{"id":20073264,"updated":"2025-06-25T00:18:15Z","additionalIndexing":"15;Bewilligung;Glücksspiel;Spielunternehmen;Tessin;Konzession;Grenzgebiet","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2561,"gender":"m","id":540,"name":"Lombardi Filippo","officialDenomination":"Lombardi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2007-03-23T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4716"},"descriptors":[{"key":"L05K0101010602","name":"Spielunternehmen","type":1},{"key":"L05K0806010102","name":"Bewilligung","type":1},{"key":"L05K0806010103","name":"Konzession","type":1},{"key":"L05K0101010601","name":"Glücksspiel","type":1},{"key":"L05K0704030103","name":"Grenzgebiet","type":2},{"key":"L05K0301010117","name":"Tessin","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2007-06-11T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20}]},"federalCouncilProposal":{"code":"+","date":"2007-05-16T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1174604400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1181512800000+0200)\/","id":26,"name":"Angenommen"},{"date":"\/Date(1306792800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"handling":{"date":"2007-06-11T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4717"},"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2460,"gender":"m","id":403,"name":"Hofmann Hans","officialDenomination":"Hofmann Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2030,"gender":"m","id":37,"name":"Büttiker Rolf","officialDenomination":"Büttiker"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2236,"gender":"m","id":195,"name":"Schmid-Sutter Carlo","officialDenomination":"Schmid-Sutter Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2357,"gender":"m","id":276,"name":"Brändli Christoffel","officialDenomination":"Brändli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2286,"gender":"m","id":72,"name":"Epiney Simon","officialDenomination":"Epiney"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2639,"gender":"f","id":1107,"name":"Amgwerd Madeleine","officialDenomination":"Amgwerd Madeleine"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2459,"gender":"m","id":409,"name":"Hess Hans","officialDenomination":"Hess Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2560,"gender":"m","id":541,"name":"Pfisterer Thomas","officialDenomination":"Pfisterer Thomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2557,"gender":"m","id":537,"name":"Escher Rolf","officialDenomination":"Escher Rolf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2042,"gender":"m","id":57,"name":"David Eugen","officialDenomination":"David"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2561,"gender":"m","id":540,"name":"Lombardi Filippo","officialDenomination":"Lombardi"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"07.3264","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die heutige Angebotsrestriktion auf 150 Glücksspielautomaten benachteiligt einige der Schweizer Spielbanken mit B-Konzession, mit schweren Folgen für ihre Wettbewerbsfähigkeit sowie für die Fiskaleinnahmen der Standortkantone sowie des Bundes (AHV). Heute betrifft diese Problematik hauptsächlich die Spielbanken Mendrisio und Meyrin, morgen könnte es der Fall für weitere Spielbanken sein.<\/p><p>Diese Restriktion basiert auf keiner gesetzlichen Grundlage, nachdem das Spielbankengesetz lediglich die Limitierung der Einsätze und der Gewinnmöglichkeiten als Unterschied zwischen A- und B-Konzessionen vorsieht.<\/p><p>Was Mendrisio betrifft, kann man z. B. Folgendes feststellen:<\/p><p>1. Nach der Einführung des neuen Spielbankengesetzes und der Eröffnung des Casinos Mendrisio profitierte die italienische Nachbarspielbank Campione d'Italia im Wettbewerb von weniger restriktiven Bestimmungen. Zurzeit werden in der Enklave Campione 380 Glücksspielautomaten betrieben, nach der geplanten Neueröffnung am 9. Mai 2007 sollen es 600 sein. In den kommenden Jahren ist eine weitere Ausdehnung des Angebotes auf 900 (2008) bzw. auf 2000 Glücksspielautomaten (2010) vorgesehen.<\/p><p>2. Aufgrund der Nähe der beiden Casinos ist das Argument, die gesetzliche Regelung der Spielbanken schütze insbesondere die Spieler vor den Folgen ihres Verhaltens, nicht stichhaltig.<\/p><p>3. Mehr als 85 Prozent der Kundschaft der Spielbank Mendrisio kommt aus Italien und ist für die Konkurrenz von Campione besonders empfindlich.<\/p><p>4. In Mendrisio erlauben die Erträge der Glücksspielautomaten, die wegen des hohen Steuersatzes sonst defizitären 31 Tischspiele zu finanzieren und deren 200 Arbeitsplätze zu sichern.<\/p><p>5. Nach Schätzungen der Betreiber von Mendrisio entgehen wegen der heutigen Restriktionen auf 150 Glücksspielautomaten wenigstens 25 Millionen Franken jährliche Steuereinnahmen dem Kanton Tessin, dem Bund (AHV) sogar 38 Millionen.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund muss die Gesetzgebung über die Spielbanken und müssen namentlich die Angebotsrestriktionen für Spielbanken mit Konzession B überprüft werden. Den Casinos muss schliesslich die Möglichkeit gegeben werden, ihr Angebot nicht nur an das Potenzial der Standortregion anzupassen, sondern auch an die herrschende Wettbewerbssituation, besonders in Grenzgebieten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Gesetzgeber hat 1998 mit Inkraftsetzung des Spielbankengesetzes zwei Kategorien von Spielbanken geschaffen. Gänzlich neu geschaffen wurden Spielbanken mit einer Konzession A, die sogenannten Grands Casinos. Die Spielbanken mit einer Konzession B waren als faktischer Ersatz für die früheren Kursäle gedacht. Um der Kategorisierung gerecht zu werden, wurden bei Spielbanken mit einer Konzession B Möglichkeiten zu Steuerreduktionen und Möglichkeiten zur Übernahme von Teilen der Steuererträge durch die Kantone zulasten der AHV geschaffen. Um diese Spielbanken auch tatsächlich als faktische Nachfolgeunternehmen der damaligen Kursäle zu gestalten, hat der Bundesrat mittels Ausführungsverordnung technisch, spiel- und spielangebotsmässig einschränkende Regelungen erlassen.<\/p><p>Der Bundesrat hat sich in seinem Beschluss vom 9. März 2007 gegen eine Lockerung der Angebotsrestriktionen für B-Spielbanken in Bezug auf die Anzahl zulässiger Automaten ausgesprochen. Er versteht zwar die unternehmerischen Wünsche der gewinnorientierten Spielbanken. Er hält es aber nicht für angebracht, die Unterscheidungsmerkmale der beiden Kategorien von Spielbanken partiell und einseitig abzuschwächen, ohne auf die Gesamtproblematik einzugehen. Der Bundesrat ist deshalb zwar bereit, eine Lockerung der Angebotsrestriktionen von Spielbanken mit einer Konzession B und eine Erhöhung der Anzahl der zugelassenen Automaten zu prüfen, dies aber nur, wenn es im Rahmen der angekündigten künftig zu führenden gesamtheitlichen Diskussion über die Annäherung der Kategorien A und B geschieht.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen - in Anbetracht der Empfehlung Nr. 6 des ESBK-Berichtes, \"Casinolandschaft Schweiz\", vom 20. Oktober 2006 - eine Lockerung der VSBG-Angebotsrestriktionen für Spielbanken mit einer B-Konzession und die Erhöhung der Anzahl der zugelassenen Glücksspielautomaten von derzeit 150 auf mindestens 250 Geräte zu prüfen und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Angebotsrestriktionen für Spielbanken mit einer B-Konzession"}],"title":"Angebotsrestriktionen für Spielbanken mit einer B-Konzession"}