﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20073267</id><updated>2023-07-28T11:21:12Z</updated><additionalIndexing>04;Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat;Personalverwaltung;Zufriedenheit bei der Arbeit;Staatsanwalt/-anwältin;Bundesanwaltschaft;Einstellung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2642</code><gender>m</gender><id>1161</id><name>Berset Alain</name><officialDenomination>Berset</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2007-03-23T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4716</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K08040407</key><name>Bundesanwaltschaft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05050204</key><name>Staatsanwalt/-anwältin</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020102</key><name>Personalverwaltung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010204</key><name>Einstellung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K080602010201</key><name>Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K07020502010105</key><name>Zufriedenheit bei der Arbeit</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2007-06-04T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2007-05-30T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2007-03-23T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2007-06-04T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2642</code><gender>m</gender><id>1161</id><name>Berset Alain</name><officialDenomination>Berset</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>07.3267</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Nachdem der bisherige Bundesanwalt am 5. Juli 2006 sein Arbeitsverhältnis kündigte und dabei die operative Führung der Bundesanwaltschaft sofort und die Funktion als Bundesanwalt dagegen auf den 31. Dezember 2006 niederlegte, galt es vorerst, die ersten Ergebnisse der laufenden Arbeiten des Projekts EffVor 2 bezüglich der künftigen Organisation und der Strukturen der Strafverfolgungsbehörden des Bundes abzuwarten, denn die Qualifikationen und der Aufgabenbeschrieb des neuen Bundesanwaltes hängen eng damit zusammen, wie die Bundesanwaltschaft nach EffVor 2 aussehen wird. Heute steht Folgendes fest: Die allgemeine Aufgabenzuteilung der Bundesanwaltschaft zeichnet sich ab und wurde vom Bundesrat genehmigt und wird noch diesen Sommer vom Bundesrat definitiv verabschiedet werden. Ebenso ist die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft grundsätzlich entschieden. Auch wenn die Eidgenössische Strafprozessordnung in den Räten noch nicht definitiv beschlossen ist, scheint es sicher zu sein, dass sich das Staatsanwaltschaftsmodell I durchsetzen wird. Dieses Modell wird das heutige zweistufige Strafverfahren ersetzen. Damit dürfte das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt ausgedient haben. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, um die Stelle des Bundesanwaltes zu besetzen. Die Stelle des Bundesanwaltes wurde deshalb Mitte April 2007 in allen drei Landesteilen ausgeschrieben und das Anforderungsprofil auf die neu zu erwartenden Verhältnisse ausgerichtet. Das Ziel ist, dass der künftige Bundesanwalt oder die künftige Bundesanwältin seine oder ihre Funktion im Herbst 2007, allerspätestens am 1. Januar 2008 antreten kann. Damit erfolgt die Wiederbesetzung der Stelle des Bundesanwaltes zeitgleich mit dem Abschluss der Umsetzung des Projekts EffVor 2.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit der Übertragung der interimistischen Leitung der Bundesanwaltschaft an Herrn Fels, der der bisherige stellvertretende Bundesanwalt war, ist sichergestellt, dass die Handlungsfähigkeit der Bundesanwaltschaft zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt war und ist. Der Zeitplan des EJPD betreffend EffVor 2 gewährleistet, dass sowohl die Mitarbeitenden der Bundesanwaltschaft wie auch jene der übrigen von EffVor 2 betroffenen Akteure so rasch wie möglich Klarheit über die künftige Organisation und die künftigen Strukturen ihrer jeweiligen Dienststellen erhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bezüglich der Problematik der geltenden Mehrfachunterstellung der Bundesanwaltschaft hat der Bundesrat am 3. Dezember 2004 das EJPD beauftragt, die notwendigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, welche die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft, unter Vorbehalt der Rechtsmittelwege sowie der Wahl- und Disziplinarbefugnisse des Gesamtbundesrates, dem EJPD zuweisen. Am 26. April 2006 hat der Bundesrat ferner das EJPD beauftragt, die Vorlage zur Aufsicht über die Bundesanwaltschaft weiterzubearbeiten und dabei an der Vereinigung der Aufsicht beim EJPD festzuhalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Umsetzung dieser Vorgaben sollte zuerst im Rahmen einer Änderung des geltenden Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege (SR 312.0) erfolgen. Nachdem sich jedoch abzeichnete, dass die Arbeiten im Zusammenhang mit der neuen Strafprozessordnung schneller voranschreiten als ursprünglich geplant, werden die Vorgaben des Bundesrates mit Bezug auf die Aufsicht nunmehr im Rahmen des neuen Gesetzes über die Organisation der Strafbehörden des Bundes berücksichtigt werden. Gemäss Zeitplan ist die Eröffnung der Vernehmlassung für diese Vorlage im Herbst 2007 vorgesehen. Botschaft und Entwurf sollen vom Bundesrat im ersten Quartal 2008 verabschiedet werden können. Daher erweist sich die erste Vorlage betreffend Änderung des geltenden Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege als überholt. Damit die Vorlage formell korrekt abgeschrieben werden kann, sollen dem Bundesrat deshalb die Ergebnisse der Vernehmlassung betreffend Änderung des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege zusammen mit der Eröffnung der Vernehmlassung betreffend das Gesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes unterbreitet werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Zahlreiche Berichte (Uster, Lüthi, Bundesstrafgericht usw.) über die Tätigkeiten der Bundesanwaltschaft sind zum Schluss gekommen, dass die Bundesanwaltschaft keine gravierenden Fehler begangen oder sich keine schwerwiegenden Versäumnisse hat zuschulden kommen lassen. In den beiden ersten Berichten ist jedoch von Organisationsproblemen aufgrund der vom geltenden Strafprozessrecht vorgeschriebenen Strafuntersuchung auf zwei Ebenen die Rede. Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wieso wurde die Stelle des Bundesanwaltes nach mehrmonatiger Vakanz noch immer nicht ausgeschrieben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Glaubt der Bundesrat, dass die Bundesanwaltschaft langfristig ohne gewählten und voll handlungsfähigen Bundesanwalt auskommen kann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welches sind seiner Ansicht nach die Auswirkungen dieser Situation auf die Glaubwürdigkeit und die Handlungsfähigkeit der Bundesanwaltschaft?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie wirkt sich diese Situation nach Meinung des Bundesrates  auf die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft aus?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Gesetzesrevision bezüglich der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft sieht vor, die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement zusammenzufassen. Dieses Projekt wurde 2004 öffentlich angekündigt und danach in die Vernehmlassung gegeben und auf Internet mit einer Botschaft des Bundesrates publiziert. Wie steht es um dieses Projekt? Wird der Bundesrat die Resultate des Vernehmlassungsverfahrens bekanntgeben? Wurde das Projekt abgebrochen und, wenn ja, aus welchen Gründen? Falls nicht, wann wird der Bundesrat die Vorlage dem Parlament unterbreiten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Bundesanwaltschaft ohne Führung. Verantwortlichkeit des Bundesrates</value></text></texts><title>Bundesanwaltschaft ohne Führung. Verantwortlichkeit des Bundesrates</title></affair>