{"id":20073269,"updated":"2025-11-14T08:49:56Z","additionalIndexing":"24;Unternehmenssteuer;Steuersenkung;Kapitalgewinnsteuer;Industrieansiedlung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-03-23T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4716"},"descriptors":[{"key":"L04K11070406","name":"Kapitalgewinnsteuer","type":1},{"key":"L04K11070407","name":"Unternehmenssteuer","type":1},{"key":"L04K11070307","name":"Steuersenkung","type":1},{"key":"L06K070507010401","name":"Industrieansiedlung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-10-01T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2008-03-05T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2007-05-30T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"WAK-SR","id":23,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR","abbreviation1":"WAK-S","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":23,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2007-03-23T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1174604400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1191189600000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Die Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen auf Stufe der Unternehmen präsentiert sich deshalb als eine einfache und wirksame Massnahme, um die steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz zu erhalten und im Rahmen des internationalen Wettbewerbes zu verbessern. Sie ermöglicht es auch, das Problem der wirtschaftlichen Doppelbelastung schnell und effizient zu mildern.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Im Hinblick auf das Ziel der Standortattraktivität deckt sich die Begründung der Motion mit der Auslegeordnung, welche das Eidgenössische Finanzdepartement im Bericht zur \"Internationalen Standortattraktivität der Schweiz aus steuerlicher Sicht\" vom 1. Februar 2006 vorgenommen hat. Der Bundesrat stellt daher nicht in Abrede, dass die Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen eine wirksame Massnahme darstellt, um die steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz zu erhalten und im Rahmen des internationalen Wettbewerbes zu verbessern.<\/p><p>Um das Problem der wirtschaftlichen Doppelbelastung zu lösen, haben sich Bundesrat und Parlament im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II vor Kurzem mit der Teilbesteuerung ausgeschütteter Gewinne für eine Lösung auf Stufe Investor entschieden. Diese Massnahme ist unter Neutralitätsgesichtspunkten einer Entlastung auf Stufe Unternehmen überlegen, weil die wirtschaftliche Doppelbelastung im Sinne der Finanzierungsneutralität abgebaut wird: Die Teilbesteuerung ausgeschütteter Gewinne senkt die Grenzsteuerbelastung auf ausgeschütteten Gewinnen und verbilligt dadurch die Anteilsfinanzierung, welche den steuerlich teuersten Finanzierungsweg darstellt, relativ zur Selbstfinanzierung und zur Fremdfinanzierung. Sie verringert daher die Anreizprobleme, die sich aus der Abweichung vom ökonomischen Grundsatz der Gewinnverwendungsneutralität ergeben. Demgegenüber verbilligt die Gewinnsteuersenkung sowohl die Anteilsfinanzierung als auch die Selbstfinanzierung, welche ohnehin schon die günstigste Finanzierungsform darstellt. Sie bringt daher - im Unterschied zur Teilbesteuerung - keine Verbesserung in Bezug auf die Gewinnverwendungsneutralität.<\/p><p>Auf Basis des Brutto-Sollertrages 2008 in Höhe von knapp 9 Milliarden Franken würde die in der Motion geforderte Senkung der Gewinnsteuer von 8,5 auf 5 Prozent bei statischer Betrachtung Mindereinnahmen in Höhe von 3,7 Milliarden Franken verursachen. Durch dynamische Effekte (Zuzug von Unternehmen aus dem Ausland, Wachstumseffekte infolge der grösseren Kapitalakkumulation) würde im Lauf der Zeit ein Teil dieser Mindereinnahmen wieder kompensiert. Trotz der dynamischen Effekte würde die Motion sowohl kurz- als auch langfristig dem Bundeshaushalt erhebliche Mindereinnahmen bescheren. Sie ist daher ohne schuldenbremsenkonforme Gegenfinanzierung weder für den Bund noch für die Kantone zu verantworten. Ein Konzept für die Gegenfinanzierung beinhaltet die Motion aber nicht.<\/p><p>Im Hinblick auf die steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz erachtet der Bundesrat die in der Motion geforderte Stossrichtung, den Gewinnsteuersatz abzusenken, als richtig. Er möchte sich im jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht auf das Ausmass der Steuerentlastung festlegen. Hierzu bedarf es zuerst einer seriösen Evaluation, in deren Rahmen auch ein Konzept für die Gegenfinanzierung zu erarbeiten ist, das im Einklang mit der Schuldenbremse steht.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Gewinnsteuersatz für Unternehmen von 8,5 Prozent auf 5 Prozent zu senken.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Reduktion des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen bei der direkten Bundessteuer"}],"title":"Reduktion des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen bei der direkten Bundessteuer"}