{"id":20073300,"updated":"2023-07-28T08:42:57Z","additionalIndexing":"08;Strafverfahren;Ruanda;Zusammenarbeit der Justizbehörden;Verbrechen gegen die Menschlichkeit","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-06-05T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4717"},"descriptors":[{"key":"L05K0502020302","name":"Verbrechen gegen die Menschlichkeit","type":1},{"key":"L04K03040406","name":"Ruanda","type":1},{"key":"L04K10010204","name":"Zusammenarbeit der 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Die Schweiz setzt sich traditionell für die internationale Strafjustiz ein und hat auch den Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda (\"Gerichtshof\") von Anfang an unterstützt. Der Gerichtshof ist ein wesentliches Element bei den internationalen Bemühungen, nach dem Völkermord in Ruanda von 1994 die Vergangenheit zu bewältigen und zur Versöhnung beizutragen. Der Gerichtshof verfolgt dabei jene verhältnismässig wenigen Straftäter, die eine führende Rolle innehatten und die grösste Verantwortung für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen tragen. Der weitaus grössere Anteil der Täter muss von ruandischen Gerichten und insbesondere den Gacaca-Gerichten (Dorf- und Stammesgerichten) abgeurteilt werden. Eine nationale Versöhnungskommission erweitert die Vergangenheitsbewältigung im nichtjustiziellen Bereich.<\/p><p>Für das institutionelle Schicksal des Gerichtshofes, eines vom Uno-Sicherheitsrat geschaffenen Nebenorgans, ist letztlich allein der Uno-Sicherheitsrat verantwortlich. Im Rahmen der sogenannten Beendigungsstrategie (\"completion strategy\") legte der Sicherheitsrat fest, dass bis 2008 alle erstinstanzlichen und bis 2010 alle Appellationsverfahren abgeschlossen sein sollten (Resolution Nr. 1503 vom 28. August 2003 und Resolution Nr. 1534 vom 26. März 2004). Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, erscheint allerdings ungewiss, solange wichtige Beschuldigte noch flüchtig sind. Aus diesem Grund legte sich der Gerichtshof in seinen Verlautbarungen bisher nicht fest, an welchem Tag er seine Tore schliessen würde. Der Abbau der Strukturen im Bereich Strafuntersuchung ist allerdings bereits im vollen Gange (Schliessung des Büros der Anklage in Kigali).<\/p><p>Der Bundesrat erachtet es als wesentlich, dass der Gerichtshof seine Arbeit erfolgreich abschliessen kann. Ein besonderes Interesse der Schweiz gilt dabei auch der Frage, welches \"Erbe\" (\"Legacy\") der Gerichtshof dereinst hinterlässt. Die Problematik stellt sich in unterschiedlicher Weise auch für den Internationalen Strafgerichtshof für Ex-Jugoslawien, den Spezialgerichtshof für Sierra Leone und die Ausserordentlichen Kammern für die Beurteilung der von den Khmer Rouge verübten Verbrechen. Im Zusammenhang mit der \"Schliessung\" dieser Institutionen in wenigen Jahren stellt sich eine Anzahl von komplexen rechtlichen und praktischen Fragen, die möglicherweise noch für Jahre und Jahrzehnte relevant sein könnten (z. B. Zuständigkeit beim Eintritt eines Revisionsgrundes?, Zuständigkeit bei Problemen im Strafvollzug?, Archivierung von und Zugang zu Gerichtsakten?). Die Schweiz engagiert sich im Rahmen einer Gruppe von interessierten Staaten aktiv für geeignete und kohärente Lösungen in diesen Fragen.<\/p><p>Die Schweiz arbeitet auf Grundlage des Bundesbeschlusses vom 21. Dezember 1995 über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts (SR 351.20) mit dem Gerichtshof zusammen. Sie führte zudem eigene Strafverfahren im Zusammenhang mit dem ruandischen Völkermord durch. So ging die Schweizer Militärjustiz gegen einen ruandischen Bürgermeister vor, der in der Schweiz Asyl erhalten hatte, und verurteilte ihn im Jahre 2001 nach einem aufwendigen Verfahren in letzter Instanz zu 14 Jahren Zuchthaus wegen Verletzung kriegsrechtlicher Bestimmungen (Art. 109 des Militärstrafgesetzes).<\/p><p>2. Der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda wird über Pflichtbeiträge im Rahmen des Uno-Budgets finanziert. Die Schweiz trägt dazu im Rahmen ihres Anteils am Uno-Verteilschlüssel bei. Anders als andere internationale Gerichte, die auf freiwilligen Beiträgen basieren, war die Finanzierung des Ruanda-Gerichtshofes deshalb bisher kein Problem.<\/p><p>3. In der historischen Perspektive dürfte sich der Erfolg des Internationalen Strafgerichtshofes für Ruanda auch daran messen, welche langfristigen Auswirkungen seine Tätigkeit auf das Funktionieren der ruandischen Justiz hat. Eine erfreuliche Entwicklung in diesem Zusammenhang ist die kürzlich erfolgte generelle Abschaffung der Todesstrafe in Ruanda. Diese Erfolgsmeldung kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass in gewissen Bereichen des ruandischen Justizwesens Bedarf nach einer weiteren Entwicklung und Konsolidierung besteht. Jedenfalls scheint der Gerichtshof bisher sehr zurückhaltend bei der Frage, ob die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, die für einen Rücktransfer von nichtabgeschlossenen Fällen an die nationalen ruandischen Justizbehörden gegeben sein müssten (Unschuldsvermutung, Schutz und Rechte des Angeklagten, Haftbedingungen, Zeugenschutz usw.). Diese Befürchtungen werden durch einen im Rahmen des \"African Peer Review Mechanism\", einem Instrument der Afrikanischen Union, erarbeiteten Bericht bestätigt. Dieser bemängelt in deutlichen Worten die in der Praxis fehlende Unabhängigkeit der Justiz von den Exekutivbehörden (APRM Country Review Report Rwanda, Juni 2006, § 119).<\/p><p>Zwischen 2002 und 2005 investierte die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) jährlich rund 500 000 Franken für die Pilotphase der Gacaca-Gerichte. Dieser Beitrag wurde im Jahre 2006 suspendiert. Die Schweiz und Ruanda konnten sich über Zielvereinbarungen hinsichtlich der Reform und Unterstützung der Gacaca-Gerichtsbarkeit nicht verständigen. Der Gacaca-Prozess ist völlig überlastet und scheint ausser Kontrolle geraten zu sein. Von den 818 564 Personen, die der Beteiligung am Völkermord beschuldigt werden, zählen 77 000 zur ersten, schwersten Kategorie. Letztere sollten von der ordentlichen Justiz abgeurteilt werden, welche ihre Arbeit aber noch gar nicht richtig aufgenommen hat. Nachdem etwa 10 Prozent der Verfahren vor Gacaca-Gerichten abgeschlossen werden konnten, sind die Gefängnisse schon wieder voll (100 000 Inhaftierte). Die Sterblichkeit ist alarmierend (drei Todesfälle pro Tag). Das Verfahren genügt den Minimalanforderungen der Fairness (\"fair trial\") nicht immer, die man an ein Verfahren stellen muss, in dem der Angeklagte eine lebenslange Haftstrafe riskiert. Der Beitrag der Gacaca-Gerichte an die Versöhnung ist schwach. Das Gefühl der Ungerechtigkeit wird verstärkt, weil keine Strafverfolgung wegen Kriegsverbrechen (sondern ausschliesslich wegen Völkermord) stattfindet.<\/p><p>Die Schweiz ist grundsätzlich bestrebt, institutionelle Reformen im Bereich der Rechtspflege zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit und Versöhnung zu leisten. Allerdings muss dabei gewährleistet sein, dass das politische Umfeld und die bestehenden Strukturen in Ruanda auch erlauben, dass solche Beiträge in der Praxis sinnvoll absorbiert werden können. Die Deza unterstützt den Justizsektor in Ruanda weiterhin, indem sie darauf abzielt, den Zugang der Ärmsten zur Justiz zu stärken. Sie unterstützt dafür Programme internationaler Nichtregierungsorganisationen (Penal Reform International, Avocats sans frontières und Réseau Citoyens\/Citizens Network).<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Anlässlich meines kürzlich erfolgten Besuchs beim Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda (IStGHR) in Arusha (Tansania) hat sich gezeigt, dass dieser Gerichtshof die internationale Gemeinschaft vor eine grosse Herausforderung stellt: die Hauptverantwortlichen für den Völkermord an den Tutsis in Ruanda vor Gericht zu bringen.<\/p><p>Der IStGHR ist bekanntlich vom Uno-Sicherheitsrat eingesetzt und beauftragt worden, das Urteil über die Straftaten zu sprechen, die von den Hauptverantwortlichen für den Völkermord zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 1994 begangen worden sind. Dieses Mandat läuft Ende 2008 ab.<\/p><p>Der Gerichtshof hat gute Arbeit geleistet: Von der Liste der fast 70 Haupttäter, die vor den IStGHR gebracht werden müssen, sind 25 Fälle abgeschlossen, in 27 Fällen läuft das Verfahren noch, und 9 stehen kurz vor dem Urteil.<\/p><p>18 Angeklagte sind indessen noch nicht festgenommen worden, und einige Prozesse, namentlich Berufungsprozesse, werden bis zum Ende des Mandates nicht abgeschlossen sein.<\/p><p>Daher ist es unbedingt nötig, vor Ablauf der Frist einzugreifen, damit das Gerichtsverfahren effizient und unter guten Bedingungen durchgeführt werden kann.<\/p><p>Die Handlungsmöglichkeiten sind beschränkt. Man könnte das Mandat des IStGHR entweder generell oder für einzelne Verfahren verlängern, man könnte die noch hängigen Fälle nationalen Gerichten übergeben oder sämtliche Verfahren der ruandischen Justiz übertragen.<\/p><p>Die ruandische Justiz hat allerdings bereits Tausende von Prozessen gegen mutmassliche Straftäter zu bewältigen, die auf mittlerer oder subalterner Ebene am Völkermord beteiligt waren. Die fehlende Infrastruktur und der Mangel an qualifiziertem Personal verhindern aber eine sorgfältige Bewältigung dieser gewaltigen Aufgabe.<\/p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Wird er die hervorragende Arbeit des IStGHR unterstützen, damit dieser die laufenden Verfahren bis Ende 2008 selber zum Abschluss bringen kann? Wenn nicht, aus welchem Grund? Wenn ja, für welche Lösung setzt er sich vor den zuständigen Uno-Instanzen ein?<\/p><p>2. Ist er bereit, finanzielle Hilfestellung zu leisten, damit der IStGHR seine Arbeit fortsetzen kann, bis alle Verfahren zum Abschluss gekommen sind?<\/p><p>3. Ist er bereit, einen Beitrag an die internationalen Anstrengungen zur Konsolidierung der ruandischen Justiz zu leisten? Wenn ja, welche Mittel hat er dafür eingesetzt oder gedenkt er dafür einzusetzen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Völkermord in Ruanda"}],"title":"Völkermord in Ruanda"}