{"id":20073316,"updated":"2025-11-14T06:37:40Z","additionalIndexing":"09;Türkei;Rechtsradikalismus;Evaluation;Vereinigung;öffentliche Ordnung;Informationsverbreitung;Islam;Dienst für Analyse und Prävention","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2635,"gender":"m","id":1110,"name":"Vischer Daniel","officialDenomination":"Vischer Daniel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-06-11T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4717"},"descriptors":[{"key":"L05K0804030101","name":"Dienst für Analyse und Prävention","type":1},{"key":"L05K0101030204","name":"Vereinigung","type":1},{"key":"L04K01060202","name":"Islam","type":1},{"key":"L04K08020421","name":"Rechtsradikalismus","type":1},{"key":"L04K12010202","name":"Informationsverbreitung","type":1},{"key":"L04K03010508","name":"Türkei","type":2},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":2},{"key":"L03K040303","name":"öffentliche Ordnung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-10-05T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-12T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2007-09-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1181512800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1244757600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2654,"gender":"m","id":1318,"name":"Schelbert Louis","officialDenomination":"Schelbert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2611,"gender":"m","id":1158,"name":"Lang Josef","officialDenomination":"Lang"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2615,"gender":"m","id":1112,"name":"Müller Geri","officialDenomination":"Müller Geri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2596,"gender":"f","id":1155,"name":"Frösch Therese","officialDenomination":"Frösch"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2579,"gender":"m","id":1065,"name":"Leuenberger Ueli","officialDenomination":"Leuenberger-Genève"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2635,"gender":"m","id":1110,"name":"Vischer Daniel","officialDenomination":"Vischer Daniel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"07.3316","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS, SR 120) regelt neben der Informationsbeschaffung auch die Informationsbearbeitung, insbesondere die Weitergabe von Personendaten. Der Bundesrat legt gemäss Artikel 17 Absatz 1 BWIS in der Verordnung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (VWIS, SR 120.2) fest, an welche Empfänger in der Schweiz, die öffentliche Aufgaben erfüllen, das Bundesamt im Einzelfall Personendaten weitergeben kann, soweit es zur Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit oder zur Kontrolle seiner Aufgabenerfüllung notwendig ist. <\/p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:<\/p><p>1. Der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) informiert Dritte auf der Grundlage von Artikel 18 Absatz 1 und Anhang 2 des VWIS, in welchem detailliert die Behörden und Amtsstellen aufgeführt werden, an die auch Personendaten weitergegeben werden können. Der DAP gibt fallweise auch direkt an private Personen oder Institutionen Auskünfte in Form von Bürgerbriefen. Diese Auskünfte basieren in der Regel auf öffentlich zugänglichen Berichten von Behörden oder anderen Quellen. Die Form der Bearbeitung solcher Anfragen ist in einer amtsinternen Weisung geregelt. Werden Anfragen an den Departementsvorsteher gerichtet, die einem zuständigen Bundesamt zur Beantwortung gegeben werden, so wird das Generalsekretariat über die Antworten in Kenntnis gesetzt. Handelt es sich um direkte Anfragen, so liegt es im Ermessen der angeschriebenen Behörde, ob das Departement in Kenntnis gesetzt wird. Die Gemeindekanzlei von Wangen bei Olten fällt nicht unter die Kategorie von Behörden, die Aufgaben im Sinne des BWIS erfüllen. Daher wurde der Gemeinde eine direkte Auskunft im Sinne eines Bürgerbriefs gegeben.<\/p><p>2. Die Kernfrage der Gemeinde Wangen bei Olten betraf das Gefährdungspotenzial der \"Grauen Wölfe\". Die Antwort des DAP stützte sich auf interne Abklärungen. Grundlage für die Aussagen über weitere Standorte der ITF war ein älterer Presseartikel, der nur teilweise mit einer anderen, weniger umfangreichen Information des DAP verifiziert werden konnte. Durch die parlamentarische Nachfrage im Kanton St. Gallen wurde diese Information zu einem primären Antwortteil, weshalb sie aktualisiert und richtiggestellt werden musste. Die Sankt-Galler Kantonsbehörden haben die Einschätzung des DAP über ein zurzeit geringes Gefährdungspotenzial von Vereinen des ITF in der Schweiz geteilt. Ein Glaubwürdigkeitsverlust wäre dann gegeben, wenn die Ausführungen des DAP in der Kernaussage falsch gewesen wären und damit die Sorgfaltspflicht verletzt worden wäre. <\/p><p>Generalsekretariat und Departementschef  wurden vom Chef DAP über die Lagebeurteilung in Wangen bei Olten im Zusammenhang mit der Beantwortung der Interpellation Wobmann (06.3558, Parallelgesellschaften in der Schweiz) Anfang Dezember 2006 in Kenntnis gesetzt. Über die Anfrage im Sankt-Galler Kantonsparlament und die im DAP dafür vorgenommenen zusätzlichen Abklärungen wurde der Departementschef EJPD Anfang Juli 2007 ausführlich unterrichtet. <\/p><p>3. Die laufende Überprüfung der Tätigkeit des Bundesamtes für Polizei und somit des DAP auf Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit  ist gemäss Artikel 26 Absatz 1 BWIS dem Departement übertragen. Dieses Controlling wird abgestimmt mit der parlamentarischen Kontrolle durch die Geschäftsprüfungsdelegation, wie sie Artikel 53 des Parlamentsgesetzes regelt. Es ist Aufgabe dieser Gremien, tätig zu werden und dem Bundesrat Bericht zu erstatten, sollten diese Grundsätze verletzt worden sein. In concreto hat der Vorsteher EJPD der GPDel schriftlich dargelegt, wo er Verbesserungspotenzial sieht und wie die Mängel behoben werden können.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Auf Anfrage der Einwohnergemeinde Wangen über die Aktivitäten des \"Türkisch-kulturellen Vereins\" führte der DAP mit Schreiben vom 18. September 2006 aus, jener Verein gehöre der ITF, besser bekannt unter dem Namen \"Graue Wölfe\", an. Dieser Föderation gehörten unter anderem auch Vereine in Heerbrugg, St. Gallen und Wil an. Von diesem Schreiben erhielten Sankt-Galler Behörden keine offizielle Kenntnis. <\/p><p>Auf eine Anfrage vom 25. Januar 2007 hin nahm der Regierungsrat des Kantons St. Gallen am 17. April 2007 zu diesem Sachverhalt Stellung. Der Regierungsrat führte aus, in Heerbrugg, St. Gallen und Wil bestünden islamische, türkische und kurdische Vereine. Es treffe indessen nach heutigem Erkenntnisstand nicht zu, dass es sich hierbei um \"radikale ITF-Ableger\" handle, wie am 18. September 2006 vom DAP moniert, dies entspreche den heutigen Erkenntnissen des DAP und der Kantonspolizei St. Gallen. Im Kanton St. Gallen könne nicht davon ausgegangen werden, dass Ausländerorganisationen offen extremistischen Strömungen nachlebten. <\/p><p>Dieser Sachverhalt evoziert folgende Fragen: <\/p><p>1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage informiert der DAP Dritte (Behörden, Private) über seine Erkenntnisse? Wann werden Dritten auf Anfrage hin Informationen zugänglich gemacht? Können auch private Personen oder private Institutionen solche Informationen erhalten? Sind dies öffentlich zugängliche Informationen? Sind dem Departementsvorsteher die jeweiligen Berichte bekannt, oder können sie jeweils ohne sein Plazet bekanntgegeben werden? <\/p><p>2. Im konkreten Fall änderte der DAP innert kurzer Zeit seine Einschätzung bezüglich Tätigkeit der \"Grauen Wölfe\" im Kanton St. Gallen. Wie kam es zu dieser Einschätzungsänderung und vorgängigen Fehleinschätzung? Geht der Bundesrat nicht auch davon aus, dies zeuge nicht gerade von grosser Seriosität und bedeute einen klaren Glaubwürdigkeitsverlust des DAP, vor allem wenn der Regierungsrat des Kantons St. Gallen feststellt, es könne im Kanton St. Gallen nicht von offen extremistischen Strömungen ausgegangen werden? Wusste der zuständige Departementschef von diesen Informationen und diesem Einschätzungswechsel? <\/p><p>3. Nach dem Extremismusbericht, der berichtigt werden musste und inner- und ausserhalb des Parlamentes (Kommission für Rechtsfragen) auf Kritik stiess, und den nunmehr vorliegenden Fehleinschätzungen hat der DAP offensichtlich ein Glaubwürdigkeitsproblem. Vor allem ist die Objektivität gegenüber islamischen Organisationen infrage gestellt. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, die Tätigkeit des DAP müsse grundsätzlich hinterfragt werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Aktivitäten der Türkischen Föderation Schweiz. Fehleinschätzungen des DAP"}],"title":"Aktivitäten der Türkischen Föderation Schweiz. Fehleinschätzungen des DAP"}