﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20073324</id><updated>2023-07-27T20:58:35Z</updated><additionalIndexing>08;Rechtshilfe;Diktatur;Image;Zusammenarbeit der Justizbehörden;Konto;Kapitalflucht;Beschlagnahme;Haiti</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2391</code><gender>m</gender><id>328</id><name>Gysin Remo</name><officialDenomination>Gysin Remo</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische 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Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Schweiz hat alles Interesse daran, zu verhindern, dass ihr Finanzplatz zur Anlage von unrechtmässig erworbenen Vermögenswerten missbraucht wird. Diesem Zweck dienen insbesondere das 1996 verschärfte Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) und das Geldwäschereigesetz, das 1998 in Kraft trat. Diese beiden Gesetze sind die wichtigsten Instrumente zur Identifizierung, Blockierung, Einziehung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bekämpfung der Finanzkriminalität ist vor allem Sache der Justizbehörden (Staatsanwaltschaft, Gerichte). Die Beispiele Marcos, Montesinos und Abacha zeigen, dass das System grundsätzlich gut funktioniert. Es ist international anerkannt, wird auch international angewendet und bietet zudem den Beschuldigten die erforderlichen Verfahrensgarantien.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Einige Fälle wie der Fall Duvalier und der Fall Mobutu haben aber auch die Grenzen der bestehenden Verfahren aufgezeigt. In beiden Fällen waren die Behörden des Staates, der die Rückerstattung von Vermögenswerten anstrebte, wenigstens zeitweise nicht in der Lage, um Rechtshilfe zu ersuchen oder die Bedingungen und Normen des IRSG zu erfüllen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In einem solchen Fall kann der Bundesrat ausländische Vermögenswerte lediglich blockieren - aber nicht einziehen -, wenn das ordentliche Verfahren aus irgendeinem Grund nicht greift und schweizerische Interessen auf dem Spiel stehen. Dabei beruft er sich auf seine verfassungsmässige Zuständigkeit für die Aussenpolitik (Art. 184 Abs. 3 BV).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Fall Duvalier hat die Schweiz alles unternommen, um eine Lösung zu finden. Seit die Vermögenswerte 1986 infolge eines haitianischen Rechtshilfeersuchens blockiert wurden, sucht die Schweiz nach einer Möglichkeit, diesem Antrag zu entsprechen. Nachdem das Rechtshilfeverfahren erfolglos blieb, beschloss der Bundesrat 2002 aufgrund seiner verfassungsmässigen Kompetenzen, die Vermögenswerte Duvaliers und seines Umfelds in der Schweiz zu blockieren. Er verlängerte diesen Beschluss 2005 und 2007, um eine Lösung für dieses Problem zu ermöglichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Sachlage im Fall der Mobutu- und der Duvalier-Gelder ist tatsächlich nicht dieselbe. Im ersten Fall hatte ein Gläubiger in der Schweiz ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil in Bezug auf seine Forderung erwirkt. Das Bundesgericht ordnete die Freigabe des entsprechenden Betrages an. Dies trifft im Fall Duvalier nicht zu.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Massnahmen des Bundesrates müssen den rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen. Die Blockierung der Vermögenswerte, die am 31. August 2007 abgelaufen wäre, konnte nur aufgrund eines konkreten Vorstosses der haitianischen Behörden, der den von der Schweiz ratifizierten internationalen Regeln entsprach, noch einmal verlängert werden. Der haitianische Präsident schickte am 13. August 2007 ein Schreiben an Bundespräsidentin Calmy-Rey. Darin unterstrich er den "festen Willen der haitianischen Regierung, Mittel und Wege zu finden, um die blockierten Vermögenswerte nach Haiti zurückzuholen", und erwähnte, dass "in nächster Zeit bei den zuständigen Gerichtsbehörden in Port-au-Prince ein entsprechendes Verfahren gegen Jean-Claude Duvalier eingeleitet wird". Der haitianische Präsident bat den Bundesrat, die Blockierung der Vermögenswerte zu verlängern, damit die Regierung ein Gerichtsverfahren einleiten und durchführen kann. Die haitianische Regierung hat bereits damit begonnen, die Frage der rechtlichen Qualifizierung der Tatbestände und der Verjährung zu prüfen. Da die haitianische Regierung fest entschlossen ist, das Dossier erneut aktiv an die Hand zu nehmen, erachtete es der Bundesrat für angebracht, sie darin zu unterstützen, indem er die Blockierung, die am 31. August 2007 abgelaufen wäre, noch einmal um zwölf Monate verlängerte. Dabei handelt es sich um eine letzte Verlängerung der ursprünglichen Blockierung vom 14. Juni 2002, die der Bundesrat aufgrund des erfolglosen Rechtshilfeersuchens Haitis von 1986 erlassen hatte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Als Teil ihres Kampfes gegen den Missbrauch ihres Finanzplatzes richtet die Schweiz besonderes Augenmerk auf das Problem der Gelder von Potentaten und anderen politisch exponierten Personen. Nach der Marcos-Affäre 1986 hat die Schweiz das IRSG geändert und das Rechtshilfeverfahren vereinfacht und verkürzt. In Zusammenarbeit mit dem Bankensektor und der Eidgenössischen Bankenkommission, der Aufsichtsbehörde der Banken, wurde ein System eingeführt, mit dem die Prävention verbessert und die Identifizierung, Blockierung und Rückgabe unrechtmässig erworbener Vermögenswerte erleichtert werden konnten. Auf multilateraler Ebene unterstützt die Schweiz die Anstrengungen zur Korruptionsbekämpfung und zur Rückerstattung von Potentatengeldern seit vielen Jahren und wird dies auch weiterhin tun. So war die Schweiz Hauptinitiatorin einer Bestimmung des Uno-Übereinkommens gegen Korruption, welche die Staaten dazu verpflichtet, unrechtmässig erworbene Vermögenswerte an Länder zurückzuerstatten, die Opfer von Korruption geworden sind. Zudem unterstützt die Schweiz die entsprechenden Bemühungen der G8-Gruppe der Uno und der Weltbank aktiv. Die Schweiz hat also bewiesen, dass sie die Bekämpfung der Korruption und des Missbrauchs politischer Macht auf internationaler Ebene nicht nur durch Erklärungen, sondern auch durch konkrete und substanzielle Taten unterstützt. Bis heute hat die Schweiz etwa 1,6 Milliarden US-Dollar zurückerstattet, sehr viel mehr als andere Finanzplätze.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Im Juni 2007 reiste eine Schweizer Delegation zu einem Treffen auf höchster Ebene nach Haiti, um die haitianischen Behörden bei ihren Bemühungen um eine praktische Lösung im Fall Duvalier zu unterstützen. Dabei bot die Schweiz Haiti technische Unterstützung an, insbesondere im Hinblick auf die Einreichung eines Rechtshilfeersuchens. Bis jetzt hat Haiti die Schweiz noch nicht um Hilfe ersucht. Das Angebot der Schweiz bleibt aber für den erwarteten weiteren Verlauf des Verfahrens bestehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5./6. Der Bundesrat prüft gegenwärtig die bestehenden Verfahren zur Rückerstattung von in der Schweiz blockierten Vermögenswerte und die Möglichkeiten des geltenden Rechtes für Fälle, in denen ein Staat nicht in der Lage ist, die Anforderungen für ein Rechtshilfeverfahren zu erfüllen. Dabei werden einerseits die geltende Gesetzgebung und andererseits die gegenwärtigen Möglichkeiten und Mittel zur Sicherstellung, dass die zurückerstatteten Gelder sinnvoll und im Interesse der Bevölkerung eingesetzt werden, geprüft. Sollte sich dabei zeigen, dass das geltende Recht Lücken aufweist, könnte gegebenenfalls eine Anpassung des rechtlichen Rahmens vorgeschlagen werden für Fälle, in denen ein Land wegen Missständen im Rechtssystem offensichtlich nicht in der Lage ist, um Rechtshilfe zu ersuchen oder die Bedingungen und Normen des IRSG zu erfüllen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Duvalier-Gelder sind 2002 vom Bundesrat blockiert worden. Die Blockade wurde am 3. Juni 2005 um zwei Jahre, Anfang Juni 2007 um weitere drei Monate verlängert. Nach wie vor besteht das Risiko, dass aufgrund schweizerischen Rechtes und Rechtsauslegung ein Diktator, der seinen ohnehin schon äusserst armen Staat geplündert und dessen Funktionieren auf Jahre hinaus verhindert hat, daraus auch Jahrzehnte danach noch Vorteile erzielt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schon im Fall Mobutu hatte die Völkerrechtsdirektion des EDA auf die Notwendigkeit hingewiesen, Potentatengelder trotz Scheitern eines Rechtshilfeverfahrens für weitere drei Jahre blockieren zu können. Sie fand jedoch beim Bundesgericht kein Gehör. Dieses anerkannte aber die Gefährdung und Schutzwürdigkeit des Ansehens der Schweiz als Beurteilungskriterium.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang ist der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Teilt er die auch von Professor Mark Pieth, Strafrechtsprofessor an der Universität Basel, vertretene Ansicht (vgl. "NZZ" vom 6. Juni 2007, S. 27), wonach die Ausgangslage beim Bundesgerichtsentscheid in Sachen Mobutu "durchaus eine andere war (Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils eines Gläubigers)" und u. a. auch deswegen ein weiterer Aufschub der Geldrückführung im Fall Duvalier in Betracht fallen kann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Teilt er die Haltung, dass bei Geldern, welche die Schweiz gemäss Artikel 183 Absatz 3 der Bundesverfassung zum Schutze des Ansehens der Schweiz blockiert hat, die Blockierungsfrist und deren allfällige Verlängerung so bemessen sein müssen, dass das Justizsystem des um Rechtshilfe ersuchenden Staates bis zum Ende dieser Frist in der Lage ist, das Rechtshilfeverfahren effektiv zu führen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie gedenkt er zu verhindern, dass die Schweiz als Land wahrgenommen wird, welches bei gravierenden Menschenrechtsverstössen den Eigentumsschutz von Despoten bedingungslos gewährleistet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Hat er erwogen, Haiti technische Hilfestellung im Rechtshilfeverfahren anzubieten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie stellt er sich zur Empfehlung von Professor Mark Pieth, der Schweiz "wie Österreich und Liechtenstein eine selbstständige Einziehung zu geben, die unabhängig von der Zuständigkeit der Schweizer Justiz greifen würde"?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Ist er bereit, die festgestellte Gesetzeslücke baldmöglichst zu schliessen? Wie wird er dabei vorgehen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Blockierung der Duvalier-Gelder in der Schweiz</value></text></texts><title>Blockierung der Duvalier-Gelder in der Schweiz</title></affair>