{"id":20073325,"updated":"2025-06-25T00:27:40Z","additionalIndexing":"28;Zusatzrente;flexibles Rentenalter;Finanzierung;AHV-Rente","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2267,"gender":"f","id":107,"name":"Heberlein Trix","officialDenomination":"Heberlein"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2007-06-13T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4717"},"descriptors":[{"key":"L07K07020301040101","name":"flexibles Rentenalter","type":1},{"key":"L06K010401010106","name":"Zusatzrente","type":1},{"key":"L06K010401010102","name":"AHV-Rente","type":1},{"key":"L03K110902","name":"Finanzierung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2007-10-02T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2015-09-16T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":null,"date":"2015-09-16T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 14.088","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2007-09-05T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1181685600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1191276000000+0200)\/","id":26,"name":"Angenommen"},{"date":"\/Date(1442354400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"handling":{"date":"2007-10-02T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4718"},"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[{"id":20073351,"priorityCode":"N","shortId":"07.3351"}],"roles":[{"councillor":{"code":2030,"gender":"m","id":37,"name":"Büttiker Rolf","officialDenomination":"Büttiker"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2548,"gender":"m","id":528,"name":"Briner Peter","officialDenomination":"Briner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2361,"gender":"f","id":280,"name":"Langenberger Christiane","officialDenomination":"Langenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2645,"gender":"m","id":1256,"name":"Altherr Hans","officialDenomination":"Altherr"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2560,"gender":"m","id":541,"name":"Pfisterer Thomas","officialDenomination":"Pfisterer Thomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2437,"gender":"f","id":373,"name":"Leumann Helen","officialDenomination":"Leumann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2466,"gender":"m","id":425,"name":"Schweiger Rolf","officialDenomination":"Schweiger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2432,"gender":"f","id":370,"name":"Forster-Vannini Erika","officialDenomination":"Forster"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2267,"gender":"f","id":107,"name":"Heberlein Trix","officialDenomination":"Heberlein"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"07.3325","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die bisherige politische Diskussion bezüglich der Festsetzung des Pensionierungsalters hat gezeigt, dass allgemeinverbindliche und fixe Regelungen nicht zielführend sind. Aus der Sicht des Einzelnen kann eine fixierte Alterslimite nicht die angemessene Antwort auf die Frage des geeigneten Zeitpunkts für den Rückzug aus dem Erwerbsleben sein. Aus diesem Grund ist eine Flexibilisierung des Pensionierungsalters im Rahmen eines Drei-Stufen-Modells vorzusehen, welche den individuellen Bedürfnissen der älteren Arbeitnehmenden Rechnung trägt. Das Flexibilisierungsmodell sieht nebst dem Recht auf eine Teilrente ab Mindestregelalter (von beispielsweise 62 Jahren) und der regulären Altersrente ab Rentenregelalter auch die Festsetzung eines bezüglich Beitragszahlungen an AHV, BVG und dritte Säule maximalen Rentenalters vor. Aufgrund der demografischen Entwicklung muss das Modell dringend Anreize setzen, damit ältere Personen vermehrt über das gesetzliche Rentenregelalter hinaus im Erwerbsprozess bleiben. Der Anspruch auf eine Zusatzrente, welcher aufgrund der Fortführung der Erwerbstätigkeit bis zum maximalen Rentenalter generiert werden kann, ist in diesem Sinne klar als Anreiz für den Verbleib im Erwerbsprozess zu betrachten und kann dazu beitragen, dass das durchschnittliche effektive Rentenalter in der Schweiz mittel- bis längerfristig erhöht wird. Im Hinblick auf die Gestaltung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung einer Zusatzrente benötigt das Parlament einen entsprechenden Bericht.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass aufgrund der Alterung der Bevölkerung die Arbeitsmarktbeteiligung der älteren Personen zu erhöhen ist. Im Bereich der Sozialversicherung darf sich seiner Ansicht nach eine Verlängerung des Erwerbslebens nicht nachteilig auswirken, sondern es soll sich vielmehr lohnen, länger zu arbeiten. Dem Einzelnen soll zudem ein individuell bestimmbarer Rücktritt aus dem Erwerbsleben ermöglicht werden. In diesem Sinne hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen in die aktuellen Revisionsvorlagen der AHV (11. AHV-Revision) und der beruflichen Vorsorge (Strukturreform BV) aufgenommen.<\/p><p>Derzeit wird die Neufassung der 11. AHV-Revision im Parlament behandelt. Rentenalter und Flexibilisierung des Rentenalters sind zentrale Revisionspunkte. Bezüglich der über 65-jährigen Personen schlägt der Bundesrat nebst Erleichterungen beim Rentenaufschub Rentenaufbesserungsmöglichkeiten vor. Rund 80 Millionen Franken pro Jahr sollen für Rentenaufbesserungen für die zwischen dem 65. und 70. Altersjahr Erwerbstätigen verwendet werden, mit der Einschränkung, dass die aufgebesserten Renten den jeweiligen Maximalbetrag nicht übersteigen dürfen. Gut ein Drittel der Rentenberechtigten könnte davon mit Rentenerhöhungen von maximal 251 Franken pro Monat profitieren.<\/p><p>Der Bundesrat hat am 15. Juni 2007 die Botschaft zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Darin sind Massnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmender integriert, die in den Vorsorgeeinrichtungen eingeführt werden können. Es handelt sich zum einen um die Möglichkeit, bei Reduktion des Arbeitspensums die Vorsorge auf dem Niveau eines bisher erzielten Lohnes weiterzuführen. Zum anderen kann der Lohn bei Weiterführung der Erwerbstätigkeit auch nach dem ordentlichen Rentenalter weiter versichert werden. Mit solchen freiwilligen Beiträgen zwischen dem 65. und 70. Altersjahr können die späteren Altersleistungen sogar über die ansonsten geltenden Einschränkungen (Planmässigkeit, Angemessenheit) hinaus verbessert werden. Die auch in der obligatorischen zweiten Säule unerlässlich gewordene Flexibilisierung des Rentenalters soll im Rahmen der 11. AHV-Revision verwirklicht werden. In der Säule 3a soll mit einer Verordnungsänderung die Möglichkeit geschaffen werden, dass über das ordentliche Rentenalter hinaus Erwerbstätige die Auszahlung der Altersleistung aufschieben und weitere Beitragszahlungen vornehmen können.<\/p><p>Im Rahmen seiner Arbeiten zur Erhöhung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmender hat der Bundesrat auch die Einführung einer AHV-Zusatzrente, die allen zwischen dem 65. und 70. Altersjahr Erwerbstätigen zugutekäme, geprüft. Für ein Modell im Rahmen des geltenden Systems müssten netto rund 250 Millionen Franken aufgewendet werden. Kosten in dieser Höhe für die über 65-jährigen Erwerbstätigen zulasten der AHV sind für den Bundesrat jedoch nicht zu verantworten. Er hat sich deshalb gegen eine generelle Zusatzrente ausgesprochen und stattdessen andere Massnahmen in der 11. AHV-Revision sowie in der Strukturreform BV vorgeschlagen. Der Bundesrat geht davon aus, dass der mit dem Postulat geforderte Bericht keine neuen Erkenntnisse bringen würde. Er lehnt das Postulat deshalb ab.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der parlamentarischen Diskussion über die Flexibilisierung des Pensionierungsalters die Einführung einer Zusatzrente (im Rahmen eines Drei-Stufen-Modells) zu prüfen, die möglichen Finanzierungsmodalitäten sowie deren finanzielle Auswirkungen auf die bestehenden Sozialversicherungen (namentlich die AHV) aufzuzeigen und dem Parlament einen entsprechenden Bericht zu unterbreiten. Die Zusatzrente ergänzt die reguläre Altersrente und ist für Personen vorgesehen, welche über das Rentenregelalter (von beispielsweise 65 Jahren) hinaus erwerbstätig bleiben und bis zu einem maximalen Rentenalter (von beispielsweise 68 oder 70 Jahren) Lohnbeiträge zahlen sowie während dieser Zeit auf den regulären Rentenanspruch verzichten. Bei der Berechnung der für die Finanzierung der Zusatzrente notwendigen finanziellen Mittel sind die im Rahmen der zweiten Säule (BVG und BVV3) bereits getroffenen Massnahmen für ältere Arbeitnehmende zu berücksichtigen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Flexibilisierung des Pensionsalters. Einführung einer Zusatzrente im Rahmen eines Drei-Stufen-Modells"}],"title":"Flexibilisierung des Pensionsalters. Einführung einer Zusatzrente im Rahmen eines Drei-Stufen-Modells"}