﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20073339</id><updated>2023-07-01T10:13:32Z</updated><additionalIndexing>04;34</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2662</code><gender>m</gender><id>1344</id><name>Schweizer Urs</name><officialDenomination>Schweizer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-06-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4717</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0807020102</key><name>Vernehmlassungsverfahren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0802030701</key><name>Meinungsbildung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1203010105</key><name>Datenverarbeitung in der Verwaltung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020329</key><name>politische Mitbestimmung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202020102</key><name>Datenübertragung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202020103</key><name>E-mail</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020101</key><name>politische Rechte</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202020105</key><name>Internet</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-12-06T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil die Urheberin / der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist</text><type>42</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2007-08-22T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>BK</abbreviation><id>10</id><name>Bundeskanzlei</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2007-06-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2007-12-06T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2662</code><gender>m</gender><id>1344</id><name>Schweizer Urs</name><officialDenomination>Schweizer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>07.3339</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Das Bundesgesetz vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren hat wesentlich zur Straffung der vorparlamentarischen Phase beigetragen. Es zeigt sich aber, dass das gängige Prozedere - trotz breitem Einbezug von Kantonen, Parteien sowie (referendumsfähigen) Gruppierungen - die Konfliktträchtigkeit einer kontroversen Gesetzesvorlage kaum vermindert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine bislang kaum diskutierte Möglichkeit, politische Handlungsspielräume zu vergrössern, bestünde darin, die vorparlamentarische Arbeit so zu erweitern, dass zusätzlich zu den im traditionellen Vernehmlassungsverfahren angehörten Gruppierungen auch die interessierte, nichtorganisierte Öffentlichkeit einbezogen würde. Die explizite Einbindung der Öffentlichkeit könnte für Bundesrat, Parlament und Verwaltung eine wichtige Orientierungs- und Disziplinierungsfunktion haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein solcher Vorschlag könnte in Form eines Online-Konsultationsverfahrens umgesetzt werden, wie es im Rahmen eines Forschungsprojektes zur Regulierung der medizinischen Biotechnologien 2006 in den USA erstmals vorgeschlagen worden ist. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, von zu Hause aus mittels PC und schneller Internetverbindung an einer Vernehmlassung teilzunehmen. Die Verwaltung würde allen Teilnehmern eine eigens für diesen Zweck vorbereitete Dokumentation zur Verfügung stellen. Jede interessierte Teilnehmerin bzw. jeder interessierte Teilnehmer würde einer moderierten Dialoggruppe zugeteilt. Ein Panel von Experten würde zudem Fragen von Bürgerinnen und Bürgern entgegennehmen. Eine zentralisierte Online-Ressource würde dabei als gemeinsame Informationsplattform und Referenzquelle dienen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Im Bund besteht bereits eine Vielzahl von Mitwirkungsinstrumenten. Neben der Vernehmlassung (dem wichtigsten Mitwirkungsinstrument) gibt es z. B. auch Runde Tische, Öffentlichkeitsforen, Volksdiskussionen oder Anhörungen durch Verwaltungsstellen. Mit dieser Vielzahl von Instrumenten wird gezeigt, dass der Mitwirkung eine grosse Bedeutung eingeräumt wird. Es soll keine wichtige Norm erlassen werden, ohne dass sich die davon Betroffenen dazu hätten äussern können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bereits heute stehen Vernehmlassungen nicht nur organisierten Interessenten offen, sondern können durch ihre öffentliche Bekanntmachung im Bundesblatt als auch elektronisch auf der Homepage der Bundeskanzlei eingesehen werden. Somit wird jeder Person ermöglicht, eine Stellungnahme einzureichen, die im Rahmen des Ergebnisberichtes zur Kenntnis genommen wird. Somit deckt das bestehende Vernehmlassungsrecht bereits einen Teil der Bürgerbeteiligung ab. Zudem besteht Transparenz in Bezug auf die eingegangenen Stellungnahmen. Bürgerkonsultationen können im Einzelfall durchaus Sinn ergeben. Ihr Hauptanwendungsgebiet dürfte aber weniger auf eidgenössischer als auf kommunaler Ebene liegen, weil dort die unmittelbare Betroffenheit der Bürger grösser ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Beim Online-Konsultationsverfahren, bei welchem eine institutionalisierte Durchführung eines Dialogs im Vordergrund steht, stellen sich kritische Fragen in Bezug auf die Auswertung und deren Einbezug in das weitere Vorgehen als auch deren Bedeutung. Zudem darf der Verwaltungsaufwand nicht unterschätzt werden, müssten doch für dieses Verfahren zu erstellende Dokumente neu erarbeitet als auch in die anderen zwei Amtssprachen übersetzt werden. Dies stünde angesichts des geringen Nutzens in einem Missverhältnis. Nachdem die Verwaltungsressourcen laufend gekürzt werden, muss der Bundesrat heute vermehrt auch solche Überlegungen anstellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Angesichts der bereits bestehenden Mitwirkungsinstrumente würden zusätzliche Formen nur dann Sinn ergeben, wenn sie verglichen mit dem heutigen Zustand wesentlich mehr zur Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit oder Akzeptanz eines Vorhabens beitragen könnten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird eingeladen, eine Erweiterung des heutigen Vernehmlassungsverfahrens durch ein Online-Konsultationsverfahren mit breitem Einbezug der interessierten Bevölkerung zu prüfen und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Online-Konsultationsverfahren als Erweiterung des Vernehmlassungsverfahrens</value></text></texts><title>Online-Konsultationsverfahren als Erweiterung des Vernehmlassungsverfahrens</title></affair>