{"id":20073348,"updated":"2025-11-14T09:04:40Z","additionalIndexing":"28;Bruttoinlandsprodukt;Versicherungsleistung;volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (speziell);freiwillige Arbeit;ehrenamtliche Tätigkeit;Arbeitslosenversicherung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-06-19T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4717"},"descriptors":[{"key":"L05K0702030208","name":"freiwillige Arbeit","type":1},{"key":"L04K07040501","name":"volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (speziell)","type":1},{"key":"L05K0704050101","name":"Bruttoinlandsprodukt","type":1},{"key":"L05K0101030201","name":"ehrenamtliche Tätigkeit","type":1},{"key":"L04K01040102","name":"Arbeitslosenversicherung","type":1},{"key":"L05K1110011304","name":"Versicherungsleistung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-10-05T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-12-06T00:00:00Z","text":"Der Vorstoss wird übernommen durch Frau Thorens Goumaz.","type":90},{"category":{"id":4,"name":"Ergänzung"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-12-06T00:00:00Z","text":"Der Vorstoss wird übernommen durch Frau Thorens Goumaz.","type":0},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-12T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2007-09-05T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1182204000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1244757600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2650,"gender":"f","id":1293,"name":"John-Calame Francine","officialDenomination":"John-Calame"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2654,"gender":"m","id":1318,"name":"Schelbert Louis","officialDenomination":"Schelbert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2533,"gender":"f","id":511,"name":"Simoneschi-Cortesi Chiara","officialDenomination":"Simoneschi-Cortesi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2614,"gender":"f","id":1139,"name":"Markwalder Christa","officialDenomination":"Markwalder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2579,"gender":"m","id":1065,"name":"Leuenberger Ueli","officialDenomination":"Leuenberger-Genève"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2710,"gender":"f","id":3907,"name":"Thorens Goumaz Adèle","officialDenomination":"Thorens Goumaz"},"type":"assuming"}],"shortId":"07.3348","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeiten sind für die Schweiz von grosser wirtschaftlicher Bedeutung; sie tragen wesentlich zu unserem Wohlergehen bei. Die NGO greifen sehr oft darauf zurück. Freiwillige oder ehrenamtlich tätige Personen engagieren sich aus idealistischen Gründen - meist gegen wenig oder gar keine Bezahlung - und verzichten dabei oft auf eine gutbezahlte Stelle. Die Zukunft dieses gesellschaftlichen Engagements ist aber gefährdet, weil Personen, die nach ihrer freiwilligen oder ehrenamtlichen Tätigkeit eine normal bezahlte Stelle suchen, bei der beruflichen Wiedereingliederung vor Schwierigkeiten stehen: Die Zeit der freiwilligen oder ehrenamtlichen Tätigkeit benachteiligt sie bei der Festlegung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Dieser Mangel muss möglichst schnell behoben werden. Dies könnte z. B. dadurch erreicht werden, dass für die Berechnung der Arbeitslosenentschädigung nicht die freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeit, sondern der Lohn der letzten normal bezahlten Anstellung berücksichtigt wird. Gleichzeitig müsste aber das unbezahlte Engagement als letzte tatsächliche Arbeitszeit gelten, und als Lohn müsste dafür der Lohn der letzten normalen Anstellung eingesetzt werden. Für Personen, die vor ihrer freiwilligen oder ehrenamtlichen Tätigkeit nicht erwerbstätig waren, muss ein vernünftiger fiktiver Mindestlohn festgelegt werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat hat grosse Hochachtung vor Personen, die sich freiwillig und ehrenamtlich engagieren. Er ist sich der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung dieser Tätigkeiten bewusst. Das Bundesamt für Statistik liefert seit 1997 im Rahmen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung alle drei bis vier Jahre Angaben zur unbezahlten Arbeit in der Schweiz. Die im Jahr 2004 erbrachte unbezahlte Arbeit hatte einen Wert von insgesamt rund 270 Milliarden Franken. Allein die Hausarbeit schlägt mit rund 188 Milliarden Franken zu Buche. Betreuungsaufgaben wurden auf 55 Milliarden und institutionelle und informelle Freiwilligenarbeit auf 28 Milliarden Franken geschätzt.<\/p><p>2. Gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) hat eine versicherte Person Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn sie insbesondere die Beitragszeit erfüllt hat oder von der Erfüllung der Beitragszeit befreit ist (Art. 8 Abs. 1 Bst. e Avig, in Verbindung mit Art. 13 und 14 Avig). Die Beitragszeit hat erfüllt, wer innerhalb der dafür vorgesehenen Rahmenfrist (Art. 9 Abs. 3 Avig) während mindestens zwölf Monaten eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat (Art. 13 Abs. 1 Avig). Für die Arbeitslosenversicherung sind Arbeitnehmer beitragspflichtig, die nach dem AHV-Gesetz obligatorisch versichert und für Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit beitragspflichtig sind (Art. 2 Abs. 1 Bst. a Avig). Der Leistungsanspruch ergibt sich somit aus der Beitragspflicht, abweichende Sonderbestimmungen ausgenommen.<\/p><p>Als versicherter Verdienst gilt der nach der Bundesgesetzgebung über die AHV massgebende Lohn. In der Regel handelt es sich um einen vertraglich vereinbarten Lohn, sofern die versicherte Person diesen tatsächlich bezogen hat. Der versicherte Verdienst bemisst sich nach dem Durchschnittslohn der letzten sechs bzw. zwölf Beitragsmonate vor Beginn der Rahmenfrist für den Leistungsbezug (Art. 23 Avig, Art. 37 Aviv). Die Arbeitslosenversicherung funktioniert in dieser Hinsicht nach dem Versicherungsprinzip: Sie bezweckt somit in erster Linie die Deckung des Verdienstausfalles von arbeitslosen Personen und nicht deren Absicherung, wenn sie keine neue Beitragszeit begründen können. Personen, die freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeiten ausführen und während dieser Zeit keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung geleistet haben, haben nach Abschluss ihres freiwilligen oder ehrenamtlichen Engagements folglich keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen. Dies entspricht den geltenden Rechtsvorschriften und dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Versicherten.<\/p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die berufliche Wiedereingliederung von freiwillig und ehrenamtlich tätigen Personen schwierig sein kann. Er weist darauf hin, dass sich die betroffenen Personen bereits während ihres Engagements an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) wenden können. Die RAV können sie dabei unterstützen, den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt vorzubereiten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Ist sich der Bundesrat der wirtschaftlichen Bedeutung der freiwilligen und ehrenamtlichen Tätigkeiten für das Wohlergehen der Schweiz bewusst, und kann er den Beitrag dieser Tätigkeiten zum Bruttoinlandprodukt beziffern?<\/p><p>2. Welche Massnahmen kann er ergreifen, um zu verhindern, dass Personen, die nach Abschluss ihres freiwilligen oder ehrenamtlichen Engagements eine normal bezahlte Arbeitsstelle suchen, benachteiligt werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Arbeitslosenversicherung von Freiwilligen und ehrenamtlich tätigen Personen"}],"title":"Arbeitslosenversicherung von Freiwilligen und ehrenamtlich tätigen Personen"}