{"id":20073353,"updated":"2025-11-14T06:52:37Z","additionalIndexing":"24;Rechtshilfe;Steuerausweichung;internationales Strafrecht;Steuerhinterziehung;Steuerstrafrecht;internationales Steuerrecht;bilaterale Verhandlungen","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-06-19T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4717"},"descriptors":[{"key":"L04K11070604","name":"Steuerhinterziehung","type":1},{"key":"L06K100202010201","name":"bilaterale Verhandlungen","type":1},{"key":"L04K11070601","name":"Steuerausweichung","type":1},{"key":"L05K1001020402","name":"Rechtshilfe","type":1},{"key":"L04K05010202","name":"internationales Strafrecht","type":2},{"key":"L04K11070303","name":"internationales Steuerrecht","type":2},{"key":"L06K050102010205","name":"Steuerstrafrecht","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-10-05T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-18T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2007-08-29T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1182204000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1237330800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2648,"gender":"m","id":1279,"name":"Nordmann Roger","officialDenomination":"Nordmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2649,"gender":"m","id":1289,"name":"Barthassat Luc","officialDenomination":"Barthassat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2489,"gender":"m","id":465,"name":"Fehr Mario","officialDenomination":"Fehr Mario"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2650,"gender":"f","id":1293,"name":"John-Calame Francine","officialDenomination":"John-Calame"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2423,"gender":"f","id":360,"name":"Thanei Anita","officialDenomination":"Thanei"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2517,"gender":"f","id":495,"name":"Menétrey-Savary Anne-Catherine","officialDenomination":"Menétrey-Savary"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2296,"gender":"m","id":97,"name":"Gross Andreas","officialDenomination":"Gross Andreas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2668,"gender":"f","id":3833,"name":"Aubert Josiane","officialDenomination":"Aubert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2591,"gender":"m","id":1152,"name":"Daguet André","officialDenomination":"Daguet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2625,"gender":"m","id":1132,"name":"Rey Jean-Noël","officialDenomination":"Rey Jean-Noël"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"07.3353","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Rechtshilfe in Strafsachen wird in Artikel 3 Absatz 3 IRSG für Verstösse gegen Steuergesetze ausgeschlossen, ausser wenn es sich um Abgabebetrug handelt. Der Begriff Abgabebetrug umfasst sowohl den Steuerbetrug als auch jedes andere arglistige Vorgehen, das den Fiskus in die Irre führen soll. Der Artikel engt den Geltungsbereich der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz in Strafsachen stark ein, sofern kein internationales Abkommen mit einem Drittstaat besteht.<\/p><p>Die bilateralen Abkommen sollten diese Bestimmung übernehmen oder den Geltungsbereich der Rechtshilfe in Strafsachen ausweiten. Im Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika von 1973 sowie, für indirekte Steuern, im Rahmen der bilateralen Abkommen II mit der EU ist eine solche Ausweitung ausgehandelt worden.<\/p><p>Während bilaterale Verträge mit Klauseln, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, den Schweizer Verhandlungsdelegationen bei der Festlegung des Geltungsbereiches für die Rechtshilfe in Strafsachen Schwierigkeiten bereiten, sollte die Übernahme der Prinzipien und Begriffe von Artikel 3 Absatz 3 IRSG in bilaterale Verträge weniger problematisch sein.<\/p><p>Nun heisst es in den Botschaften zu den Verträgen mit Brasilien und Mexiko über die Rechtshilfe in Strafsachen aber folgendermassen:<\/p><p>Mexiko: \"Bei diversen Punkten wurde keine Einigung erzielt. Dies betraf insbesondere die Verweigerungsgründe: Die Schweiz verlangte eine Regelung, die es ihr erlaubt, Rechtshilfeersuchen bei Fiskaldelikten .... abzulehnen.\"<\/p><p>Brasilien: \"Der Vertrag enthält .... eine spezielle Regelung bezüglich der Fiskaldelikte, die das Resultat zäher Verhandlungen darstellt. Die brasilianische Delegation hatte lange Zeit auf einer umfassenden Rechtshilfe im Bereich der gesamten Fiskaldelikte insistiert.\"<\/p><p>Daraus lässt sich folgern, dass die offizielle Haltung der Verhandlungsdelegationen nicht dem Wortlaut von Artikel 3 Absatz 3 IRSG entspricht, sondern darauf abzielt, die Rechtshilfe bei Fiskaldelikten einzuschränken oder gar auszuschliessen, wodurch das Partnerland in eine weniger vorteilhafte Lage gebracht wird, als wenn kein bilaterales Abkommen besteht!<\/p><p>Dieses skandalöse Vorgehen war im Rahmen der Rechtshilfeverträge mit Ägypten von 2000 und den Philippinen von 2002 erfolgreich, da diese Verträge jegliche Rechtshilfe im Fiskalbereich ausschliessen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Grundlage des schweizerischen Rechtshilferechtes in Fiskalsachen bildet Artikel 3 des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG; SR 351.1). In seinem Absatz 3 bestimmt er, dass im Bereich der Fiskaldelikte grundsätzlich keine Zusammenarbeit gewährt wird, die Schweiz jedoch einem Ersuchen im Bereich der akzessorischen Rechtshilfe dann entsprechen kann, wenn es sich um einen Abgabebetrug handelt.<\/p><p>An dieser Regelung orientiert sich der Bundesrat auch bei seiner Vertragspolitik. Sie wird in den mit der Schweiz ausgehandelten Rechtshilfeverträgen vertragstechnisch so umgesetzt, dass der Bereich der allgemeinen Fiskaldelikte unter einem Artikel \"fakultative Verweigerungsgründe\" aufgelistet wird. Der ausgehandelte Vertragstext erlaubt mit anderen Worten den Vertragsparteien, die Rechtshilfe auf diesem Gebiet abzulehnen, verpflichtet sie aber nicht dazu.<\/p><p>In der Regel wird in den neueren Verträgen zudem ausdrücklich erwähnt, dass im Falle eines Abgabebetruges Rechtshilfe geleistet werden kann (vgl. Verträge mit Peru: Art. 4 Abs. 1 Bst. a, SR 0.351.964.1; Ecuador: Art. 3 Abs. 1 Bst. a, SR 0.351.932.7; Kanada: Art. 3 Abs. 1 Bst. a, SR 0.351.923.2; Hongkong: Art. 3 Abs. 1 Bst. d, SR 0.351.941.6; Brasilien: Art. 3 Abs. 1 Bst. c, BBl 2007 2047; und Mexiko: Art. 3 Abs. 1 Bst. c, BBl 2006 9161).<\/p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die gestellten Fragen wie folgt beantworten:<\/p><p>1. Für den Bundesrat besteht kein Grund, bei bilateralen Verträgen über die Rechtshilfe in Strafsachen den Geltungsbereich von Artikel 3 Absatz 3 des Rechtshilfegesetzes (IRSG) einzuschränken.<\/p><p>2.\/3. Die Verhandlungsdelegationen wurden denn auch nicht angewiesen, die jeweiligen Vertragspartner zur Unterzeichnung von Abkommen zu bewegen, die die gegenseitige Rechtshilfe gegenüber dem im IRSG geregelten Umfang einschränken. Dass der Abgabebetrug im Text einiger Verträge nicht ausdrücklich aufgeführt ist, hindert die Schweiz nicht daran, auch diesen Staaten gegenüber in dem durch das IRSG beschriebenen Umfange Rechtshilfe zu leisten. Die Schweiz hat kein Interesse daran, den Finanzplatz Schweiz für Steuerbetrüger attraktiv zu machen.<\/p><p>4. Die Verhandlungen für bilaterale Rechtshilfeverträge werden nicht unter Umgehung von Artikel 3 Absatz 3 IRSG geführt. Im Gegenteil: Der Bundesrat verfolgt ausdrücklich das Ziel, in der Fiskalzusammenarbeit mit aussereuropäischen Staaten die Philosophie des IRSG zu übernehmen, dies obwohl er eigentlich frei wäre, eine abweichende Regelung zu vereinbaren.<\/p><p>Dass der Bundesrat in einigen speziellen, begründeten Fällen vom Ansatz des IRSG abgewichen ist, wie im Verhältnis zu den USA (SR 0.351.933.6) im begrenzten Bereich der organisierten Kriminalität sowie beim Betrugsbekämpfungsübereinkommen mit der EU (BBl 2004 6503) bloss für die indirekte Fiskalität, ändert an der Grundausrichtung seiner Vertragspolitik nichts.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Ist er der Ansicht, dass bilaterale Abkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen den Geltungsbereich von Artikel 3 Absatz 3 des Rechtshilfegesetzes (IRSG) einschränken sollen?<\/p><p>2. Haben Schweizer Verhandlungsdelegationen die Anweisung erhalten, die Partnerländer hinters Licht zu führen und sie zur Unterzeichnung von Abkommen zu bewegen, die dem vom schweizerischen Parlament beschlossenen Gesetz nicht entsprechen?<\/p><p>3. Muss die Haltung des Bundesrates als Geringschätzung der Länder des Südens gewertet werden oder eher als Strategie zur Steigerung der Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz für die Aufnahme und das Waschen von Geldern, die durch Steuerbetrug oder andere Steuerdelikte erlangt wurden?<\/p><p>4. Wird sich der Bundesrat dafür einsetzen, dass der Fiskalbereich aus den Rechtshilfeabkommen nicht mehr ausgeklammert wird und die Verhandlungen für solche Abkommen nicht mehr unter Umgehung von Artikel 3 Absatz 3 IRSG geführt werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Steuerbetrug. Stehen Schweizer Verhandlungsdelegationen für bilaterale Rechtshilfeabkommen über dem Gesetz?"}],"title":"Steuerbetrug. Stehen Schweizer Verhandlungsdelegationen für bilaterale Rechtshilfeabkommen über dem Gesetz?"}