{"id":20073389,"updated":"2023-07-28T08:06:32Z","additionalIndexing":"2841;Krankenversicherung;Weiterbildung;Vollzug von Beschlüssen;Versorgung;Arzt\/Ärztin;Spital;Finanzierung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2664,"gender":"m","id":3828,"name":"Cassis Ignazio","officialDenomination":"Cassis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-06-20T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4717"},"descriptors":[{"key":"L04K01050402","name":"Arzt\/Ärztin","type":1},{"key":"L04K13030203","name":"Weiterbildung","type":1},{"key":"L03K110902","name":"Finanzierung","type":1},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":1},{"key":"L05K0105051101","name":"Spital","type":1},{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":2},{"key":"L04K07010309","name":"Versorgung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-12-21T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-12T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2007-09-28T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1182290400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1244757600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2580,"gender":"f","id":1071,"name":"Humbel Ruth","officialDenomination":"Humbel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2649,"gender":"m","id":1289,"name":"Barthassat Luc","officialDenomination":"Barthassat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2457,"gender":"f","id":407,"name":"Genner Ruth","officialDenomination":"Genner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2605,"gender":"m","id":1126,"name":"Hutter Markus","officialDenomination":"Hutter Markus"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2389,"gender":"m","id":325,"name":"Guisan Yves","officialDenomination":"Guisan"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2533,"gender":"f","id":511,"name":"Simoneschi-Cortesi Chiara","officialDenomination":"Simoneschi-Cortesi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2611,"gender":"m","id":1158,"name":"Lang Josef","officialDenomination":"Lang"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2598,"gender":"m","id":1117,"name":"Germanier Jean-René","officialDenomination":"Germanier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2470,"gender":"f","id":435,"name":"Meyer-Kaelin Thérèse","officialDenomination":"Meyer Thérèse"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2484,"gender":"m","id":460,"name":"Dunant Jean Henri","officialDenomination":"Dunant"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2589,"gender":"m","id":1116,"name":"Burkhalter Didier","officialDenomination":"Burkhalter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2614,"gender":"f","id":1139,"name":"Markwalder Christa","officialDenomination":"Markwalder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2409,"gender":"m","id":345,"name":"Pelli Fulvio","officialDenomination":"Pelli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2612,"gender":"m","id":1113,"name":"Leutenegger Filippo","officialDenomination":"Leutenegger Filippo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2660,"gender":"f","id":1346,"name":"Moret Isabelle","officialDenomination":"Moret Isabelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2327,"gender":"m","id":221,"name":"Suter Marc Frédéric","officialDenomination":"Suter Marc Frédéric"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2586,"gender":"m","id":1105,"name":"Bignasca Attilio","officialDenomination":"Bignasca Attilio"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2664,"gender":"m","id":3828,"name":"Cassis Ignazio","officialDenomination":"Cassis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"07.3389","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das Medizinalberufegesetz wird am 1. September 2007 in Kraft treten und das Bundesgesetz betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals in der Schweizerischen Eidgenossenschaft aus dem Jahr 1877 ersetzen. Das neue Gesetz, das auch den Anforderungen der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU Rechnung trägt, fördert die Qualität der Aus- und Weiterbildung der in universitären Medizinalberufen tätigen Personen und gewährleistet so die Sicherheit der Patientinnen und Patienten.<\/p><p>Insbesondere regelt das Gesetz die Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte. Die universitäre Ausbildung wurde bereits im Gesetz von 1877 geregelt und schafft daher keine neuen Probleme. Für die Weiterbildung hingegen, die in den acht bis zehn Jahren zwischen dem Erhalt des Ärztediploms und dem Erwerb eines Facharzttitels erfolgt, ist nicht mehr die Verbindung Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) zuständig, die die ärztliche Weiterbildung während Jahrzehnten verwaltete, sondern sie wird umfassend im Gesetz geregelt.<\/p><p>In der Zeit der Weiterbildung arbeiten die jungen Diplomierten als Assistenzärztinnen und -ärzte in Spitälern und spezialisieren sich in einem Fachgebiet. Die Spezialisierung wurde  bisher wenig transparent finanziert: Tendenziell galt der Lohn der Assistenzärztinnen und -ärzte als Deckung der Pflegeleistungen, die sie erbracht hatten, während sie die Leistungen, die sie im Gegenzug im Rahmen ihrer Weiterbildung erhielten, in \"Naturalien\" in Form von zusätzlicher unbezahlter Arbeitslast abgelten mussten, was nicht selten zu 60 bis 70 Arbeitsstunden pro Woche führte.<\/p><p>Erst seit Kurzem haben die Spitäler eine Differenzierung zwischen Pflegekosten und Kosten für die ärztliche Weiterbildung und die klinische Forschung eingeführt. Sie wurden zu dieser differenzierten Rechnungslegung gezwungen, da nach dem KVG die Kosten für die ärztliche Weiterbildung nicht übernommen werden. Die Kantone kommen mit Sicherheit für einen grossen Teil dieser Kosten auf, auch wenn die Situation relativ intransparent ist.<\/p><p>Mit dem Inkrafttreten des neuen Medizinalberufegesetzes bleibt die problematische Situation nicht nur ungelöst, sie wird sich sogar verschlechtern, weil formale Anforderungen an die Qualität gestellt werden, die voraussichtlich noch zusätzliche Kosten verursachen. Zudem wird die neue Regelung der Spitalfinanzierung im KVG, die vom Parlament beschlossen wurde (Fallpauschalen gemäss Swiss DRG) und am 1. Januar 2009 in Kraft treten wird, zu einer weiteren Finanzknappheit führen.<\/p><p>In der Diskussion über die Aufteilung der Weiterbildungsfinanzierung werden damit neue Reibungsflächen geschaffen zwischen Spitälern, Kantonen, Krankenversicherern, Bund und der Ärzteschaft selbst.<\/p><p>Hinzu kommt noch, dass sich ein Hausärztemangel in den Randregionen der Schweiz abzeichnet. Neben der sinkenden Attraktivität, den Hausarztberuf in diesen Gebieten auszuüben - zu dieser Frage wird sich der Bundesrat im Rahmen eines Postulats äussern, das im Ständerat infolge einer Petition der Schweizer Gesellschaft für Allgemeinmedizin vom 1. April 2006 eingereicht wurde  -, ist diese Entwicklung auch auf die fehlende Politik der aktiven Förderung der beruflichen Weiterbildung in der medizinischen Ausbildung zurückzuführen. <\/p><p>In vielen Kantonen finden gezielte Projekte (\"Praxisassistenz\") seit mehreren Jahren deshalb nicht mehr genügend Unterstützung, weil eine allgemeine Politik in diesem Bereich fehlt.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Das Medizinalberufegesetz (MedBG) macht zur Finanzierung der Weiterbildung keine Aussagen. Die Kosten der Weiterbildung (Kosten für Lehre und Forschung) gelten nach Artikel 49 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) als nicht anrechenbare Kosten und werden folglich nicht von der Krankenversicherung übernommen. Heute fallen für die Weiterbildung Aufwendungen von schätzungsweise 250 Millionen Franken pro Jahr an, die aufgrund der Strukturen und Arbeitsverträge auf die Arbeitgeber, also im Wesentlichen auf die Gesundheits- und Bildungsdirektionen der Kantone, verteilt sind. <\/p><p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 15. September 2004 zur Revision der Spitalfinanzierung vorgeschlagen, die heutige Regelung im KVG beizubehalten. Im Rahmen der parlamentarischen Diskussion ist Artikel 49 des KVG neu formuliert worden, wobei die Verabschiedung der Gesamtvorlage noch aussteht. Die Neuformulierung sieht den Ausschluss der Kostenübernahme für gemeinwirtschaftliche Leistungen und insbesondere für die universitäre Lehre vor. Wie diese Gesetzesbestimmung umgesetzt werden soll und welche Folgerungen sich aus dieser Formulierung ergeben, ist noch offen und muss geklärt werden. Solange keine weiteren bundesgesetzlichen Regelungen im Hochschulbildungsbereich erfolgen, wird die Frage der Finanzierung der Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte folglich föderalistisch und spitalbezogen zu lösen sein. <\/p><p>2. Der Bundesrat hat bei verschiedenen Gelegenheiten sein Interesse und sein Engagement an der Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte, insbesondere von Hausärztinnen und Hausärzten, zum Ausdruck gebracht (04.3786 Ip Lustenberger, 06.3166 Ip Hugenin, 06.3357 Po Humbel Näf, 07.3054 Mo Heim, 07.3279 Po SGK-S Hausarztmedizin). In seiner Antwort auf die Motion Heim Bea 07.3054 über die Weiterbildung von jungen Ärztinnen und Ärzten hat er erneut seine Unterstützung für Massnahmen zugesagt, die eine bessere Steuerung und geeignetere Strukturen für die Weiterbildung ermöglichen. Aus diesem Grund hat er dem Parlament beantragt, die Motion anzunehmen. Diese sieht vor, eine Institution zu schaffen, die mit der Weiterbildung beauftragt wäre und alle Akteure dieses Bereichs einbeziehen würde.<\/p><p>Im Rahmen des Dialogs zwischen Bund und Kantonen wurde - ausgehend von Studien über die Finanzierung der Weiterbildung - ein Bericht mit entsprechenden Empfehlungen erarbeitet. Hinzuweisen bleibt darauf, dass es Aufgabe der Kantone ist, die medizinische Versorgung durch ein ausreichendes medizinisches Angebot sicherzustellen. So haben mehrere Kantone in der Romandie und der Ostschweiz Modelle umgesetzt, die sich direkt auf diese Empfehlungen beziehen und finanzielle Anreize anbieten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Wie gedenkt er im Rahmen der Umsetzung des neuen Medizinalberufegesetzes und der neuen Spitalfinanzierung im KVG die Frage der Finanzierung der beruflichen Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten zu lösen?<\/p><p>2. Ist er nicht der Ansicht, dass der Service public in der medizinischen Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger auf dem ganzen Gebiet der Schweiz nur sichergestellt werden kann, wenn eine proaktive Ausbildungs- und Weiterbildungspolitik verfolgt wird, die auch finanzielle Anreize vorsieht und in Zusammenarbeit mit den Kantonen, der FMH, Hplus und anderen interessierten Einrichtungen ausgearbeitet wird?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Finanzierung der Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte"}],"title":"Finanzierung der Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte"}