{"id":20073438,"updated":"2023-07-28T12:20:52Z","additionalIndexing":"28;Versicherungsleistung;Zahlung;Vollzug von Beschlüssen;Invalidenversicherung;Frist","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-06-21T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4717"},"descriptors":[{"key":"L04K01040103","name":"Invalidenversicherung","type":1},{"key":"L05K1110011304","name":"Versicherungsleistung","type":1},{"key":"L05K0703020209","name":"Zahlung","type":1},{"key":"L05K0503020802","name":"Frist","type":1},{"key":"L03K080703","name":"Vollzug von Beschlüssen","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-10-05T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2007-09-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1182376800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1191535200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2635,"gender":"m","id":1110,"name":"Vischer Daniel","officialDenomination":"Vischer Daniel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2457,"gender":"f","id":407,"name":"Genner Ruth","officialDenomination":"Genner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2650,"gender":"f","id":1293,"name":"John-Calame Francine","officialDenomination":"John-Calame"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2654,"gender":"m","id":1318,"name":"Schelbert Louis","officialDenomination":"Schelbert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2483,"gender":"f","id":459,"name":"Dormond Béguelin Marlyse","officialDenomination":"Dormond Béguelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2611,"gender":"m","id":1158,"name":"Lang Josef","officialDenomination":"Lang"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2517,"gender":"f","id":495,"name":"Menétrey-Savary Anne-Catherine","officialDenomination":"Menétrey-Savary"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2603,"gender":"f","id":1146,"name":"Huguenin Marianne","officialDenomination":"Huguenin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2596,"gender":"f","id":1155,"name":"Frösch Therese","officialDenomination":"Frösch"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2579,"gender":"m","id":1065,"name":"Leuenberger Ueli","officialDenomination":"Leuenberger-Genève"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"07.3438","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Inkasso-Gesellschaften informieren die Öffentlichkeit regelmässig über die Entwicklung der Zahlungsmoral der Schuldner und Schuldnerinnen in der Schweiz. Unter Zahlungsmoral versteht man die durchschnittliche Frist zwischen der Fälligkeit einer Forderung und dem Zeitpunkt ihrer Erfüllung. Offensichtlich schwankt die Zahlungsmoral je nach wirtschaftlicher Konjunktur ziemlich, auch wenn im Lauf der Jahre gesamthaft eine zunehmende Nachlässigkeit beobachtet werden konnte. Demgegenüber gibt es einen Bereich, in dem gemäss zahlreicher Kommentare die Zahlungsmoral konstant ungenügend zu sein scheint, und zwar bei der Invalidenversicherung. Hat die Sozialversicherung einmal einen Entscheid gefällt - was im Allgemeinen schon lange dauert -,  so vergeht immer noch ziemlich viel Zeit bis zur Auszahlung einer Rente an die Berechtigte oder den Berechtigten. Wahrscheinlich handelt es sich dabei um ein Organisationsproblem; zumindest wagt man zu hoffen, dass keine Absicht dahintersteckt. Da diese Renten oft die hauptsächlichste, wenn nicht einzige Existenzgrundlage der betroffenen Versicherten bilden, kann dies zu schwierigen oder sogar dramatischen Situationen führen. Im Übrigen ist es schwer verständlich, dass die AHV ihre Leistungen pünktlich auszahlt, die Invalidenversicherung aber nicht.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das heute geltende Verfahren bei der Auszahlung von Geldleistungen in der Invalidenversicherung (IV) sieht vor, dass die für die Berechnung und Auszahlung der Leistungen zuständigen Ausgleichskassen bereits unmittelbar nach der Anmeldung für den Leistungsbezug von den IV-Stellen mit Informationen bedient werden, die für die spätere Berechnung der IV-Leistungen von Relevanz sind. Dies ist insbesondere der Fall bei geschiedenen Personen bezüglich des Splittingverfahrens. Nachdem die IV-Stelle den Anspruch auf eine Geldleistung bejaht hat, stellt sie den Ausgleichskassen alle weiteren für die Berechnung und Auszahlung relevanten Angaben und Unterlagen zu. Ab diesem Zeitpunkt läuft das Verfahren in der IV und in der AHV nach dem gleichen System ab, sodass die Zeitspanne zwischen dem Entscheid der IV-Stelle bzw. der Anmeldung einer AHV-Leistung bis zur Auszahlung der Leistung in beiden Versicherungssystemen grundsätzlich gleich ist. In Einzelfällen kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Auszahlung der Leistung mit Verspätung erfolgt, dies beispielsweise dann, wenn Abklärungen im Zusammenhang mit Nachzahlungen an bevorschussende Dritte vorgenommen werden müssen.<\/p><p>Die konkreten Fragen lassen sich wie folgt beantworten:<\/p><p>1. Aufgrund des identischen Verfahrens für die Berechnung und Auszahlung von Leistungen in der IV und der AHV kann davon ausgegangen werden, dass die Zahlungsmoral der IV nicht anders oder schlechter ist als jene der AHV.<\/p><p>2. Über die Zeitspanne zwischen dem Entscheid der IV-Stelle und der Auszahlung durch die Ausgleichskassen wird keine Statistik geführt. Es kann aber festgestellt werden, dass diese Auszahlung in der Regel innerhalb von zwei Monaten erfolgt.<\/p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass keine zusätzlichen Massnahmen notwendig sind, da das Verfahren grundsätzlich eine rasche Berechnung und Auszahlung der IV-Leistungen garantiert. Zudem ist in jenen Fällen, bei denen es zu Auszahlungsverzögerungen kommen kann, in der Regel garantiert, dass es zu keinen finanziellen Engpässen bei den Versicherten kommt, indem noch der Lohn weiterbezahlt wird oder indem KV- oder UV-Taggelder oder andere Sozialleistungen fliessen. Zudem verpflichtet Artikel 26 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) die Versicherung, auf Leistungen nach Ablauf von 24 Monaten nach der Entstehung des Anspruchs, frühestens aber 12 Monate nach dessen Geltendmachung Verzugszinsen zu zahlen. Versicherte haben ausserdem die Möglichkeit, bei Verzögerungen Vorschusszahlungen zu verlangen (Art. 19 Abs. 4 ATSG). Dies ist in der Praxis dann der Fall, wenn das Verfahren für die Rentenfestsetzung nach Beschluss der IV-Stelle länger als 30 Tage dauert. Von dieser Möglichkeit wird in der IV allerdings nur selten Gebrauch gemacht.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie steht es mit der Zahlungsmoral der Invalidenversicherung?<\/p><p>2. Genauer gefragt:  Welchen Schwankungen waren die Zahlungsfristen dieser Versicherung, aufgeschlüsselt nach Leistungskategorien, im Zeitraum der letzten zehn Jahre unterworfen?<\/p><p>3. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bundesrat diese Situation zu verbessern?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Zahlungsmoral der Invalidenversicherung"}],"title":"Zahlungsmoral der Invalidenversicherung"}