{"id":20073458,"updated":"2023-07-28T13:02:34Z","additionalIndexing":"15;2841;Gesundheitsrisiko;Anerkennung der Zeugnisse;Abschluss einer Ausbildung;Gesundheitsrecht;Dienstleistung gegen Entgelt;Schmuck- und Goldwarenindustrie;berufliche Eignung","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2478,"gender":"f","id":454,"name":"Chappuis Liliane","officialDenomination":"Chappuis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-06-21T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4717"},"descriptors":[{"key":"L05K0702020106","name":"berufliche Eignung","type":1},{"key":"L04K01050510","name":"Gesundheitsrisiko","type":1},{"key":"L06K070106020201","name":"Dienstleistung gegen Entgelt","type":1},{"key":"L04K07050807","name":"Schmuck- und Goldwarenindustrie","type":1},{"key":"L04K01050509","name":"Gesundheitsrecht","type":1},{"key":"L04K13010101","name":"Abschluss einer Ausbildung","type":2},{"key":"L04K13030102","name":"Anerkennung der Zeugnisse","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-10-08T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil die Urheberin \/ der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist","type":42}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2007-09-28T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1182376800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1191794400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2647,"gender":"m","id":1267,"name":"Stöckli Hans","officialDenomination":"Stöckli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2394,"gender":"f","id":331,"name":"Hubmann Vreni","officialDenomination":"Hubmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2483,"gender":"f","id":459,"name":"Dormond Béguelin Marlyse","officialDenomination":"Dormond Béguelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2501,"gender":"m","id":477,"name":"Janiak Claude","officialDenomination":"Janiak"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2296,"gender":"m","id":97,"name":"Gross Andreas","officialDenomination":"Gross Andreas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2583,"gender":"f","id":1131,"name":"Allemann Evi","officialDenomination":"Allemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2491,"gender":"f","id":524,"name":"Garbani Valérie","officialDenomination":"Garbani Valérie"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2613,"gender":"m","id":1150,"name":"Levrat Christian","officialDenomination":"Levrat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2478,"gender":"f","id":454,"name":"Chappuis Liliane","officialDenomination":"Chappuis"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"07.3458","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Bis Ende 2005 existierten in den Bereichen Tätowieren und Piercing mit Ausnahme der Anforderungen an den Nickelgehalt in Mode- und Piercingschmuck keine gesetzlichen Regelungen. Meldungen im Ausland über gewisse gesundheitsgefährdende Stoffe, die in Tätowierfarben verwendet wurden sowie das Fehlen jeglicher Regelung haben gezeigt, dass zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes eine gesetzliche Grundlage nötig ist. <\/p><p>Gemäss der Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Gegenstände für den Humankontakt (SR 817.023.41) müssen Personen, die Tätowierungen und Piercings anbringen, alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um jegliche Infektion oder Gefährdung zu vermeiden. Für die Bereiche Tätowierfarben und Farben für Permanent-Make-up, ihre Verpackung und Kennzeichnung sowie die Verpackung und Kennzeichnung von Piercingschmuck wurden Anforderungen festgelegt. Eine schweizerische Ad-hoc-Arbeitsgruppe, bestehend aus Fachleuten dieser Branche, Vertreterinnen und Vertretern der Bundes- und Kantonsbehörden und Gesundheitsfachleuten, hat die Situation in der Schweiz bezüglich dieser Praktiken untersucht. Es wurden Daten über Tätowierfarben, Farben für Permanent-Make-up, Piercing-Instrumente und die verschiedenen für diese Praktiken verwendeten Apparate zusammengetragen. Zudem wurde den zuvor von anderen Expertengruppen (Europarat, Europäische Kommission, Food and Drug Administration der USA usw.) durchgeführten Arbeiten Rechnung getragen. All diese Arbeiten dienten als Basis für die Erarbeitung der aktuellen gesetzlichen Grundlage. Die Überwachung der in diesem Bereich tätigen Personen obliegt den Kantonen, namentlich den Kantonschemikern und -ärzten. Gegenstand der durchgeführten Kontrollen ist die chemische und mikrobiologische Unbedenklichkeit der Produkte und Instrumente, die mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen. <\/p><p>Zudem kann das Bundesamt für Gesundheit (BAG) fachliche Richtlinien für die Anwendung einer \"guten Arbeitspraxis\" in diesem Bereich empfehlen. So hat es die Richtlinie für eine \"Gute Arbeitspraxis im Bereich Tattoo, Permanent-Make-up, Piercing und verwandte Praktiken\" veröffentlicht. Auf Empfehlung des BAG haben die Berufsverbände ein Qualitätslabel erarbeitet, um eine objektive Anwendung dieser Richtlinie zu erreichen. Ein unabhängiges Unternehmen wurde beauftragt, die Einhaltung der guten Arbeitspraxis in den Studios zu kontrollieren und das entsprechende Label für die Gültigkeitsdauer von einem Jahr abzugeben. Um das Label zu erneuern, ist eine weitere Inspektion erforderlich. Bis heute haben neben der Schweiz nur Österreich und die Niederlande spezifische gesetzliche Regelungen für diesen Bereich geschaffen. Das BAG verfolgt die Entwicklung dieses Geschäfts und wird entsprechende Massnahmen treffen, wenn sich die Situation verändern sollte. <\/p><p>Diskussionen innerhalb der erwähnten Arbeitsgruppe haben gezeigt, dass Branding, Skarifizieren oder andere körperverändernde Praktiken sehr marginal sind. Wenn Erwachsene sich willentlich solchen Eingriffen unterziehen, ist es schwierig zu intervenieren, ohne die persönliche Freiheit zu beeinträchtigen. <\/p><p>In Anbetracht der vorangehenden Ausführungen ist ein zusätzlicher Bericht zu den erwähnten Punkten nicht notwendig.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die folgenden Themengebiete vorzulegen:<\/p><p>1. die Situation der Tätowiererinnen und Tätowierer sowie der Piercerinnen und Piercer in der Schweiz (Ausbildung, Kontrolle);<\/p><p>2. die verwendeten Produkte;<\/p><p>3. die Möglichkeit, diese beiden Tätigkeiten als Berufe im Sinne des Berufsbildungsgesetzes anzuerkennen,<\/p><p>4. eine allfällige Einführung eines obligatorischen Nachweises für Tätowiererinnen und Tätowierer sowie Piercerinnen und Piercer, dass diese autorisierte Produkte verwenden und bei der Ausübung ihrer \"Kunst\" die notwendigen hygienischen Vorsichtsmassnahmen treffen;<\/p><p>5. die Möglichkeiten, die dem Gesetzgeber zur Verfügung stehen, um die verwendeten Produkte einer Zulassung zu unterziehen und körperverändernde Praktiken wie Branding, Skarifizieren (Ziernarben) und ähnliche Praktiken zu verbieten.<\/p><p>Liest man die Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel; SR 817.023.41 (Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt), scheint es heutzutage ein beinahe alltäglicher Akt zu sein, sich eine Tätowierung zu stechen oder ein Piercing anbringen zu lassen. In dieser Verordnung finden sich aber keine Bestimmungen zu neuen Praktiken, die heute noch marginal sind, so wie es das Tätowieren und das Piercing früher einmal waren.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Tätowierungen, Piercings, Brandings und ähnliche Praktiken"}],"title":"Tätowierungen, Piercings, Brandings und ähnliche Praktiken"}