{"id":20073459,"updated":"2025-06-24T23:47:37Z","additionalIndexing":"24;12;Rechtshilfe;Rechtsschutz;Konto;Kapitalflucht;Beschlagnahme;Wirtschaftsstrafrecht;Finanzplatz Schweiz;Gerichtsverfahren;Unterschlagung","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-06-21T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4717"},"descriptors":[{"key":"L05K1001020402","name":"Rechtshilfe","type":1},{"key":"L03K050404","name":"Gerichtsverfahren","type":1},{"key":"L05K1106020106","name":"Kapitalflucht","type":1},{"key":"L03K050402","name":"Rechtsschutz","type":1},{"key":"L06K050102010206","name":"Unterschlagung","type":1},{"key":"L05K0703020103","name":"Konto","type":2},{"key":"L06K050102010208","name":"Wirtschaftsstrafrecht","type":2},{"key":"L05K1106011201","name":"Finanzplatz Schweiz","type":2},{"key":"L04K05010103","name":"Beschlagnahme","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-10-05T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20}]},"federalCouncilProposal":{"code":"+","date":"2007-09-12T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1182376800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1191535200000+0200)\/","id":26,"name":"Angenommen"},{"date":"\/Date(1284328800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"handling":{"date":"2007-10-05T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4718"},"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2277,"gender":"m","id":34,"name":"Bührer Gerold","officialDenomination":"Bührer Gerold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2409,"gender":"m","id":345,"name":"Pelli Fulvio","officialDenomination":"Pelli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"07.3459","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Für den Finanzplatz Schweiz ist ein einwandfreier Ruf von grosser Bedeutung. Im Zusammenhang mit der Rückgabe bzw. mit der Blockierung der Rückgabe von beschlagnahmten Geldern besteht für den Finanzplatz ein Reputationsrisiko, wenn solche Gelder jahre- oder gar jahrzehntelang blockiert bleiben und nicht klar ist, an wen und unter welchen Bedingungen sie zurückgegeben werden dürfen. Das Problem besteht darin, dass einerseits der Grundsatz der Verhältnismässigkeit der Sperrung von Vermögenswerten in der Schweiz enge Grenzen setzt. Dauer und Umfang der Beschlagnahme müssen klar definiert werden. Andererseits sind Staaten, denen Rechtshilfe geleistet wird, oftmals nicht in der Lage, rechtsstaatliche Verfahren zu gewährleisten, insbesondere Gelder einzuziehen und der Schweiz entsprechende Beweise für die rechtswidrige Aneignung von beschlagnahmten Geldern zu liefern. Aus diesem Dilemma ist ein Ausweg aufzuzeigen. Eine Politik, welche das Prinzip \"Im Zweifel für die Rechtshilfe\" priorisiert, nimmt und nähme in Kauf, dass im Falle von \"failing states\" die zurückgeführten Gelder schlimmstenfalls wiederum veruntreut werden. Es müsste vielmehr ein Vorgehen gewählt werden können, das geeignet ist, die zurückgeführten Gelder einem Zweck im Interesse des betreffenden Landes zuzuführen und die Herstellung von Transparenz über Gelderverwendung zu schaffen. Dieses Vorgehen muss gesetzlich sauber geregelt werden, damit für alle Beteiligten klar ist, was mit blockierten Geldern geschieht, wer sie beanspruchen darf und welche Bedingungen er dabei erfüllen muss.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Bekämpfung der Finanzkriminalität ist gemäss geltendem Recht vor allem Sache der Justizbehörden (Staatsanwaltschaft, Gerichte). Die Beispiele Marcos, Montesinos und Abacha zeigen, dass das System grundsätzlich gut funktioniert. Es ist international anerkannt, wird auch international angewendet und bietet zudem den Beschuldigten die erforderlichen Verfahrensgarantien. Einige Fälle wie der Fall Duvalier und der Fall Mobutu haben aber auch die Grenzen der bestehenden Verfahren aufgezeigt. In beiden Fällen waren die Behörden des Staates, der die Rückerstattung von Vermögenswerten anstrebte, zumindest bis jetzt nicht in der Lage, um Rechtshilfe zu ersuchen oder die Bedingungen und Normen des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) zu erfüllen. Die Schweiz sucht seit 1986, als die Vermögenswerte Duvaliers aufgrund eines haitianischen Rechtshilfeersuchens blockiert wurden, nach einer Lösung, um die Gelder zurückzugeben. Nachdem das Rechtshilfeverfahren nicht zum Erfolg führte, beschloss der Bundesrat 2002, diese Gelder gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung zu blockieren. Dies ist jedoch nur eine provisorische Lösung, da der Bundesrat die Vermögenswerte mangels einer formellen gesetzlichen Grundlage nicht beschlagnahmen kann. Die Übergabe der Gelder an den ersuchenden Staat zum Zweck der Einziehung würde grundsätzlich ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil des ersuchenden Staates bedingen. <\/p><p>Aber selbst wenn eine Rückgabe der Gelder an den ersuchenden Staat möglich ist, ist dieser nicht immer in der Lage, die Gelder transparent zu verwalten und sicherzustellen, dass sie gerecht, nachhaltig und im Interesse der Bevölkerung verwendet werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die in der Vergangenheit zur Anwendung kamen, um Staaten in solchen Situationen zu unterstützen und zu gewährleisten, dass die Vermögenswerte nicht erneut zweckentfremdet werden: In einigen Fällen hat die Schweiz mit internationalen Institutionen wie der Weltbank zusammengearbeitet, um eine gerechte Verwendung zu gewährleisten, in anderen Fällen wurden die Gelder zweckbestimmt für konkrete Projekte zurückerstattet und von Schweizer Gremien verwaltet oder überwacht. <\/p><p>Der Bundesrat ist bereit, dem Parlament einen Bericht über die bestehenden Verfahren zur Rückerstattung von in der Schweiz blockierten Vermögenswerten zu unterbreiten und die Möglichkeiten des geltenden Rechts für Fälle zu prüfen, in denen ein Staat nicht in der Lage ist, die Anforderungen für ein Rechtshilfeverfahren zu erfüllen. Sollte sich dabei zeigen, dass das geltende Recht Lücken aufweist, könnte gegebenenfalls eine Anpassung des rechtlichen Rahmens vorgeschlagen werden für Fälle, in denen ein Land wegen Missständen im Rechtssystem offensichtlich nicht in der Lage ist, um Rechtshilfe zu ersuchen oder die Bedingungen und Normen des IRSG zu erfüllen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Bericht zu erstatten, wie das Vorgehen der Schweiz bei der Herausgabe beschlagnahmter Gelder zu regeln ist, wenn der Staat, dem Rechtshilfe geleistet werden soll, nicht in der Lage ist, seine Verfahren gemäss rechtsstaatlichen Prinzipien und gemäss Menschenrechtsstandards durchzuführen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rechtshilfe im Falle von \"failing states\""}],"title":"Rechtshilfe im Falle von \"failing states\""}