{"id":20073521,"updated":"2023-07-28T10:07:15Z","additionalIndexing":"28;55;Armut;Landwirt\/in;Familienzulage;Gleichbehandlung;landwirtschaftliches Einkommen;landwirtschaftliche Erwerbsbevölkerung;Sozialhilfe;Existenzminimum","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2391,"gender":"m","id":328,"name":"Gysin Remo","officialDenomination":"Gysin Remo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-06-22T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4717"},"descriptors":[{"key":"L05K1401050104","name":"landwirtschaftliches Einkommen","type":1},{"key":"L04K01040408","name":"Sozialhilfe","type":1},{"key":"L04K14010506","name":"landwirtschaftliche Erwerbsbevölkerung","type":1},{"key":"L04K05020303","name":"Gleichbehandlung","type":1},{"key":"L04K01010203","name":"Armut","type":1},{"key":"L05K1401050601","name":"Landwirt\/in","type":2},{"key":"L04K01040108","name":"Familienzulage","type":2},{"key":"L04K01040204","name":"Existenzminimum","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-10-05T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2007-09-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1182463200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1191535200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2391,"gender":"m","id":328,"name":"Gysin Remo","officialDenomination":"Gysin Remo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"07.3521","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Ganz grundsätzlich ist festzuhalten, dass Landwirte den Selbstständigen bezüglich Sozialmassnahmen gleichgestellt sind, einzige Ausnahme bilden die bäuerlichen Familienzulagen.<\/p><p>1. Unter den mit den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen finanzierten Massnahmen gibt es keine Sozialleistungen, welche den Landwirten jährlich wiederkehrend ausbezahlt würden. Bei der Betriebshilfe und der Umschulungsbeihilfe unter dem 4. Titel des Landwirtschaftsgesetzes, \"Soziale Begleitmassnahmen\", handelt es sich um einmalige Anpassungshilfen, bei welchen die strukturpolitische Ausrichtung im Vordergrund steht. Die Staatsrechnung 2006 weist für die Betriebshilfe einen Betrag von 2,25 Millionen Franken aus, für die Umschulungsbeihilfe 210 000 Franken. <\/p><p>2. Nicht unter die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen fallen die Familienzulagen an Kleinbauern und landwirtschaftliche Arbeitnehmende. Sie stützen sich ab auf das Bundesgesetz vom 20. Juni 1952 über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG). Landwirte haben Anspruch auf Kinderzulagen, die landwirtschaftlichen Arbeitnehmenden zusätzlich auf eine Haushaltungszulage in der Höhe von 100 Franken pro Monat. Aktuell liegen die Ansätze für die Kinderzulagen im Talgebiet bei 175 Franken für die beiden ersten Kinder und 180 Franken ab dem dritten Kind, im Berggebiet 20 Franken höher. Insgesamt zahlte der Bund für die bäuerlichen Familienzulagen gemäss Staatsrechnung 2006 einen Betrag von 76,1 Millionen Franken.<\/p><p>3. Artikel 116 Absatz 2 BV gibt dem Bund eine umfassende Gesetzgebungskompetenz hinsichtlich der Familienzulagen. Da verschiedene Versuche scheiterten, eine Bundeslösung für die Familienzulagen ausserhalb der Landwirtschaft zu schaffen, erliessen in der Folge sämtliche Kantone eigene Familienzulagengesetze. Diese klammerten den bestehenden, bundesrechtlich geregelten Bereich der Landwirtschaft jeweils aus. Tatsächlich erhalten die in der Frage aufgezählten Bevölkerungsgruppen Familienzulagen - mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden ohne Angestellte.<\/p><p>Mit dem 2006 vom Parlament verabschiedeten neuen Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Familienzulagen (FamZG) wurde die Grundlage geschaffen für eine Harmonisierung der kantonalen Lösungen. Das neue Gesetz bringt für kinderreiche Familien, solche in bescheidenen finanziellen Verhältnissen sowie für Alleinerziehende verschiedene Verbesserungen (z. B. Mindestansatz 200 Franken Kinderzulage, 250 Franken Ausbildungszulage, volle Zulage bei niedrigem Beschäftigungsgrad, Anspruch für Nichterwerbstätige). <\/p><p>4. Fast alle Zahlungen an die Landwirtschaft haben ihre verfassungsmässige Grundlage im Landwirtschaftsartikel 104 BV. Diese dienen dazu, sicherzustellen, dass die Landwirtschaft die von der Verfassung vorgegebenen Aufgaben erfüllen kann. Mit den Zahlungen sind also Gegenleistungen verbunden. Von bäuerlichen Privilegien kann daher nicht gesprochen werden. <\/p><p>5. Die Frage nach dem generellen Einbezug der Selbstständigerwerbenden wurde im Rahmen der parlamentarischen Beratung des FamZG ausführlich diskutiert; in der Differenzbereinigung wurde schliesslich auf einen Einbezug verzichtet. Ausschlaggebend für diesen Entscheid war, dass sich die Selbstständigerwerbenden selber vehement dagegen gewehrt hatten. Der Bundesrat hatte gegen diesen Einbezug nicht opponiert. In elf Kantonen besteht heute auch für Selbstständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft ein Anspruch auf Zulagen. Die Umsetzung des FamZG in den Kantonen bietet Gelegenheit, diese Frage auch in den übrigen Kantonen zu prüfen; dies wird Rückschlüsse bezüglich des Bedürfnisses nach Familienzulagen an Selbstständigerwerbende und deren politische Akzeptanz bei den betroffenen Kreisen erlauben.<\/p><p>6. Der Bundesrat hat schon verschiedentlich zur Frage eines garantierten Mindesteinkommens (GME) Stellung genommen, insbesondere in seiner Stellungnahme zur Motion 00.3224, \"Existenzsicherndes Grundeinkommen\" (Kommission 00.016-NR). Die verschiedenen geprüften Modelle könnten zwar gewisse administrative Vereinfachungen ermöglichen. Sie bieten jedoch keine entscheidenden Vorteile gegenüber dem bestehenden System, insbesondere ermöglichen sie es nicht, das Ziel der Bekämpfung der Armut mit demjenigen der beruflichen Integration und der Voraussetzung vertretbarer Kosten zu vereinbaren.<\/p><p>Zu gleichen Schlüssen kam die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats in ihrem Bericht vom 13. Januar 2006 zu verschiedenen Massnahmen der Armutsbekämpfung, in welchem ausgeführt wird: \"Für eine kurzfristig anzustrebende Verbesserung der Existenzsicherung in der Schweiz sind diese GME-Modelle unrealistisch und zu kostspielig.\"<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Massnahmen zur Förderung von landwirtschaftlicher Produktion und landwirtschaftlichen Absatz sowie Direktzahlungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen haben ihre verfassungsrechtliche Basis in BV Artikel 104. Für die dritte vom Bund subventionierte bäuerliche Einkommenskomponente, die Sozialleistungen für in der Landwirtschaft Tätige, gibt es hingegen keine landwirtschaftsspezifische, sondern nur allgemeingültige Verfassungsgrundlagen. Trotzdem erhalten Landwirte soziale Leistungen, zum Teil unabhängig von ihrer Einkommens- und Vermögenslage. <\/p><p>1. Welche sozialen Beiträge (Art und Höhe) schüttet der Bund im Rahmen der landwirtschaftlichen Rahmenkredite jährlich aus? <\/p><p>2. Gibt es zusätzliche soziale Beiträge an Landwirte ausserhalb des erwähnten Rahmenkredits? In welcher Art und Höhe? <\/p><p>3. Wie rechtfertigt der Bundesrat Sozialleistungen an Landwirte, die er gleichzeitig andern Bevölkerungsgruppen, die ebenso oder noch bedürftiger sind, verweigert (vgl. Working Poor, Selbstständigerwerbende ohne Angestellte, Alleinerziehende, kinderreiche Familien u. a.)? Auf welche Verfassungsgrundlage stützt er sich dabei? <\/p><p>4. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass bäuerliche Privilegien der Gleichberechtigung widersprechen und unsere Gesellschaft spalten? Ist er bereit, für alle den gleichen Massstab für soziale Massnahmen anzuwenden? <\/p><p>5. Ist er insbesondere bereit, Kinder- und Familienzulagen nicht nur selbstständigen Landwirten, sondern auch andern Selbstständigerwerbenden zuzugestehen? <\/p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat das Konzept, mit einem \"garantierten Grundeinkommen für alle\" soziale Ungleichheiten abzubauen und das staatliche Sozialsystem zu vereinfachen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sonderrechte für Bauern?"}],"title":"Sonderrechte für Bauern?"}