{"id":20073541,"updated":"2025-11-14T07:20:39Z","additionalIndexing":"04;Konfliktregelung;Bundesverwaltung;Sonderbeauftragte\/r;Auskunftspflicht der Verwaltung;Ombudsstelle","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2649,"gender":"m","id":1289,"name":"Barthassat Luc","officialDenomination":"Barthassat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-06-22T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4717"},"descriptors":[{"key":"L04K08020312","name":"Konfliktregelung","type":1},{"key":"L04K08060103","name":"Bundesverwaltung","type":1},{"key":"L04K08060109","name":"Ombudsstelle","type":1},{"key":"L04K08060112","name":"Sonderbeauftragte\/r","type":1},{"key":"L06K120102010101","name":"Auskunftspflicht der Verwaltung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":1,"name":"Bekämpft"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-10-05T00:00:00Z","text":"Bekämpft. 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Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Konflikten zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Bundesverwaltung kommt. Der Bürgerin oder dem Bürger steht bei einer Entscheidung der Verwaltung, die sie oder er nicht akzeptieren möchte, nur der Rechtsweg zur Verfügung. Dabei muss sie oder er sich auf lange und kostspielige Verfahren einlassen. Die eidgenössische Ombudsperson hätte die Aufgabe, Beschwerden von Einzelpersonen gegen Verfügungen oder gegen die Arbeitsweise einer Verwaltungsstelle zu prüfen, den Konflikt zu analysieren und Lösungen vorzuschlagen. Sie würde damit die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber einer oftmals anonymen und formalistischen Verwaltung schützen.<\/p><p>In den letzten zehn Jahren hat die Zahl solcher Ombudsstellen der Verwaltung in der Schweiz stark zugenommen: Stadt Bern 1996, Winterthur 1997, Kanton Waadt 1998, Kanton Zug 2003, Stadt St. Gallen 2005. Dies zeigt, dass eine solche Stelle einem echten Bedürfnis der Bevölkerung in diesem Land entspricht und dass diese Praxis, die ja durchaus helvetische Traditionen hat, auch auf Bundesebene möglich sein sollte. Der Trend, solche Stellen zu schaffen, ist im Übrigen nicht auf die Schweiz beschränkt: Die Europäische Union kennt eine solche Stelle, und zahlreiche Staaten kennen sie auch (Österreich, Frankreich, Belgien, England, Spanien, Kanada usw.).<\/p><p>Die eidgenössische Ombudsperson müsste der Bundesversammlung jährlich einen Bericht vorlegen über Anzahl, Gegenstand und Ausgang der Streitfälle zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung. Sie würde aufgrund der Fälle Empfehlungen ausarbeiten, damit mögliche Schwachstellen in der Verwaltung geortet und die Arbeitsweise der Verwaltung verbessert werden können. Eine solche Institution stärkt die demokratische Kontrolle der Verwaltung und fördert das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Seit mehr als dreissig Jahren wird mit verschiedenen parlamentarischen Vorstössen immer wieder die Schaffung einer eidgenössischen Ombudsstelle gefordert. Ein Postulat von Otto Fischer vom 14. Dezember 1970 (10513 Einsetzung eines Ombudsmanns) führte im Jahre 1977 zu einem ersten Vorentwurf eines Gesetzes, der im Rahmen der Motion Gadient (88.333 Eidgenössischer Ombudsmann) 1994 wieder aufgegriffen und überarbeitet wurde. Diese Projekte wurden vom Bundesrat sistiert. 2001 nahm der Bundesrat in der Beantwortung des Postulats Donzé (01.3319 Turbo für eine eidgenössische Ombudsstelle) erneut ablehnend Stellung. Im selben Jahr verlangte die Motion Zisyadis (01.3492 Dringende Einführung einer eidgenössischen Ombudsstelle), nach dem Drama von Zug, sofort eine eidgenössische Ombudsperson zu ernennen und das Projekt wieder aufzugreifen. 2002 beschloss der Bundesrat jedoch, darauf zu verzichten; ausschlaggebend waren finanzielle Überlegungen; er erhoffte sich zudem positive Auswirkungen des inzwischen angenommenen Öffentlichkeitsgesetzes auf das Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern.<\/p><p>Das Parlament hat sich, gestützt auf die 1999 und 2002 eingereichten parlamentarischen Initiativen Fankhauser (98.445) und Jossen (02.431), mit dem Geschäft ebenfalls befasst. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat im Juli 2003 einen Vorentwurf erarbeitet. Nach Abschluss der Vernehmlassung hat sie im Februar 2004 beschlossen, auf ein Bundesgesetz über eine eidgenössische Ombudsstelle zu verzichten, insbesondere gestützt auf die zu wenig zwingenden Vernehmlassungsergebnisse. Im Übrigen wurde im Rahmen der Verfassungsrevision die Idee fallen gelassen, eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Grundlage für eine Ombudsstelle zu schaffen.<\/p><p>In den drei Jahren seit der Erarbeitung des letzten Gesetzesprojektes haben sich die Rahmenbedingungen nicht geändert. Die Anstrengungen um die Sanierung der Bundesfinanzen lassen neue Ausgaben, deren Nutzen infrage gestellt wird, nicht zu. Eine Bilanz über die Wirkung des Öffentlichkeitsgesetzes zu ziehen, das am 1. Juli 2006 in Kraft getreten ist,  ist verfrüht.<\/p><p>Schliesslich bestehen auf Bundesebene zahlreiche Instanzen mit Dialogs-, Ombuds- oder Mediationsfunktionen, die es erlauben, diese Art von Konflikten zu lösen, wie beispielsweise die Ombudsstellen im Bereich der Privat- und der Krankenversicherungen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich fordere den Bundesrat auf, eine eidgenössische Ombudsstelle zu schaffen. Die Ombudsperson hätte die Aufgabe, bei Konflikten zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Bundesverwaltung zu vermitteln.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Eidgenössische Ombudsstelle"}],"title":"Eidgenössische Ombudsstelle"}