{"id":20073557,"updated":"2023-07-27T19:51:55Z","additionalIndexing":"66;Kompetenzregelung;energetische Sanierung von Gebäuden;Norm;Energieverbrauch;Schalldämmung an Gebäuden;Gebäude;Energieeinsparung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"UREK-SR","id":20,"name":"Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR","abbreviation1":"UREK-S","abbreviation2":"UREK","committeeNumber":20,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2007-08-30T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4718"},"descriptors":[{"key":"L04K17010107","name":"Energieeinsparung","type":1},{"key":"L05K0705030207","name":"energetische Sanierung von Gebäuden","type":1},{"key":"L05K0705030203","name":"Schalldämmung an Gebäuden","type":1},{"key":"L03K080704","name":"Kompetenzregelung","type":1},{"key":"L05K0706010201","name":"Norm","type":1},{"key":"L05K0705030303","name":"Gebäude","type":2},{"key":"L05K1701010602","name":"Energieverbrauch","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2007-11-23T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2007-09-21T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1188424800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1195772400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"committee":{"abbreviation":"UREK-SR","id":20,"name":"Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR","abbreviation1":"UREK-S","abbreviation2":"UREK","committeeNumber":20,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"type":"author"}],"shortId":"07.3557","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Kommission stellt fest, dass beim Energieverbrauch im Gebäudebereich bedeutende Reduktionspotenziale bestehen. Diese Energieeinsparungen sollen schweizweit möglichst rasch realisiert werden.<\/p><p>Bereits heute hat der Bund die Kompetenz für umfassende Regelungen bezüglich in Gebäuden verwendeter Geräte (Art. 89 Abs. 3 BV), und er kann die Kantone in Grundsätzen zum Erlass von bestimmten Vorschriften im Gebäudebereich verpflichten (s. z. B. den zukünftigen Art. 9 Abs. 3 des Energiegesetzes; AS 2007 3425, 3443).<\/p><p>Die Möglichkeit, auch materielle Regelungen im Bereich des Energieverbrauchs von Gebäuden zu erlassen, soll durch die angeregte Änderung von Artikel 89 der Bundesverfassung geschaffen werden. Damit soll auch ein Signal an die Kantone gehen, rasch Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs zu treffen, wie sie beispielsweise in den Mustervorschriften der Kantone im Gebäudebereich vorgesehen sind. Mit der vorgeschlagenen Änderung würde der Bund nur tätig werden, wenn die Massnahmen der Kantone nicht ausreichend (Subsidiarität) bzw. einheitliche Bundesnormen (Minimalstandards) angezeigt sind.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Heute wird knapp die Hälfte des schweizerischen Primärenergieverbrauchs für Gebäude aufgewendet (Heizung, Klimatisierung, Warmwasser, Elektrizität, Herstellung, Unterhalt). Technologisch gesehen, ist eine Energiereduktion von 50 Prozent im Gebäudebereich absolut erreichbar. Vor diesem Hintergrund haben Massnahmen im Gebäudebereich zur Erreichung der schweizerischen Energie- und Klimaziele eine zentrale Bedeutung.<\/p><p>Nach Bundesverfassung (Art. 89 Abs. 4) sind für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, vor allem die Kantone zuständig. Der Bund kann im Gebäudebereich selber keine umfassenden materiellen Regelungen treffen oder die Kantone zu einer umfassenden Harmonisierung verpflichten.<\/p><p>In der Vergangenheit haben die Kantone ihre Kompetenz weitgehend wahrgenommen und wollen diese weiterhin wahrnehmen. Beispiele hierfür sind:<\/p><p>- Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, Ausgabe 2000;<\/p><p>- harmonisiertes Fördermodell der Kantone 2003 (Revision 2007);<\/p><p>- energiepolitische Strategie der Kantone - Teilstrategie \"Gebäude\" für die zweite Hälfte von Energie Schweiz (2006-2011); <\/p><p>- Beschluss der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren vom 23. März 2007, dass bei Neubauten und umfassenden Sanierungen bestehender Gebäude künftig ein Wert eingehalten werden muss, der demjenigen von Minergie-Bauten entspricht. Der Hauseigentümer soll aber frei wählen können, mit welchen Massnahmen er dieses Ziel erfüllt. Im Frühling 2008 sollen die entsprechenden Mustervorschriften der Energiedirektorenkonferenz zur Verabschiedung unterbreitet werden. Anschliessend werden die kantonalen Energiegesetze entsprechend angepasst.<\/p><p>- An der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren vom 31. August 2007 haben sich die Kantone klar zu ihrer Führungsrolle im Gebäudebereich bekannt und wehren sich gegen neue Bundeskompetenzen im Gebäudebereich.<\/p><p>Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich haben in der Vergangenheit stark zu einer Harmonisierung unter den Kantonen beigetragen. In den kantonalen Energiegesetzen bestehen teilweise jedoch immer noch Unterschiede (Ausnahmeregelungen, Inkraftsetzung neuer Regelungen, Bewilligungspflichtigkeit von Anlagen), weshalb interkantonal tätige Unternehmen weiterhin gezwungen sind, sich über die kantonal geltenden Energievorschriften ins Bild zu setzen, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.<\/p><p>Aus nationaler Sicht wäre die Möglichkeit des Bundes, im Gebäudebereich subsidiär Mindeststandards sowie weitere Rahmenbestimmungen im Gebäudebereich (z. B. zu einem gesamtschweizerischen Gebäudeenergieausweis oder zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung) zu erlassen, durchaus sinnvoll. Damit könnten schweizweit gleiche Minimalanforderungen an Gebäude gestellt, die Kantone in ihrem Gesetzgebungsprozess unterstützt und die Arbeit für interkantonal tätige Firmen vereinfacht werden. Dabei gilt es aber zu beachten, dass nationale Vorgaben nur in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen eingeführt und vollzogen werden können sowie dass das starke Engagement der Kantone in der Energiepolitik (u. a. Vollzug, Aus- und Weiterbildung, Förderprogramme) nicht gefährdet werden darf.<\/p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz eine Vier-Säulen-Politik beschlossen, die auf den Pfeilern Energie-Effizienzmassnahmen, Förderung der erneuerbaren Energien, Energieaussenpolitik sowie Grosskraftwerke beruht. Der Bundesrat erteilte dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energie-Effizienzmassnahmen vor allem in den Bereichen Verkehr, Geräte und Gebäude sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Der Bundesrat wird Ende 2007 nach Vorliegen dieser Aktionspläne über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen entscheiden. Das UVEK wird im Rahmen der Erstellung der Aktionspläne auch Massnahmen im Gebäudebereich prüfen. Da also die Entscheidungen über die einzelnen Massnahmen noch ausstehen, kann sich der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt noch nicht darauf festlegen und lehnt aus diesem formalen Grund die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfauftrag abzuändern.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung von Artikel 89 der Bundesverfassung zu unterbreiten, die dem Bund die Kompetenz gibt, subsidiär materielle Regelungen im Gebäudebereich, insbesondere Minimalstandards, zu erlassen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Energieverbrauch im Gebäudebereich. Bundeskompetenz"}],"title":"Energieverbrauch im Gebäudebereich. Bundeskompetenz"}