{"id":20073560,"updated":"2025-06-24T23:39:57Z","additionalIndexing":"66;elektrotechnische Industrie;Deklarationspflicht;Energieverbrauch;Elektrohaushaltsgerät;Energierecht;Umweltzeichen;Energieeinsparung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"UREK-NR","id":7,"name":"Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR","abbreviation1":"UREK-N","abbreviation2":"UREK","committeeNumber":7,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-09-04T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4718"},"descriptors":[{"key":"L04K17010107","name":"Energieeinsparung","type":1},{"key":"L04K17010102","name":"Energierecht","type":1},{"key":"L06K070101030401","name":"Umweltzeichen","type":1},{"key":"L05K1701010602","name":"Energieverbrauch","type":1},{"key":"L07K07010603010101","name":"Deklarationspflicht","type":1},{"key":"L04K07050602","name":"elektrotechnische Industrie","type":2},{"key":"L05K0705060202","name":"Elektrohaushaltsgerät","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-05-27T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2008-12-16T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2007-09-21T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"UREK-SR","id":20,"name":"Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR","abbreviation1":"UREK-S","abbreviation2":"UREK","committeeNumber":20,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2007-09-04T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1188856800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1211839200000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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So könnten in Zukunft direkt Anforderungen an das Inverkehrbringen erlassen werden, ohne dass zuerst mit der Branche Zielwerte zu vereinbaren wären. Priorität hätte dabei die generelle Verbrauchssenkung bei Anlagen, Fahrzeugen und Geräten im Betriebsmodus und speziell bei Geräten die Vermeidung bzw. die Festlegung von maximal zulässigen, gerätespezifischen Standby-Verlusten je Gerätekategorie.<\/p><p>Der allgemein dem Standby-Verbrauch zugeordnete Anteil des Verbrauchs elektrischer Energie ist weitgehend vermeidbar. Die Potenziale sind nach vorliegenden Schätzungen beachtlich.<\/p><p>Mit freiwilligen Vereinbarungen hat die Bundesverwaltung zwar erste Branchen respektive deren Unternehmen zur Reduktion der Standby-Leistungen einbinden können. Aktuelle Beispiele sind Zielvereinbarungen mit den Branchen der Wasserdispenser (April 2006) und der Set-Top-Boxen (September 2006). Solche Vereinbarungen stossen jedoch an Grenzen, wenn wie im Falle der Set-Top-Boxen einzelne Marktführer nicht mitmachen. Da die Marktausweitung mit ineffizienten Geräten in diesem Bereich rasch voranschreitet, wäre ein direkter Erlass von Vorschriften der zielführendere Weg gewesen.<\/p><p>Der Bundesrat erteilte dem UVEK im Februar dieses Jahres den Auftrag, bis Ende 2007 einen Aktionsplan zur Energieeffizienz zu erarbeiten. Am 4. September 2007 hat das UVEK einen ersten Entwurf in die Konsultation geschickt. Darin enthalten ist auch ein Vorschlag im Sinne der Motion, der den Erlass von Mindestanforderungen an elektronische Geräte verlangt und Vereinbarungen von Mindestanforderungen lediglich noch für bestimmte Gerätekategorien vorsieht. Da jedoch die Entscheidungen über die einzelnen Massnahmen des Aktionsplans zur Energieeffizienz noch ausstehen, beantragt der Bundesrat aus formellen Gründen die Ablehnung der Motion. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfauftrag abzuändern.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 8 des Energiegesetzes so anzupassen, dass die Energieeffizienz wirksam erhöht werden kann. Die Ausführungsbestimmungen sollen sowohl die Energieeffizienz im Betriebsmodus als auch das Vermeiden von unnötigen Verlusten in Standby-Modi und Ruhezuständen berücksichtigen. Artikel 8 EnG ist dazu im folgenden Sinn anzupassen:<\/p><p>Artikel 8 Serienmässig hergestellte Anlagen, Fahrzeuge und Geräte<\/p><p>Abs. 1 Der Bundesrat erlässt Vorschriften über:<\/p><p>a. einheitliche und vergleichbare Angaben des spezifischen Energieverbrauchs von serienmässig hergestellten Anlagen, Fahrzeugen und Geräten;<\/p><p>b. die Anforderungen an das Inverkehrbringen und an das energietechnische Prüfverfahren für serienmässig hergestellte Anlagen, Fahrzeugen und Geräte.<\/p><p>Er berücksichtigt den Stand der Technik.<\/p><p>Abs. 2 Der Bundesrat kann auf den Erlass dieser Vorschriften verzichten und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Departement) beauftragen, mit den Herstellern oder Importeuren Verbrauchszielwerte zur Reduktion des spezifischen Energieverbrauchs von serienmässig hergestellten Anlagen, Fahrzeugen und Geräten zu vereinbaren.<\/p><p>Abs. 4-6 unverändert<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Erhöhung der Energieeffizienz. 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