﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20073599</id><updated>2023-07-28T12:25:02Z</updated><additionalIndexing>32;Übergangsbestimmung;Leistungsabbau;berufsbildender Unterricht;Fachhochschule;Zugang zur Bildung;berufliche Bildung;Finanzierung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2518</code><gender>m</gender><id>496</id><name>Messmer Werner</name><officialDenomination>Messmer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-10-01T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4718</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K130202</key><name>berufliche Bildung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K130203</key><name>berufsbildender Unterricht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1302050102</key><name>Fachhochschule</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110902</key><name>Finanzierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13030117</key><name>Zugang zur Bildung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010104</key><name>Leistungsabbau</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05030106</key><name>Übergangsbestimmung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-12-21T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-04-29T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2007-11-21T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2007-10-01T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-04-29T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2512</code><gender>m</gender><id>490</id><name>Lustenberger Ruedi</name><officialDenomination>Lustenberger</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2518</code><gender>m</gender><id>496</id><name>Messmer Werner</name><officialDenomination>Messmer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>07.3599</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Im Rahmen der parlamentarischen Diskussion zum neuen Berufsbildungsgesetz, welches auf den 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist, wurde stets darauf hingewiesen, dass mit dem neuen Finanzierungsmodell gleich viele oder mehr Mittel für die Berufsbildung zur Verfügung stehen werden. Dies wurde auch seitens des BBT den Berufsbildungsinstitutionen anlässlich der verschiedenen Orientierungsveranstaltungen verbindlich zugesagt. Auf den 1. Januar 2008 läuft die Übergangsfrist zur Umstellung der Finanzierung auf Pauschalbeiträge ab. Der Bund leistet bereits im Übergangsjahr 2007 lediglich 60 Prozent seiner bisherigen Beiträge an die Träger der höheren Berufsbildung (Vorschuss). Der Rest soll offenbar bereits über die Kantone nach neuem System abgerechnet werden. Dieses Vorgehen steht im Gegensatz zu früheren Aussagen des BBT, wonach das ganze Jahr 2007 noch nach alter Regelung behandelt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nun ist es so, dass die Kantone sich für das Übergangsjahr 2007 grösstenteils noch nicht auf die neue Finanzierungsregelung eingestellt haben. Auch existiert noch kein interkantonales Abkommen, das die Finanzierung der Angebote der höheren Berufsbildung regelt. Es besteht somit das grosse Risiko, dass für das Übergangsjahr 2007 im Bereich der höheren Berufsbildung Finanzierungslücken entstehen bzw. dass es zu einem Leistungsabbau in der Finanzierung durch Bund und Kantone kommt. Dies widerspräche allen Versprechen und Beteuerungen, welche im Rahmen des politischen Entscheidungsprozesses zum neuen Berufsbildungsgesetz gemacht wurden, und kann für manche Ausbildungsinstitutionen der OdA zu einer existenziellen Frage werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Mit der höheren Berufsbildung verfügt die Schweiz über einen bewährten und von der Praxis anerkannten Bildungsbereich. Berufsprüfungen, höhere Fachprüfungen und Studiengänge der höheren Fachschulen bieten Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (Sekundarstufe II) die Möglichkeit, ihre beruflichen Kompetenzen zu vertiefen und zu erweitern und sich so auf die Übernahme von Fachverantwortung und von Führungsfunktionen vorzubereiten. 2006 wurden rund 20 000 eidgenössisch anerkannte Abschlüsse der höheren Berufsbildung verzeichnet; weitere 10 000 Diplome erteilten die Kantone (sie werden zunehmend ebenfalls dem neuen Berufsbildungsgesetz unterstellt). Dem stehen 12 000 Fachhochschul- und 20 000 universitäre Abschlüsse gegenüber (inklusive Weiterbildungen und Doktoraten).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Angesichts der wachsenden Qualifikationsbedürfnisse des Arbeitsmarktes kommt der höheren Berufsbildung eine grosse Bedeutung zu. Es ist ein Anliegen des neuen Berufsbildungsgesetzes, die höhere Berufsbildung als klar definierten Bildungsbereich zu positionieren und zu stärken. Der von der OECD als "Tertiär B" bezeichnete Bereich (im Unterschied zum Hochschulbereich "Tertiär A") umfasst sehr unterschiedlich gewachsene und positionierte Bildungsangebote.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Neupositionierung befindet sich noch in den Anfängen. Sie ist eng verknüpft mit der Frage der Finanzierung der höheren Berufsbildung. Auch die bisherige Finanzierung ist historisch gewachsen und weist viele Zufälligkeiten auf. Aus diesem Grund hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) im Juni 2006 eine neue Vereinbarung über die höhere Berufsbildung abgelehnt. Übergangslösungen werden vorläufig auf Basis der bestehenden höheren Fachschulvereinbarung realisiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die inzwischen aufgetauchte Verunsicherung der Bildungsanbieter hat nichts mit dem neuen Berufsbildungsgesetz zu tun, sondern damit, dass gewisse Kantone die Subventionierung der Angebote überprüfen wollen. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und die EDK vertreten die Ansicht, dass hier wie überall in der Umsetzung des neuen Berufsbildungsgesetzes der Status quo fortgesetzt werden soll, bis neue Lösungen definiert und anwendungsbereit sind. Dieser Grundsatz hat sich bisher sowohl bei der beruflichen Grundbildung als auch beim Übergang zum neuen Finanzierungssystem bewährt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Zurzeit sind BBT, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt mit dem "Masterplan höhere Berufsbildung" daran, den Tertiär-B-Bereich besser zu positionieren. Die verbundpartnerschaftlich organisierte Arbeitsgruppe wird dafür sorgen, dass sich alle Verbundpartner an den obgenannten Grundsatz halten. Damit wird ein reibungsloser Übergang zur neuen Finanzierung gewährleistet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Im Übergangsjahr 2007/08 gibt es keine Finanzierungslücke. Der Bund richtet einerseits Subventionen im bisherigen Umfang von 350 Millionen Franken aus. Gleichzeitig erhöht er seinen Subventionsbeitrag an die Kantone (inklusive Finanzierung der höheren Berufsbildung) zusätzlich um rund 100 Millionen Franken. Die in der Begründung angesprochenen 60 Prozent entsprechen dem bereits geleisteten Vorschuss des Bundes. Die verbleibenden 40 Prozent werden jeweils im Folgejahr ausgerichtet. Neu sind sie betragsmässig in den Pauschalen inbegriffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Dem Bundesrat ist bekannt, dass in der höheren Berufsbildung bis heute keine verbindlichen interkantonalen Abkommen weder bestanden noch bestehen. Es gibt lediglich die interkantonale Fachschulvereinbarung, bei der die Kantone sowohl über die Aufnahme der Angebote wie über die Zahlungsbereitschaft autonom und fallweise frei entscheiden. Die Kantone planen, auch für die höhere Berufsbildung eine verbindliche interkantonale Vereinbarung zu erarbeiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Bund und Kantone sind sich einig, dass in der höheren Berufsbildung zuerst mehr Transparenz geschaffen werden muss. Es braucht Regelungen, definierte Inhalte und Qualitätsinstrumente. Dies setzt eine Überprüfung des Bestehenden voraus. Die Arbeitsgruppe "Masterplan höhere Berufsbildung" erarbeitet die Grundlagen, um eine interkantonale Vereinbarung zu beschliessen. Auch hier gilt, dass der Status quo fortgesetzt werden soll, bis neue Lösungen definiert sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Unter dem alten Berufsbildungsgesetz wurde "ein Bundesbeitrag in der Regel nur gewährt, wenn der Kanton ebenfalls einen angemessenen Beitrag leistet" (Art. 63 Abs. 3 BBG 1978). Der gesetzlich erforderliche Eigenbeitrag hat die Kantone nie daran gehindert, auf kantonale Lösungen zu verzichten und sich an interkantonalen Angeboten zu beteiligen. Diesen Handlungsspielraum haben die Kantone auch im neuen Berufsbildungsgesetz. In der höheren Berufsbildung drängen sich Zusammenschlüsse angesichts geringer kritischer Massen noch mehr auf als in der beruflichen Grundbildung. Interkantonale Bildungsangebote ermöglichen einen effizienten Mitteleinsatz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die höhere Berufsbildung hat lange im Schatten anderer Themen gestanden, insbesondere der beruflichen Grundbildung und der Fachhochschulen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die nun geführte Diskussion dazu beitragen wird, dass auch dieser Bereich in seiner wirtschaftlichen und bildungspolitischen Bedeutung besser erkannt und voll in das Bildungssystem integriert wird.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Auf den 1. Januar 2008 tritt nach vier Jahren Übergangsfrist gemäss neuem Berufsbildungsgesetz das geänderte Finanzierungsmodell über Pauschalbeiträge vom Bund an die Kantone in Kraft. Der Bund hat im Bereich der höheren Berufsbildung nun bereits im Übergangsjahr 2007 nur noch einen Teil der altrechtlichen Beiträge an die Trägerorganisationen und Fachschulen ausbezahlt. Das führt zu einer grossen Rechtsunsicherheit, da bisher keine aus der Sicht der Bildungsinstitutionen verbindlichen interkantonalen Abkommen für die Finanzierung bestehen und die Kantone sich grösstenteils noch nicht auf das neue System eingestellt haben. Es droht nun für 2007 eine markante Finanzierungslücke im Bereich der höheren Berufsbildung. Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie stellt er sicher, dass im Bereich der Finanzierung der höheren Berufsbildung ein reibungsloser Übergang vom alten zum neuen Berufsbildungsgesetz stattfindet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie gedenkt er zu verhindern, dass es im Übergangsjahr zu einer markanten Finanzierungslücke im Bereich der höheren Berufsbildung kommt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er sich bewusst, dass für die Finanzbeiträge an die höhere Berufsbildung keine verbindlichen interkantonalen Abkommen bestehen und dass sich verschiedene Kantone noch nicht auf das neue System eingestellt haben und damit keine gesicherte Grundlage für die Auszahlung von Beiträgen an die Träger und Fachschulen der höheren Berufsbildung besteht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie stellt er sicher, dass mit dem Übergang zum neuen Berufsbildungsgesetz im Bereich der Finanzierung kein Leistungsabbau bei der höheren Berufsbildung einhergeht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie kann nach seiner Meinung verhindert werden, dass die Kantone bei der herrschenden Rechtsunsicherheit kantonale Ausbildungszentren gegenüber interkantonalen Angeboten bevorzugen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Finanzierung der höheren Berufsbildung. Drohende Finanzierungslücke im Übergangsjahr</value></text></texts><title>Finanzierung der höheren Berufsbildung. Drohende Finanzierungslücke im Übergangsjahr</title></affair>