{"id":20073626,"updated":"2023-07-28T12:58:13Z","additionalIndexing":"2841;Euthanasie;Kontrolle;Tod;Vereinigung;Freitod;Gesetz","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2657,"gender":"f","id":1337,"name":"Glanzmann-Hunkeler Ida","officialDenomination":"Glanzmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-10-03T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4718"},"descriptors":[{"key":"L05K0101030401","name":"Euthanasie","type":1},{"key":"L05K0101030204","name":"Vereinigung","type":1},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":1},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":1},{"key":"L04K01010304","name":"Tod","type":1},{"key":"L04K01010206","name":"Freitod","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-09-25T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2007-11-28T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1191362400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1253829600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2659,"gender":"m","id":1343,"name":"Hany Urs","officialDenomination":"Hany"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2512,"gender":"m","id":490,"name":"Lustenberger Ruedi","officialDenomination":"Lustenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2578,"gender":"m","id":1059,"name":"Brun Franz","officialDenomination":"Brun Franz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2393,"gender":"m","id":330,"name":"Hochreutener Norbert","officialDenomination":"Hochreutener"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2526,"gender":"m","id":503,"name":"Robbiani Meinrado","officialDenomination":"Robbiani"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2470,"gender":"f","id":435,"name":"Meyer-Kaelin Thérèse","officialDenomination":"Meyer Thérèse"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2571,"gender":"m","id":817,"name":"Imfeld Adriano","officialDenomination":"Imfeld Adriano"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2656,"gender":"m","id":1336,"name":"Zemp Markus","officialDenomination":"Zemp"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2525,"gender":"f","id":502,"name":"Riklin Kathy","officialDenomination":"Riklin Kathy"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2600,"gender":"f","id":1106,"name":"Häberli-Koller Brigitte","officialDenomination":"Häberli-Koller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2588,"gender":"m","id":1104,"name":"Büchler Jakob","officialDenomination":"Büchler Jakob"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2661,"gender":"m","id":1345,"name":"Müller Thomas","officialDenomination":"Müller Thomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2623,"gender":"m","id":1109,"name":"Pfister Gerhard","officialDenomination":"Pfister Gerhard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2607,"gender":"m","id":1136,"name":"Jermann Walter","officialDenomination":"Jermann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2590,"gender":"m","id":1143,"name":"Cathomas Sep","officialDenomination":"Cathomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2657,"gender":"f","id":1337,"name":"Glanzmann-Hunkeler Ida","officialDenomination":"Glanzmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"07.3626","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Vor allem eine der Sterbehilfeorganisationen reizt im Moment die Rechtslage der Kantone zu sehr aus und strapaziert die Öffentlichkeit mit dem Umgang in Bezug auf den Sterbetourismus. Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite für die Sterbewilligen ein Spiessrutenlaufen besteht, damit sie in Würde, wenn dies dann noch möglich ist, sterben können, auf der anderen Seite Wohnquartiere, Hotels und nun noch Gewerbegebäude genutzt werden, um dies umsetzen zu können. <\/p><p>Suizidhilfe ist zugelassen in der Schweiz, wenn sie ohne selbstsüchtige Beweggründe erfolgt. Allerdings besteht der Eindruck, dass diese Suizidhilfe bei einzelnen Sterbehilfeorganisationen im Moment nur noch geschäftliche und wirtschaftliche Komponenten aufweist und so zu einem unwürdigen Business ausgeartet ist. Der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen, sondern wird aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, um der Suizidhilfe die nötige Würde zuzugestehen und die von verschiedenen Seiten geforderte Gesetzesvorlage endlich zu schaffen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Schweiz kennt im Vergleich zum umliegenden Ausland eine liberale Regelung der Suizidhilfe. Die uneigennützige Suizidhilfe ist in der Schweiz nicht strafbar. Diese besondere Regelung, die seit Inkrafttreten des Strafgesetzbuches, das heisst seit 1942, gilt, hat massgeblich zur Entstehung der Suizidhilfeorganisationen und des sogenannten Sterbetourismus in der Schweiz beigetragen. Namentlich im Zusammenhang mit dem Sterbetourismus stand in den vergangenen Jahren immer wieder die Frage nach möglichen Missbräuchen im Raum, was den Ruf nach einer speziellen Gesetzgebung in diesem Bereich auslöste.<\/p><p>Der Bundesrat hat sich am 31. Mai 2006 auf der Basis des EJPD-Berichts \"Sterbehilfe und Palliativmedizin - Handlungsbedarf für den Bund?\" vom 24. April 2006 eingehend mit diesen Fragen auseinandergesetzt und beschlossen, dem Parlament im Hinblick auf die Motion RK-S 03.3180, \"Sterbehilfe und Palliativmedizin\", die Empfehlung abzugeben, auf eine umfassende Bundesgesetzgebung über die Zulassung und Beaufsichtigung von Suizidhilfeorganisationen und den Sterbetourismus zu verzichten. Ein wesentlicher Grund für diesen Beschluss war, dass es auf kantonaler und kommunaler Ebene zur Aufdeckung und Verhinderung von Missbräuchen klare Kontroll- und Interventionsverpflichtungen gibt, welche in der Vergangenheit jedoch nicht in jedem Kanton voll ausgeschöpft wurden.<\/p><p>Suizidhilfeorganisationen, ihre Repräsentanten sowie die Ärzte, die mit ihnen zusammenarbeiten, unterstehen einer Vielzahl von Rechtsregeln. Diese reichen auf Bundesebene von der Bundesverfassung über das Straf- und Gesundheitsrecht bis hin zum Zivilrecht. Besonders zu erwähnen sind hier die Strafbestimmungen zum Schutz des Lebens des schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0; Artikel 111ff.) und die Vorschriften des Betäubungsmittel- und Heilmittelrechts zur Verschreibung und Abgabe des tödlich wirkenden und in der Praxis der begleiteten Suizidhilfe verwendeten Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital (NAP). Hinzu kommen Normen auf kantonaler und kommunaler Ebene sowie das medizinische Standesrecht.<\/p><p>Der Bundesrat hat sich am 29. August 2007 erneut mit der Frage der Verhinderung von Missbräuchen bei der Suizidhilfe befasst, und zwar konkret mit Blick auf eine mögliche Revision des Betäubungsmittelrechts. Aufgrund des Ergänzungsberichts des EJPD vom Juli 2007, der sowohl die geltende Rechtslage als auch Handlungsoptionen auf Bundesebene umfassend darstellt, hat der Bundesrat auch hier festgestellt, dass kein Handlungsbedarf des Bundesgesetzgebers besteht.<\/p><p>Die Suizidhilfe stellt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für das persönliche Umfeld einer suizidwilligen Person eine grosse Belastung dar. Die Reaktionen auf das derzeitige \"Spiessrutenlaufen\" in Fällen von Sterbetourismus zeigt dies mit besonderer Deutlichkeit. Es ist gleichzeitig aber auch festzustellen, dass die zuständigen Behörden in neuester Zeit wesentlich aktiver sind als zuvor, was den Sterbetourismus erschwert. Wie der EJPD-Bericht vom 24. April 2006 gezeigt hat, sind die meisten bei der Durchführung von Suizidhilfe denkbaren Missbräuche aber Verstösse gegen straf- und gesundheitsrechtliche Vorschriften, was insbesondere auch die Strafverfolgungs- und Gesundheitsbehörden zum Handeln bewegen sollte. Dies gilt namentlich für die Abklärung des Vorwurfs, einzelne Suizidhilfeorganisationen seien aus wirtschaftlichen Interessen tätig.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund ist auch die Frage nach einer allfälligen Aufsichtsgesetzgebung zu beurteilen. Nach Meinung des Bundesrates können die von einer Aufsichtsgesetzgebung zu verfolgenden Ziele, nämlich die Verhinderung und Aufdeckung von Missbräuchen, bereits durch die konsequente Nutzung der bestehenden gesetzlichen Kontroll- und Interventionsmöglichkeiten erreicht werden. Der Bundesrat rät zudem auch deshalb von einer Bewilligungs- und Aufsichtsregelung ab, weil den Suizidhilfeorganisationen dadurch eine Art staatliches Gütesiegel ausgestellt würde, was - entgegen der Annahme der Motionärin - die Praxis der Suizidhilfe und damit auch den Sterbetourismus erst recht fördern würde. Der Bundesrat nimmt indessen zur Kenntnis, dass nun nichtsdestotrotz im Kanton Zürich gesetzgeberische Schritte in diese Richtung unternommen werden sollen.<\/p><p>Der Bundesrat ist hingegen bestrebt, zum Schutz der Würde schwer leidender und sterbender Menschen die Entwicklung der Palliativmedizin zu unterstützen und zu verbessern, weil diese auf die Bedürfnisse der betroffenen Patienten und ihrer Angehörigen eingeht und zu einem Rückgang des Suizidwunsches führt.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine einheitliche gesetzliche Regelung auszuarbeiten, die die Aufsicht der Sterbehilfeorganisationen in der Schweiz regelt und den Sterbetourismus einschränkt.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Aufsicht über die Sterbehilfeorganisationen"}],"title":"Aufsicht über die Sterbehilfeorganisationen"}