{"id":20073637,"updated":"2023-07-28T10:18:08Z","additionalIndexing":"2811;Entwicklungsland;Bundesamt für Migration;Bewilligung;Image;Richtlinie;Einreise von Ausländern\/-innen;Kontrolle der Zuwanderungen;Legalität;Transparenz;Aufenthalt von Ausländern\/-innen;Statistik","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-10-04T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4718"},"descriptors":[{"key":"L04K05060101","name":"Aufenthalt von Ausländern\/-innen","type":1},{"key":"L04K05060107","name":"Einreise von Ausländern\/-innen","type":1},{"key":"L05K0806010102","name":"Bewilligung","type":1},{"key":"L04K08040401","name":"Bundesamt 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Es kann nämlich aufgrund der wirtschaftlichen Unterschiede zwischen dem Herkunftsland und der Schweiz nicht ausgeschlossen werden, dass der Gesuchsteller versuchen wird, dauerhaft in der Schweiz zu bleiben, in der Hoffnung, hier ein besseres Auskommen zu finden. Die Tatsache, dass er früher schon einmal in der Schweiz war, ist nicht ausschlaggebend, denn in der Zwischenzeit hat er sein Studium beendet und hat in seiner Heimat keine Arbeit. Dies könnte für ihn ein zusätzlicher Grund sein, seinen Aufenthalt in der Schweiz verlängern zu wollen.\"<\/p><p>Mit diesen Worten hat das BFM kürzlich die Erteilung eines Touristenvisums für einen jungen Osteuropäer abgelehnt, der gerade sein Studium abgeschlossen hat und von Verwandten, die eine Garantieerklärung abgegeben haben, für ein paar Wochen Ferien in der Schweiz eingeladen worden war.<\/p><p>Die konsularischen Dienste in nichtwestlichen Ländern stützen sich häufig auf wenig klare Kriterien, um zu entscheiden, ob jemand für einen Aufenthalt in der Schweiz zu Tourismus- oder Besuchszwecken ein Visum erhalten soll oder nicht. Sie richten sich nach den \"Weisungen\" des BFM, die für die Öffentlichkeit nur teilweise zugänglich sind - die Weisungen sind auf der Internetsite des BFM mit einem Passwort geschützt (vgl. www.weisungen.bfm.admin.ch) -, anstatt das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer und die VEA anzuwenden.<\/p><p>Da die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller von den internen Weisungen des BFM keine Kenntnis haben, stellen sie ihren Visumantrag, ohne zu wissen, dass dieser von den konsularischen Diensten \"automatisch\" abgelehnt wird, und bezahlen eine nicht unerhebliche Gebühr, die ihnen bei einer Ablehnung des Antrages nicht zurückerstattet wird. Sie werden auch nicht informiert über den Unterschied zwischen einem \"normalen\" Antrag, über den die Botschaft normalerweise innerhalb von 24 Stunden auf der Grundlage der internen Weisungen des BFM entscheidet, und einem \"formellen\" Antrag, der für Überprüfungen auf kommunaler, kantonaler und Bundesebene in die Schweiz geschickt wird und der rekursfähig ist.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Es besteht kein Rechtsanspruch zur Einreise in die Schweiz (Art. 4 des Bundesgesetzes vom 26. März 1931 über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer, Anag; SR 142.20). Die Voraussetzungen für die Einreise in die Schweiz sind in der Verordnung vom 14. Januar 1998 über Einreise und Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern (VEA; SR 142.211) detailliert festgelegt. Darin wird namentlich geregelt, dass Ausländerinnen und Ausländer Gewähr bieten müssen, dass sie fristgemäss wieder ausreisen (Art. 1 Abs. 1 Bst. c VEA). In den öffentlich zugänglichen Weisungen des Bundesamtes für Migration (BFM) wird diese Bestimmung näher erläutert und konkretisiert. Danach gilt die Wiederausreise als nicht gesichert, wenn im Herkunftsland die wirtschaftliche, soziale oder politische Lage instabil ist und die berufliche Situation des Gesuchstellers unsicher ist oder wenn keine festen familiären Beziehungen vorhanden sind (Weisungen Visa und Grenzkontrolle A-26).<\/p><p>Zur Kontrolle der Aufenthaltsumstände und vor allem der finanziellen Situation einer Ausländerin oder eines Ausländers kann die zuständige Bewilligungsbehörde zudem eine Garantieerklärung einer solventen natürlichen oder juristischen Person (Gastgeber) in der Schweiz verlangen (Art. 6 VEA). Selbst wenn eine solche Garantieerklärung eines Gastgebers     vorliegt, besteht indessen nicht automatisch ein Anspruch auf Erteilung eines Visums.<\/p><p>2. Bei einem negativen Visumentscheid steht es jedem Gesuchsteller frei, eine formelle Verfügung des BFM zu beantragen. Dieser formelle Entscheid kann vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Damit sind eine korrekte und einheitliche Anwendung der Einreisebestimmungen und eine richterliche Überprüfung des Entscheides des BFM sichergestellt.<\/p><p>Die Weisungen des BFM sind auf der Internetsite des BFM abrufbar. Der öffentliche, allgemeine Teil der Weisungen enthält die grundsätzlichen Verfahrensregeln im Visumbereich. Die nur an die Auslandvertretungen und Grenzposten gerichteten Teile enthalten als zusätzliches Arbeitsinstrument lediglich ergänzende Regelungen, insbesondere technische Anweisungen zur Verfahrensabwicklung.<\/p><p>3. Seit dem Jahr 2000 stellten die schweizerischen Vertretungen im Ausland jährlich  über 500 000 Visa aus (584 704 im Jahr 2006). Die Anzahl der abgelehnten Gesuche liegt bei 25 000 pro Jahr. Für die Bearbeitung eines Visumgesuches durch eine schweizerische Vertretung wird eine Gebühr von 55 Franken erhoben (Art. 15 Bst. a, Gebührenverordnung, Anag; SR 142.241). Bei dieser Gebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr, die nach den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips erhoben wird. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens fällt ein entsprechender Verwaltungsaufwand von 55 Franken an. <\/p><p>In den Jahren 2000-2003 wurde die Bearbeitungsgebühr für formelle Negativentscheide noch nicht erhoben. Zwischen 2004 und dem 31. März 2007 nahm der Bund insgesamt für abgelehnte Visumgesuche rund 4,8 Millionen Franken ein.<\/p><p>4. Die schweizerische Auslandvertretung entscheidet innerhalb nützlicher Frist über Visumgesuche und teilt der gesuchstellenden Person die Gründe einer Visumverweigerung formlos mit. Sie weist darauf hin, dass sie beim BFM eine beschwerdefähige (formelle) Verfügung beantragen kann.<\/p><p>Es steht demnach jeder gesuchstellenden Person frei, bei einem negativen Visumentscheid eine formelle, beschwerdefähige Verfügung des BFM zu beantragen. Wie bereits in Punkt 2 erwähnt, sind damit eine umfassende Rechtskontrolle der Entscheide des BFM durch ein  unabhängiges Gericht und die Rechtsstaatlichkeit der Entscheide gewährleistet.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Stimmt es, dass den konsularischen Diensten in internen Weisungen des Bundesamtes für Migration (BFM) empfohlen wird, Visumanträge von nicht erwerbstätigen, insbesondere jungen Personen aus Nicht-EU-Staaten, in denen der Lebensstandard tiefer ist als in der Schweiz, abzulehnen, und dies selbst dann, wenn diese Personen von in der Schweiz wohnhaften Verwandten oder Freunden eingeladen werden und diese eine Garantieerklärung abgeben? Wenn ja, ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine solche Praxis verhältnismässig ist in Bezug auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, namentlich auf Artikel 1 der Verordnung über die Einreise und Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern (VEA)?<\/p><p>2. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um zu verhindern, dass die Weisungen des BFM über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen? Beabsichtigt der Bundesrat, alle Weisungen des BFM zur Erteilung von Visa öffentlich zugänglich zu machen?<\/p><p>3. Wie viel Geld hat der Bund seit dem Jahr 2000 mit der Ablehnung von Visumanträgen jährlich insgesamt eingenommen?<\/p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat den Schaden für das Image der Schweiz im Ausland, der durch diese Praxis entstanden ist?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Für eine transparente und rechtsstaatlich korrekte Visumpolitik"}],"title":"Für eine transparente und rechtsstaatlich korrekte Visumpolitik"}