﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20073687</id><updated>2023-07-27T19:32:46Z</updated><additionalIndexing>15;28;Stellenangebot;Versicherungsleistung;junge/r Arbeitnehmer/in;Arbeitslosenversicherung;Berufspraktikum;Jugendarbeitslosigkeit</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2526</code><gender>m</gender><id>503</id><name>Robbiani Meinrado</name><officialDenomination>Robbiani</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-10-05T00:00:00Z</date><legislativePeriod>47</legislativePeriod><session>4718</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K13020202</key><name>Berufspraktikum</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040102</key><name>Arbeitslosenversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020308</key><name>Stellenangebot</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1110011304</key><name>Versicherungsleistung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020112</key><name>junge/r Arbeitnehmer/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030403</key><name>Jugendarbeitslosigkeit</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-12-21T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2007-12-07T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2007-10-05T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2007-12-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2526</code><gender>m</gender><id>503</id><name>Robbiani Meinrado</name><officialDenomination>Robbiani</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Christlichdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>07.3687</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Übergang von der Schule oder einer nachobligatorischen Ausbildung in den Arbeitsmarkt erfolgt bei den Jugendlichen je nach persönlichem Hintergrund und eingeschlagenem Weg sehr unterschiedlich. Bei einigen beinhaltet er Unter- bzw. Abbrüche von Ausbildungen, Übergangsbeschäftigungen oder Praktika. Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation dieser Jugendlichen bewusst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund ist zuständig für die strategische Steuerung und Entwicklung der Berufsbildung und damit für optimale Rahmenbedingungen in diesem Bereich. Er unterstützt zudem im Rahmen der Berufsbildung verschiedene Massnahmen zugunsten Jugendlicher und bietet als Arbeitgeber Lehrstellen, Praktikums- und Arbeitsplätze an.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine gute Gelegenheit für Jugendliche, einen praktischen Kontakt zur Arbeitswelt herzustellen, sind Praktika. Es gibt verschiedene Formen von Praktika mit unterschiedlichen Inhalten und Zielsetzungen. Allen Praktika gemeinsam ist jedoch, dass sie entweder im Rahmen einer Ausbildung stattfinden oder der Vertiefung und Beibehaltung praktischer Fähigkeiten und Kompetenzen dienen. Praktika sind zeitlich befristet, und die erbrachte Leistung sollte honoriert werden, z. B. durch die Auszahlung eines entsprechenden Lohnes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im in der Interpellation angesprochenen Bereich der Arbeitslosenversicherung (ALV) ist die Zumutbarkeit einer Arbeit definiert (Art. 16 Abs. 2 Avig). Grundsätzlich ist nur ein Lohn zulässig, der den berufs- und ortsüblichen Bedingungen entspricht. Damit wird verhindert, dass sich Arbeitgeber auf Kosten der ALV subventionieren können. Diese Regelung gilt auch für die Ergänzungsleistungen für Verdienstausfälle (Zwischenverdienst). Deshalb muss die Arbeitslosenkasse bei der Auszahlung des Zwischenverdienstes nicht den realen Praktikumslohn berücksichtigen, sondern einen theoretischen Lohn (Pauschalansatz), welcher Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe a Avig entspricht. Durch diese Regelung wird im Normalfall für Praktika kein Zwischenverdienst ausbezahlt. Somit wird der Anreiz für Jugendliche erhöht, ein Praktikum zeitlich zu befristen und stattdessen verstärkt eine Festanstellung zu suchen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die ALV kennt das Berufspraktikum gemäss Artikel 64a Absatz 1 Buchstabe b Avig. Diese arbeitsmarktliche Massnahme bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, in privaten Unternehmungen und in der öffentlichen Verwaltung (Bund, Kantone, Gemeinden) in praktischer Arbeit die beruflichen Erfahrungen auszubauen und ihre Sozialkompetenzen zu verbessern. Das Berufspraktikum der ALV ist insbesondere geeignet für junge Erwachsene auf der Suche nach einer ersten Arbeitsstelle nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Berufspraktikum der ALV wurde in den letzten Jahren stark gefördert, wodurch die Anzahl Praktikumsplätze in den Kantonen bedarfsgerecht ausgebaut werden konnte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gegenüber einem Zwischenverdienst hat das Berufspraktikum folgende Vorteile:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Wie alle arbeitsmarktlichen Massnahmen wird auch das Berufspraktikum durch das regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) nur dann verfügt, wenn es dazu dient, die rasche und dauerhafte Eingliederung einer versicherten Person in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Es wird eine Praktikumsvereinbarung zwischen dem Einsatzbetrieb, dem RAV und der teilnehmenden Person abgeschlossen. Darin werden Mindestkriterien aufgeführt, welche durch das RAV überwacht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die anspruchsberechtigte versicherte Person erhält auch während des Berufspraktikums weiterhin ihr Taggeld ausbezahlt. Der Einsatzbetrieb beteiligt sich an diesem Taggeld mit zumindest 25 Prozent, mindestens aber 500 Franken pro Monat. Er anerkennt dadurch die geleistete Arbeit der Praktikantin bzw. des Praktikanten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Das Berufspraktikum ist auf höchstens sechs Monate befristet. Auch während des Praktikumseinsatzes muss die versicherte Person weiterhin aktiv eine Festanstellung suchen. Das Berufspraktikum der ALV muss sofort zugunsten einer solchen abgebrochen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die vorhandene Lösung zur Unterstützung Jugendlicher durch die Arbeitslosenversicherung erscheint dem Bundesrat als angemessen, weil sie einerseits das Risiko von Dumpinglöhnen einschränkt und andererseits anspruchsberechtigten Jugendlichen ein Taggeld auszahlt sowie bei Bedarf die Spesen für Reise, Verpflegung und Unterkunft entschädigt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Einstieg in die Arbeitswelt ist für viele Junge ein oft sehr langwieriger Prozess geworden: Anstellungen, Arbeitslosigkeit und manchmal Zusatzausbildungen wechseln sich ab.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang sind nicht wenige Junge bereit, Berufspraktika zu absolvieren, damit sie beschäftigt sind und Berufserfahrungen sammeln können. Weil es sich um Neben- und Übergangsbeschäftigungen handelt, sind die Tätigkeiten häufig schlecht bezahlt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Praktikantinnen und Praktikanten werden finanziell oft bestraft, denn das Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) geht für die Anrechnung des Zwischenverdienstes von einem orts- und betriebsüblichen Ansatz für die betreffende Arbeit aus. Die Jungen, deren Praktikumslohn unter diesem Ansatz liegt, haben folglich nicht die Möglichkeit, ihren Praktikumslohn mit dem  Ersatz für Verdienstausfall zu ergänzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dies führt zu der paradoxen Situation, dass junge Stellensuchende, wenn sie nur die finanzielle Seite berücksichtigen, besser fahren, wenn sie keine Praktika absolvieren, sondern sich darauf beschränken, die Leistungen der Arbeitslosenversicherung in Anspruch zu nehmen - was ja bestimmt nicht im Sinne des Gesetzes ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich frage deshalb den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Ist er sich dieser paradoxen Situation bewusst?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Hat er schon eine Korrektur dieser Situation ins Auge gefasst?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Was gedenkt er zu unternehmen, um Jungen nicht den Anreiz zu nehmen, beim Übergang von der Ausbildung zum Berufsleben praktische Erfahrungen zu sammeln? Für die Beantwortung dieser Frage sollte auch berücksichtigt werden, dass die regionalen Arbeitsvermittlungszentren nicht genügend Stellen anbieten können, an denen man Berufserfahrungen sammeln kann.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Berufspraktika und Arbeitslosenversicherungsgesetz</value></text></texts><title>Berufspraktika und Arbeitslosenversicherungsgesetz</title></affair>