{"id":20073710,"updated":"2025-06-24T23:56:13Z","additionalIndexing":"12;Südosteuropa;Zusammenarbeit der Justizbehörden;Justizvollzugsanstalt;Sparmassnahme;Strafvollzugsrecht;Häftlingsverlegung;Ersatzstrafe","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"Christlichdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-10-05T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4718"},"descriptors":[{"key":"L03K050103","name":"Strafvollzugsrecht","type":1},{"key":"L04K05010302","name":"Häftlingsverlegung","type":1},{"key":"L04K10010204","name":"Zusammenarbeit der Justizbehörden","type":1},{"key":"L03K030102","name":"Südosteuropa","type":1},{"key":"L04K05010104","name":"Ersatzstrafe","type":1},{"key":"L04K05010304","name":"Justizvollzugsanstalt","type":2},{"key":"L04K11080108","name":"Sparmassnahme","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-06-03T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2010-09-23T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2013-06-10T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2013-06-10T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 13.006","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-12T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-06-12T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 13.006","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2007-11-28T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"RK-SR","id":25,"name":"Kommission für Rechtsfragen SR","abbreviation1":"RK-S","abbreviation2":"RK","committeeNumber":25,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2007-10-05T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1191535200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1243980000000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Seither ist in dieser Sache offenbar nichts mehr geschehen. <\/p><p>Der Bundesrat muss deshalb mit jenen Staaten Verhandlungen zu Überstellungsabkommen führen, aus welchen hohe Fallzahlen im Schweizer Strafvollzug vorliegen. Er muss darin die Rahmenbedingungen für die Aufsicht, die Kosten, die Betreuung und die Resozialisierung regeln. Er muss - falls notwendig - die erforderlichen rechtlichen Anpassungen im Inland vornehmen. <\/p><p>Aufgrund der langen Verfahrensdauern in der Schweiz reduziert sich die Anzahl von Personen, welche ins Ausland überstellt werden könnten, erheblich. Deshalb ist auf europäischer Ebene eine Senkung der Restvollzugsdauer von heute sechs auf drei Monate anzustreben. <\/p><p>Die Versuche mit elektronischen Fussfesseln in den Kantonen verlaufen erfolgreich. Dieses einfache Strafvollzugsmittel braucht eine reguläre rechtliche Grundlage.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist sich der Problematik des hohen Ausländeranteils in den Schweizer Gefängnissen und den damit zusammenhängenden Schwierigkeiten - gerade auch im Hinblick auf eine optimale Resozialisierung - schon lange bewusst. Die Schweiz war daher einer der ersten Staaten, welcher das Übereinkommen des Europarates zur Überstellung verurteilter Personen ratifiziert hat. Die Überstellung soll primär der Resozialisierung des verurteilten Straftäters dienen; daher basiert das Übereinkommen auf drei Grundpfeilern: dem Einverständnis des Urteilsstaates, des Heimatstaates sowie der verurteilten Person zur Strafverbüssung im Heimatstaat. Dieses Übereinkommen ist heute unter anderem für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien in Kraft. <\/p><p>Das Zusatzprotokoll, welches für die Schweiz im Herbst 2004 in Kraft getreten ist, geht einen Schritt weiter: Es erlaubt die Überstellung eines verurteilten Straftäters auch gegen seinen Willen; Bedingung dafür ist, dass der Betroffene im Urteilsstaat keine Aufenthaltsberechtigung mehr hat (z. B. aufgrund eines Ausweisungsentscheids). Die Schweizer Delegation war im Europarat wesentlich an der Ausarbeitung dieses Zusatzprotokolls beteiligt. Das Protokoll ist aber umstritten: Mehrere Europaratsstaaten haben es bewusst nicht ratifiziert, weil in ihren Augen die Zustimmung der verurteilten Person zur Überstellung ein wesentliches Element ist, auf das sie nicht verzichten wollen. Das Zusatzprotokoll ist heute unter anderem für Serbien, Montenegro und Mazedonien in Kraft.<\/p><p>Trotz der erwähnten Schwierigkeiten setzt sich die Schweiz weiterhin dafür ein, dass auch das Zusatzprotokoll von möglichst vielen Staaten ratifiziert und anschliessend konkret umgesetzt wird. Eine Arbeitsgruppe unter der Führung des Bundesamtes für Justiz - unter Einbezug von Vertretern der Kantone - befasst sich mit dieser Thematik; anlässlich einer Dienstreise im Frühsommer 2007 nach Serbien, Mazedonien, Montenegro und Kosovo wurden entsprechende Gespräche geführt. Der Bundesrat wird die Entwicklung weiterverfolgen und sich auch weiterhin bei Ministerbesuchen und multilateralen Konferenzen für eine breitere Ratifizierung des Grundübereinkommens, insbesondere aber des Zusatzprotokolls einsetzen. Da aber dieses Zusatzprotokoll wegen seiner Zustimmungsverzichtsregelung bei mehreren Staaten auf Widerstand gestossen ist, dürfte eine noch weiter gehende multilaterale Regelung umso schwieriger zu realisieren sein. <\/p><p>Was die gewünschte Reduktion der Restvollzugsdauer von sechs auf drei Monate anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass sich die Vertragsstaaten gemäss Artikel 3 Absatz 2 des Überstellungsübereinkommens schon heute in Ausnahmefällen auf eine kürzere Restvollzugsdauer einigen können. <\/p><p>Wie der Bundesrat in seinen Stellungnahmen zu den Motionen von Ständerat Marty (07.3162; Electronic Monitoring. Gesetzliche Verankerung) und Nationalrat Fluri (07.3157; Electronic Monitoring. Gesetzliche Verankerung) dargelegt hat, erachtet er angesichts der mehrheitlich ablehnenden Haltung der Kantone eine gesamtschweizerische Einführung des elektronisch überwachten Strafvollzugs auf Gesetzesebene momentan als nicht angezeigt.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Schritte für eine Effizienzsteigerung und Kosteneinsparungen im Strafvollzug einzuleiten. Insbesondere gilt dies für folgende Punkte: <\/p><p>- Abschluss eines Überstellungsabkommens mit Balkanstaaten und weiteren Staaten zur Strafverbüssung im Herkunftsland. <\/p><p>- Im Europarat ist auf eine Änderung des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen hinzuwirken: Eine Überstellung soll für einen Restvollzug von bis zu drei Monaten (heute sechs) möglich werden; die Zustimmung der Gefangenen ist nicht mehr notwendig. <\/p><p>- Schaffung ordentlicher rechtlicher Grundlagen für die Strafverbüssung mit elektronischen Fussfesseln.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Steigerung der Effizienz im Strafvollzug"}],"title":"Steigerung der Effizienz im Strafvollzug"}