{"id":20073740,"updated":"2023-07-28T11:08:43Z","additionalIndexing":"52;Kohlendioxid;Emissionszertifikat;Durchführung eines Projektes;Klimaveränderung;Entwicklungszusammenarbeit","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-10-05T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4718"},"descriptors":[{"key":"L05K0601040401","name":"Emissionszertifikat","type":1},{"key":"L04K06020209","name":"Klimaveränderung","type":1},{"key":"L06K070501020901","name":"Kohlendioxid","type":1},{"key":"L06K070305010102","name":"Durchführung eines Projektes","type":1},{"key":"L03K100104","name":"Entwicklungszusammenarbeit","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-03-20T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-09-25T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-01-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1191535200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1253829600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"type":"speaker"}],"shortId":"07.3740","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das schweizerische Emissionshandelssystem befindet sich - in Kombination mit der ab 1. Januar 2008 erhobenen CO2-Abgabe auf Brennstoffen - im Aufbau. Für die Verknüpfung mit dem europäischen Emissionshandelssystem wird ein Staatsvertrag mit der Europäischen Union nötig sein. Erste Gespräche auf technischer Ebene haben bereits stattgefunden. Beim Aufbau ihres Systems kann die Schweiz die Erfahrungen der Europäischen Union nutzen.<\/p><p>1.-6. Im EU-Emissionshandelssystem müssen Kraftwerke, Erdölraffinerien sowie Zement-, Stahl- und Glasproduzenten obligatorisch teilnehmen. Die Zuteilung der Emissionsrechte für den Zeitraum 2008 bis 2012 folgt einem nationalen Allokationsplan, der von den EU-Mitgliedstaaten festgelegt und von der EU-Kommission bewilligt wird. Als Referenzwert für die Festlegung der Reduktionsziele gilt in der Regel der CO2-Ausstoss im Jahr 2005. Die Zuteilung richtet sich nach dem Reduktionsziel, das die Firmen einhalten müssen. Die EU-Mitgliedstaaten teilen mindestens 90 Prozent der Emissionsrechte gratis zu. Bis maximal 10 Prozent der Zuteilungsmenge können versteigert werden. Eine Verschärfung der Begrenzungsziele innerhalb der Verpflichtungsperiode ist nicht vorgesehen.<\/p><p>7. Emissionsreduktionsprojekte in Entwicklungsländern (sogenannter Clean Development Mechanism, CDM-Projekte) müssen einen klar definierten Projektzyklus durchlaufen, der in den Ausführungsbestimmungen zum Kyoto-Protokoll geregelt ist. Die Projektdokumentationen und die durch das Projekt reduzierten Treibhausgase werden durch unabhängige, akkreditierte Prüfstellen kontrolliert, bevor der CDM-Exekutivrat die Zertifikate ausstellt. Zentral ist dabei der Nachweis, dass es sich um zusätzliche Projekte handelt, die nicht ohnehin durchgeführt worden wären. Die involvierten Staaten müssen die CDM-Projekte vorgängig genehmigen. Die Nutzung der flexiblen Mechanismen ist in der Schweiz dem Privatsektor überlassen. Die Befürchtung, dass Entwicklungshilfeprojekte als Kompensationen deklariert werden könnten, ist deshalb unbegründet. Zudem hat die OECD 2004 anlässlich des hochrangigen Treffens des Ausschusses für Entwicklungshilfe beschlossen, dass Mittel der Entwicklungszusammenarbeit nicht zur Kompensierung von Emissionen zu verwenden sind. Die Entwicklungsagenturen haben sich zur Einhaltung dieses Grundsatzes verpflichtet.<\/p><p>8. Kompensationen im Inland werden heute z. B. von der Stiftung Klimarappen finanziert. Potenzielle Betreiber von Gaskombikraftwerken müssen ebenfalls Kompensationen im Inland leisten. Unternehmen, die sich von der CO2-Abgabe befreien wollen, müssen sich gegenüber dem Bund zu betriebseigenen Reduktionen verpflichten, dürfen aber für die Zielerreichung in beschränktem Umfang auch ausländische Zertifikate anrechnen.<\/p><p>9. Jede Emissionsgutschrift ist über eine Seriennummer gekennzeichnet und eindeutig identifizierbar. Eine internationale Überwachungsstelle (International Transaction Log) überprüft jede Transaktion von Emissionsgutschriften. Die Teilnehmerstaaten müssen ein nationales Register einrichten, in dem die Emissionsgutschriften verbucht werden. Das Emissionshandelsregister der Schweiz wird vom Bafu betrieben und betreut.<\/p><p>10. Es gibt verschiedene Börsen, auf denen mit Emissionsgutschriften gehandelt wird (z. B. European Energy Exchange EEX, Leipzig; European Climate Exchange ECX, London; Powernext, Paris). Weiter läuft der Handel auch ausserbörslich z. B. über Broker. Die verschiedenen Handelsplätze stehen allen Interessenten gleichermassen offen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Schweiz soll klimaneutral werden. Dazu soll sie sich völkerrechtlich zu einer hundertprozentigen CO2-Emissionsreduktion verpflichten. Dies ist der Vorschlag von Frau Bundesrätin Leuthard. Dieses Ziel soll mit dem Handel von Emissionszertifikaten, mit CO2-Reduktionsprojekten in den Industrieländern und mit Projekten zur Emissionsreduktion in den Entwicklungsländern erreicht werden. Die EU hat ein System zum Handel mit Emissionszertifikaten eingeführt. Jeder EU-Mitgliedstaat bekam eine bestimmte Menge an Emissionsrechten zugeteilt, die er seiner nationalen Industrie zuweisen kann. Die Erfahrungen mit dem Instrument der Emissionszertifikate haben eine Reihe von Problemen gebraucht.<\/p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Welche Bereiche der Wirtschaft werden in den Emissionshandel eingebunden?<\/p><p>2. Wie werden die Reduktionsquoten für die einzelnen Unternehmen zugeteilt? Werden sie nach Branchen festgelegt?<\/p><p>3. Was nimmt man als Ausgangswert (aktueller Ausstoss von CO2) für die Bemessung der Reduktionsquoten?<\/p><p>4. Werden die Emissionsrechte gratis abgegeben oder versteigert?<\/p><p>5. Erhalten die Teilnehmer des Emissionshandels für den gesamten CO2-Ausstoss Zertifikate?<\/p><p>6. Wird der Emissionshandel mit einer jährlichen Verschärfung der Reduktionsquote gekoppelt?<\/p><p>7. Wie will er sicherstellen, dass CO2-Kompensationen in Entwicklungsländern auch tatsächlich in Reduktionsmassnahmen münden und keine Entwicklungshilfeprojekte als Kompensationen deklariert werden?<\/p><p>8. Sind Kompensationen im Inland auch vorgesehen?<\/p><p>9. Wer organisiert und kontrolliert diesen Emissionshandel?<\/p><p>10. Über welche Handelsplattform soll der internationale Handel mit Zertifikaten erfolgen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Zertifikatehandel zur Reduktion des CO2-Ausstosses"}],"title":"Zertifikatehandel zur Reduktion des CO2-Ausstosses"}