{"id":20073776,"updated":"2023-07-28T09:16:37Z","additionalIndexing":"36;gemeinsame Forschungspolitik;Evaluation;Innovation;NFP;Kosten-Nutzen-Analyse","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"FK-NR","id":2,"name":"Finanzkommission NR","abbreviation1":"FK-N","abbreviation2":"FK","committeeNumber":2,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-11-23T00:00:00Z","legislativePeriod":47,"session":"4801"},"descriptors":[{"key":"L05K1602020107","name":"NFP","type":1},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":1},{"key":"L04K08020309","name":"Innovation","type":1},{"key":"L04K16020207","name":"gemeinsame Forschungspolitik","type":1},{"key":"L06K070302020501","name":"Kosten-Nutzen-Analyse","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-12-10T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2008-03-04T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2007-12-07T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"FK-SR","id":15,"name":"Finanzkommission SR","abbreviation1":"FK-S","abbreviation2":"FK","committeeNumber":15,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2007-11-23T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1195772400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1197241200000+0100)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Im Hinblick auf das neue Forschungsgesetz, aber auch mit Blick auf die jährliche Mittelzuteilung erscheint es unerlässlich, die im vorliegenden Bericht erkannten Schwachstellen zu bewerten und den Blick auf die anderen beiden Bereiche, nämlich SNF und EU-Forschungsprogramme, auszuweiten. Diese Ausweitung drängt sich schon deshalb auf, weil heute auch die Innovation sowie die Erfolgskontrolle in der Verfassung bzw. im Gesetz verankert sind. Die in der CEST-Studie genannten Defizite (ungenügend differenzierte Wirkungskonzepte Wissenschaft\/Forschung\/Praxisanwendung, unangemessene Erwartungen, ungenügende Rahmenbedingungen, fehlender systematischer Wirkungsnachweis, keine genaue Zielformulierung wie auch kein hinreichend strukturiertes Reporting zum Abschluss) lassen erkennen, dass von der Geberseite her eine verstärkte Kontrolle von Aufwand und Ertrag erforderlich ist.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Im Rahmen der Botschaft vom 24. Januar 2007 über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008-2011 legt der Bundesrat dar, wie die Massnahmen des Bundes im Bereich der Förderung der wissenschaftlichen Forschung und Innovation auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Die Wirksamkeit wird in den Bereichen Nationale Forschungsprogramme (NFP), Normalförderung des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) sowie im Gesamtbereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) wie folgt überprüft:<\/p><p>- Nationale Forschungsprogramme (NFP): Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der in der Periode 2004-2007 durchgeführten Wirkungsprüfung des Instrumentes NFP werden umgesetzt. Insbesondere werden Massnahmen ergriffen, damit eine systematische Erhebung und Verwendung von Output-Daten und eine zielgerichtete Überprüfung des Erkenntnistransfers der durch die Wissenschaft gewonnenen Ergebnisse in die Praxis sichergestellt werden kann.<\/p><p>- Änderung des Forschungsgesetzes: Gemäss dem neuen Artikel 8 Absatz 3 wird dem SNF ein spezifischer Koordinationsauftrag erteilt, der ihn namentlich dazu verpflichtet, bei den Programmen der orientierten Forschung die Abstimmung mit den Fördermassnahmen des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) bzw. der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) sicherzustellen. Dies bedeutet, dass der SNF zusammen mit der Innovationsförderung von BBT\/KTI die Umsetzung der mit ihrer Förderung erzielten Forschungsresultate mit geeigneten Massnahmen überwachen wird.<\/p><p>- Projektförderung des SNF in der freien Forschung: Während die Programme der orientierten Forschung auf Wissens- und Technologietransfer ausgerichtet sind und deren Innovationsleistung anhand der Anzahl angemeldeter Patente, gegründeter Start-ups, erfolgter Kooperationen mit Firmen sowie Anzahl erfolgreicher KTI-Projekte überprüft bzw. gemessen werden kann, ist die freie Grundlagenforschung nicht auf die Entwicklung direkt anwendbarer Problemlösungen oder marktfähiger Produkte ausgerichtet. Die Wirkung der durch den SNF geförderten freien Grundlagenforschung, die den Nährboden für alle nachgelagerten Leistungen in der Forschung, Entwicklung und Innovation liefert, ist nur in langen Zeiträumen messbar. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass im Rahmen der Grundlagenforschung die Projektgenehmigung nach streng wissenschaftlichen Kriterien, gestützt auf eine umfassende internationale Expertisierung erfolgt. Die wissenschaftliche Qualität zeigt sich schliesslich nachgelagert vor allem an den jeweiligen Publikationserfolgen (Zitationsraten).<\/p><p>- Strategisches Controlling des BFI-Bereiches: Wie der Bundesrat in seiner Botschaft vom 24. Januar 2007 ausführt, wird die Evaluation der Wirksamkeit der Massnahmen im Gesamtbereich Bildung, Forschung und Innovation kontinuierlich durchgeführt. Der Schlussbericht zum strategischen Controlling 2004-2007 wird im Verlauf des Jahres 2008 erstellt und 2009 verfügbar sein.<\/p><p>Betreffend der Überprüfung der Wirksamkeit der EU-Forschungsrahmenprogramme verweist der Bundesrat auf den Bundesbeschluss vom 14. Dezember 2006 zur Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration in den Jahren 2007-2013. Auf der Basis dieses Bundesbeschlusses hat das zuständige Staatssekretariat für Bildung und Forschung ein Controllingsystem aufgebaut, das die Wirksamkeit der Schweizer Beteiligung und ihre Auswirkungen überprüft.<\/p><p>Aufgrund der bereits laufenden und geplanten Massnahmen für die Überprüfung der Wirksamkeit der mit Bundesmitteln geförderten Forschung besteht aus der Sicht des Bundesrates kein weiterer Handlungsbedarf.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 170 und Artikel 64 Absatz 1 der Bundesverfassung wird der Bundesrat beauftragt, die bei den Nationalen Forschungsprogrammen (NFP) begonnene Wirkungsprüfung zu vertiefen, die Innovationsleistung mit einzubeziehen und den Wirkungsbereich auf die Projekte des Nationalfonds und die schweizerische Beteiligung an den EU-Forschungsprogrammen auszuweiten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Vertiefung und Ausweitung der Wirkungsprüfung im Forschungsbereich"}],"title":"Vertiefung und Ausweitung der Wirkungsprüfung im Forschungsbereich"}