﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20073779</id><updated>2023-07-28T07:50:21Z</updated><additionalIndexing>24;15;Lohn;Finanzkrise;Lebensversicherung;Kontrolle;Konjunktur;Pensionskasse;Spekulationskapital;Beschäftigungssicherheit;wirtschaftliche Auswirkung;Grossbank;Kapitaltransaktion;Finanzmarkt;Führungskraft</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-12-05T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4801</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K110601</key><name>Finanzmarkt</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106020108</key><name>Kapitaltransaktion</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106020110</key><name>Spekulationskapital</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07040404</key><name>wirtschaftliche Auswirkung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11010105</key><name>Finanzkrise</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030307</key><name>Beschäftigungssicherheit</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K010401010205</key><name>Pensionskasse</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0704020203</key><name>Konjunktur</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11100106</key><name>Lebensversicherung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020313</key><name>Kontrolle</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1104010104</key><name>Grossbank</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020204</key><name>Führungskraft</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010103</key><name>Lohn</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><committee><abbreviation>Bü-NR</abbreviation><id>1</id><name>Büro NR</name><abbreviation1>Bü-N</abbreviation1><abbreviation2>Bü</abbreviation2><committeeNumber>1</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><council i:nil="true" /><date>2007-12-06T00:00:00Z</date><text>Dringlichkeit abgelehnt</text><type>94</type></resolution><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-06-13T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-12-08T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2008-03-07T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2007-12-05T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2008-12-08T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2129</code><gender>f</gender><id>487</id><name>Leutenegger Oberholzer Susanne</name><officialDenomination>Leutenegger Oberholzer</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>07.3779</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Gewisse von der Krise stark betroffene Banken werden zweifellos beim Risikomanagement ihre Lehren ziehen müssen. Der Bankensektor ist aber nicht gefährdet. Die weltweit tätigen Grossbanken haben diversifizierte Ertragsquellen. Sie verfügen über eine breite Investorenbasis, und sie können auch schmerzhafte Verluste in einzelnen Geschäftssegmenten in einzelnen Märkten verkraften. Was ein Übergreifen der Finanzmarktturbulenzen auf die Realwirtschaft anbelangt, wurde bis zum dritten Quartal 2007 beobachtet, dass die Wertschöpfung der Finanzintermediäre im Inland robust geblieben ist. Allerdings sind gewisse Risiken durchaus vorhanden, wie z. B. die weitere Entwicklung in den USA, bedingt durch die Hypothekarkrise. Die Schweiz als wirtschaftlich stark verflochtenes Land könnte sich dieser Entwicklung nicht entziehen, insbesondere dann nicht, wenn der  Motor ihres wichtigsten Handelspartners, der EU, ins Stocken geraten würde. Die jüngsten Indikatoren weisen jedoch auf eine Fortsetzung des Wachstums in der EU hin, nicht so rasch wie 2007, aber in einem befriedigenden Tempo. Angesichts der gegenwärtigen Börsenturbulenzen wird der Bundesrat die Situation laufend neu beurteilen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Im Ausland, vor allem in den USA, wurden Stellenverluste im Zusammenhang mit der Hypothekarkrise verzeichnet, in der Schweiz hingegen gibt es keine Anzeichen dafür, dass der Arbeitsmarkt nicht weiterhin Arbeitskräfte aufnimmt, die Beschäftigung scheint vielmehr dynamisch zu bleiben. Die Arbeitslosigkeit, unter Berücksichtigung der saisonalen Schwankungen, ist bis Ende 2007 weiter zurückgegangen. Massnahmen zum Schutz der Schweizer Volkswirtschaft sind also nicht erforderlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Führende Beratungsfirmen bezüglich Vermögensanlagen von Pensionskassen in der Schweiz sagen übereinstimmend aus, dass bei den von ihnen betreuten Pensionskassen direkte Anlagen in Subprime-Produkte praktisch nicht existent sind. Unklar ist aber, in welchem Ausmasse indirekte Anlagen getätigt wurden (zum Beispiel über Geldmarkt- oder Obligationenfonds von Banken). Die Finanzkrise hat allerdings dazu geführt, dass die Finanzmärkte sich 2007 bescheiden entwickelt haben. 2008 sind die Märkte bisher sehr volatil. Da die meisten Vorsorgeeinrichtungen eine Performance von mindestens 4 Prozent benötigen, um ihren Deckungsgrad halten zu können, ist von einem sinkenden Deckungsgrad auszugehen, wobei die Vorsorgeeinrichtungen für diesen Fall Wertschwankungsreserven gebildet haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Per 22. Januar 2008 war ersichtlich, dass die Entwicklung der Finanzmärkte dazu geführt hat, dass die Eigenkapitalien der Lebensversicherungsunternehmen im Vergleich zum Jahresende 2007 in unterschiedlichem Ausmass abgenommen haben. Allerdings waren auch zu diesem Zeitpunkt die Anforderungen der Solvabilität I erfüllt. Die Lebensversicherungsunternehmen hatten zu diesem Zeitpunkt ihre versicherungstechnischen Verbindlichkeiten auch umfassend mit Aktiven bedeckt. Im Besonderen sind im Rahmen der von privaten Lebensversicherern voll rückgedeckten Vorsorgegelder die garantierten Mindestdeckungen von 100 Prozent umfassend gewährleistet. Die Anforderungen an die Solvabilität I definieren formelhaft, wie viel freies und unbelastetes Eigenkapital ein Versicherungsunternehmen in Abhängigkeit von seinem Geschäftsvolumen halten muss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die in der Schweiz domizilierten Versicherungsgesellschaften haben sich nicht nennenswert in der direkten Vergabe von Subprime-Krediten engagiert. Im Bereich der indirekten Engagements via Fonds, Kreditderivate, Asset Backed Securities im Allgemeinen und andere strukturierte Produkte haben einzelne Versicherungsunternehmen unterschiedlich grosse Expositionen aufgebaut. Es ist zudem selbstredend, dass Versicherungsunternehmen, wie andere Marktteilnehmer auch, von den Wirkungen der jetzigen Turbulenzen, insbesondere mit Blick auf die Börsennotierungen, betroffen sind. Die Situation könnte sich somit noch akzentuieren und bei einzelnen Versicherungsunternehmen zu weiterem Abschreibungsbedarf führen oder andere Auswirkungen zeitigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) beobachtet die Situation laufend.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Direktversicherer sind gehalten, ihre versicherungstechnischen Rückstellungen durch ein gebundenes Vermögen zu bedecken; dabei sind Anlagevorschriften zu beachten, welche die Versicherungsunternehmen zu einer vorsichtigen Anlagepolitik verpflichten. Diese Vorschriften gelten nicht für das freie Vermögen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Im internationalen Vergleich wird das Hypothekengeschäft in der Schweiz dank den Lehren aus den 1990er Jahren mit grosser Vorsicht betrieben. Der Hypothekarmarkt zeigt keine Anzeichen, durch ähnliche Entwicklungen wie im US-Hypothekarmarkt an Stabilität einzubüssen. Zudem sind die Immobilienpreise in der Schweiz in den letzten Jahren im Schnitt relativ wenig gestiegen. Weiter sind die Verbriefungen von schweizerischen Hypothekarforderungen heute als vernachlässigbar einzustufen. Eine Veränderung dieses Umstandes ist angesichts des derzeit stillgelegten Marktes für solche Instrumente nicht zu erwarten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Eidgenössische Bankenkommission veröffentlichte im September 2007 einen Hintergrundbericht zur Tätigkeit von Hedge-Fonds mit Blick auf die Systemstabilität, die Marktintegrität, die regulatorischen Rahmenbedingungen, den Anlegerschutz sowie den Wirtschaftsstandort. Nach ersten Analysen ist festzustellen, dass die aktuellen Turbulenzen an den Finanzmärkten ihren Ursprung in der US-Subprime-Hypothekarkrise haben und nicht von Hedge-Fonds ausgelöst oder durch solche mehr als von anderen Marktteilnehmern negativ beeinflusst wurden. Hauptverantwortliche Akteure sind die Kreditverleiher aus dem Nicht-Bank-Bereich und die Investment-Banken, welche die verbrieften Hypothekarforderungen und die davon abgeleiteten Produkte vertrieben. Vor diesem Hintergrund ist den Schlussfolgerungen im Bericht der Eidgenössischen Bankenkommission beizupflichten, dass die indirekte Überwachung von Hedge-Fonds über ihre Schnittstellen zu den Banken nach wie vor zweckmässig erscheint.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie in der Antwort auf Frage 5 dargelegt, liegen keine Hinweise vor, dass Single Hedge Funds negativen Einfluss auf die Finanzmarktturbulenzen gehabt hätten. Derzeit beschränkt sich der Schweizer Finanzplatz auf die Rolle als Vertriebsstandort für Hedge-Fonds. Der Bundesrat setzt sich für attraktive steuerliche und regulatorische Rahmenbedingungen für den Schweizer Finanzplatz ein, da dieser wesentlich zum Wohlstand des Landes beiträgt. Dazu gehören auch die Hedge-Fonds.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Das Bonussystem für Mitarbeiter in der Bankwirtschaft erfasst naturgemäss den Beitrag zum messbaren Jahreserfolg in der Form eines Ertrages einfacher als das zukunftsgerichtete Handeln zur Verhinderung von Verlusten. Die Banken sind sich dieser Situation bewusst. Gleichwohl dürfte die Ausgestaltung der Bonussysteme zu den Übertreibungen im US-Markt für Hypotheken geringer Bonität und die damit unterlegten Wertschriften beigetragen haben. Durch differenzierte Bonusregelungen und schwerpunktmässig zeitlich aufgeschobene Zuteilung von Aktien (und Optionen) an Mitarbeiter wird der Anreiz für einen längerfristigen und nachhaltigen Erfolg des Unternehmens gestärkt. Entsprechende Bonusregelungen existieren im Ansatz bereits heute und liegen im Interesse der Aktionäre. Im gleichen Sinne ist es im langfristigen Interesse der Aktionäre, dass die Unternehmensführung das Entschädigungssystem als Teil des Risikomanagements für die verantwortlichen Mitarbeiter derart gestaltet, dass diese Anreize erhalten, angemessen Risikoüberlegungen bei der Verfolgung der Ertragsziele vorzunehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es gilt daher sicherzustellen, dass die Aktionäre ihre legitimen Interessen im Unternehmen bestmöglich wahren können. Aus diesem Grund leitete der Bundesrat eine Aktienrechtsrevision ein, die vornehmlich der guten Unternehmensführung gewidmet ist. Der Gesetzentwurf zielt u. a. darauf ab, die Corporate Governance zu verbessern und damit insbesondere die Stellung der Aktionäre als Eigentümer der Gesellschaft zu stärken. Dies gilt namentlich für den Bereich der Entschädigungen für Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder. Die geplante Revision beabsichtigt jedoch nicht, die Ausgestaltung von Bonussystemen innerhalb von privaten Unternehmen zu regeln.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Die Eidgenössische Bankenkommission hat sicherzustellen, dass die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen von den Banken erfüllt und gegebenenfalls die notwendige Korrekturmassnahmen vorgenommen werden. Es ist aber Aufgabe der Aktionäre der Banken - und nicht des Bundesrates -, zu beurteilen, ob die Leistungen der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates den Interessen der Eigentümer entsprechen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Seit Anfang Oktober 2007 (vgl. Antworten des Bundesrates auf die Fragen Fehr Hans-Jürg 07.5275 bis 07.5277) hat sich die Lage auf den internationalen Finanzmärkten dramatisch zugespitzt. Das zeigt sich u. a. in den grossen Abschreibungen und Rückstellungen auch von schweizerischen Finanzinstituten (UBS: 4 Milliarden Franken; CS Group: 2 Milliarden Franken; SwissRe: 1,2 Milliarden Franken). Philippe Hildebrand, Vizepräsident des Nationalbank-Direktoriums, schätzt die Lage als "sehr ernst" ein. Der Investmentbanker Hans-Jörg Rudloff fordert eine stärkere internationale Regulierung der Finanztransaktionen, die ausserhalb des Bankensystems getätigt werden (Hedge Funds, Private-Equity-Gesellschaften usw.).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt er heute das Risikoverhalten der grossen schweizerischen Finanzmarktakteurinnen und die Gefahr, dass die Finanzkrise auf die Realwirtschaft übergreift? Welche Folgen erwartet er für die Konjunkturlage der Schweiz?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Massnahmen sieht er vor, um die schweizerische Wirtschaft und die Arbeitsplätze vor Auswirkungen der Spekulation auf den Finanzmärkten zu schützen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Auswirkungen hat die Finanzkrise auf die Pensionskassen und die Lebensversicherungsgesellschaften, nachdem ein grosser Rückversicherungskonzern unerwartete Risikoexpositionen aufweist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Sind derart grosse Erschütterungen auch des schweizerischen Hypothekarmarkts möglich, da auch schweizerische Hypotheken im internationalen Finanzmarkt gehandelt werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Teilt er die Auffassung, dass die aus dem überwachten Bankensystem ausgelagerten Bereiche des Finanzmarkts einer stärkeren Regulierung und Aufsicht bedürfen und dass die Beaufsichtigung der Schnittstelle zu den Banken nicht ausreicht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Sieht er die Tatsache, dass die Single Hedge Funds in der Schweiz eine untergeordnete Rolle spielen, auch als Standortvorteil für unser Land?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Inwiefern haben die an kurzfristigen Zielen orientierten Entschädigungssysteme der Grossbanken (erfolgsorientierte Boni) die Finanzkrise mit verursacht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Die CEO und Verwaltungsratspräsidenten der Grossbanken und Versicherungen rechtfertigen ihre horrenden Einkünfte mit der grossen Verantwortung, die sie trügen. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Spitzen der involvierten Unternehmungen wie CEO und Verwaltungsratspräsidenten die Verantwortung für die Milliardenverluste tragen und auch persönlich entsprechende Konsequenzen ziehen müssten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Globale Finanzmarktkrise. Folgen für die Schweiz</value></text></texts><title>Globale Finanzmarktkrise. Folgen für die Schweiz</title></affair>