﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20073782</id><updated>2023-07-28T01:46:44Z</updated><additionalIndexing>2811;36;Austausch im Bildungswesen;Arbeitserlaubnis;schulische Mobilität;Einreise von Ausländern/-innen;wissenschaftlicher Austausch;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Fremdarbeiter/in;Rückwanderung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2649</code><gender>m</gender><id>1289</id><name>Barthassat Luc</name><officialDenomination>Barthassat</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2007-12-06T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4801</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K05060101</key><name>Aufenthalt von Ausländern/-innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030302</key><name>Arbeitserlaubnis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05060107</key><name>Einreise von Ausländern/-innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13030105</key><name>Austausch im Bildungswesen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1001021601</key><name>wissenschaftlicher Austausch</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K13010207</key><name>schulische Mobilität</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020109</key><name>Fremdarbeiter/in</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080309</key><name>Rückwanderung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2009-12-11T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2008-02-27T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2007-12-06T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2009-12-11T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2470</code><gender>f</gender><id>435</id><name>Meyer-Kaelin Thérèse</name><officialDenomination>Meyer Thérèse</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2479</code><gender>m</gender><id>455</id><name>Chevrier Maurice</name><officialDenomination>Chevrier</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2692</code><gender>m</gender><id>3889</id><name>Hodgers Antonio</name><officialDenomination>Hodgers</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2682</code><gender>m</gender><id>3879</id><name>Français Olivier</name><officialDenomination>Français</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2592</code><gender>m</gender><id>1133</id><name>Darbellay Christophe</name><officialDenomination>Darbellay</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2333</code><gender>m</gender><id>241</id><name>Zisyadis Josef</name><officialDenomination>Zisyadis</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2436</code><gender>f</gender><id>350</id><name>Bernasconi Maria</name><officialDenomination>Bernasconi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2579</code><gender>m</gender><id>1065</id><name>Leuenberger Ueli</name><officialDenomination>Leuenberger-Genève</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2698</code><gender>m</gender><id>3895</id><name>Lüscher Christian</name><officialDenomination>Lüscher</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2626</code><gender>m</gender><id>1115</id><name>Reymond André</name><officialDenomination>Reymond</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2706</code><gender>m</gender><id>3903</id><name>Rielle Jean-Charles</name><officialDenomination>Rielle</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2593</code><gender>m</gender><id>1124</id><name>de Buman Dominique</name><officialDenomination>de Buman</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2598</code><gender>m</gender><id>1117</id><name>Germanier Jean-René</name><officialDenomination>Germanier</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2691</code><gender>m</gender><id>3888</id><name>Hiltpold Hugues</name><officialDenomination>Hiltpold</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2676</code><gender>f</gender><id>3874</id><name>Egger-Wyss Esther</name><officialDenomination>Egger</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2648</code><gender>m</gender><id>1279</id><name>Nordmann Roger</name><officialDenomination>Nordmann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2533</code><gender>f</gender><id>511</id><name>Simoneschi-Cortesi Chiara</name><officialDenomination>Simoneschi-Cortesi</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2484</code><gender>m</gender><id>460</id><name>Dunant Jean Henri</name><officialDenomination>Dunant</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2526</code><gender>m</gender><id>503</id><name>Robbiani Meinrado</name><officialDenomination>Robbiani</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2697</code><gender>m</gender><id>3894</id><name>Lumengo Ricardo</name><officialDenomination>Lumengo</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2632</code><gender>m</gender><id>1120</id><name>Sommaruga Carlo</name><officialDenomination>Sommaruga Carlo</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2528</code><gender>m</gender><id>505</id><name>Ruey Claude</name><officialDenomination>Ruey</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2487</code><gender>m</gender><id>463</id><name>Favre Charles</name><officialDenomination>Favre Charles</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2708</code><gender>m</gender><id>3905</id><name>Schmidt Roberto</name><officialDenomination>Schmidt Roberto</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2587</code><gender>f</gender><id>1144</id><name>Brunschwig Graf Martine</name><officialDenomination>Brunschwig Graf</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2675</code><gender>m</gender><id>3872</id><name>Bourgeois Jacques</name><officialDenomination>Bourgeois</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2649</code><gender>m</gender><id>1289</id><name>Barthassat Luc</name><officialDenomination>Barthassat</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>07.3782</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Am 7. September 2007 haben die Rektoren und Präsidenten der Schweizer Universitäten und ETH (Crus) die folgenden Artikel des AuG zurückgewiesen: Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe d, der besagt, dass Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU/Efta-Staaten für eine Aus- oder Weiterbildung zugelassen werden können, wenn "die Wiederausreise (nach Studienabschluss) gesichert erscheint", sowie Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe i, der Abweichungen von den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen vorsieht für Personen mit einem Schweizer Hochschulabschluss, wenn ihre Erwerbstätigkeit "von hohem wissenschaftlichem Interesse ist".&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Bestimmungen passen nicht in das Gesamtbild: Der Bundesrat möchte die Einstellung von spezialisierten Arbeitskräften aus Nicht-EU/Efta-Staaten, die ihre Ausbildung bereits in ihrem Land abgeschlossen haben, begünstigen. Die betreffenden ausländischen Studienabgängerinnen und -abgänger entsprechen zudem den Kriterien des AuG, die eine Abweichung von den Zulassungsvoraussetzungen erlauben. Das Gesetz (Art. 23 Abs. 2 AuG) sieht Folgendes vor: "Bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen müssen zusätzlich die berufliche Qualifikation, die berufliche und soziale Anpassungsfähigkeit, die Sprachkenntnisse und das Alter eine nachhaltige Integration in den schweizerischen Arbeitsmarkt und das gesellschaftliche Umfeld erwarten lassen."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Kanton Genf wird demnächst mittels einer von Grossrat Guillaume Barazzone angeregten Standesinitiative die Bundesversammlung beauftragen, für alle ausländischen Studienabgängerinnen und -abgänger, die in der Schweiz einen Master- oder einen Doktortitel erhalten haben, eine einjährige Aufenthaltsbewilligung einzuführen. Diese Personen könnten dann eine Stelle suchen und eine Erwerbstätigkeit ausüben oder an Forschungsprogrammen teilnehmen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das aktuelle Gesetz hat für Bund und Kantone beachtliche negative Folgen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Sie können nicht von der Fachkompetenz der Studierenden, die sie ausgebildet haben, profitieren. Diese können ihre Fachkenntnisse nicht zum Vorteil der schweizerischen Wirtschaft und Gesellschaft einsetzen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Sie erleiden grosse finanzielle Verluste, da die Ausbildung von hochqualifizierten Spezialistinnen und Spezialisten mehrere Zehntausend Millionen Franken kostet, die sozusagen verloren sind, wenn die Spezialistinnen und Spezialisten die Schweiz nach Abschluss ihres Studiums verlassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Fachkompetenzen der ausländischen Studienabgängerinnen und -abgänger sind für die Schweizer Wirtschaft, Forschung und Innovation äusserst stimulierend. Sie garantieren zudem auch die hohe Qualität des Bildungswesens und der universitären Forschung in der Schweiz. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Konkurrenzkampf um Wissen und Kreativität ist heutzutage weltweit im Gange. Davon zeugen die Schritte, welche die USA, England und Kanada unternehmen, um ausländische Absolventinnen und Absolventen im Land zu behalten. Die Schweiz darf sich diesem weltweiten Trend nicht entgegenstellen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Herr Nationalrat Barthassat möchte mit seinem Vorstoss sinngemäss allen ausländischen Studienabsolventen mit einem in der Schweiz erworbenen Mastertitel oder Doktorat nach dem Studium automatisch einen Aufenthalt gewährleisten. Das neue Gesetz sei widersprüchlich. Einerseits rekrutiere man Spezialisten. Andererseits trage die Öffentlichkeit Kosten, weil die in der Schweiz ausgebildeten Personen unser Land nach dem Studium wieder verlassen müssten. Er beantragt dem Bundesrat deshalb eine Änderung des neuen Ausländergesetzes, das am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vorstösse mit ähnlicher Stossrichtung wurden wiederholt eingereicht, vor allem während konjunkturstarken Phasen (Motion Neirynck 00.3039, Postulat Neirynck 02.3263, Motion Neirynck 03.3205, Interpellation Berberat 06.3652).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Beratung des neuen Ausländergesetzes haben die vorberatenden Kommissionen und das Parlament diese Thematik ebenfalls aufgenommen und vertieft geprüft. Sie sind zum Ergebnis gelangt, dass Studienabsolventen aus Drittstaaten beim Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt unter gewissen Bedingungen begünstigt werden sollten. Dieses Anliegen wurde aufgenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Ausländergesetz ermöglicht eine erleichterte Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an Hochschulabsolventen aus Drittstaaten, wenn die Erwerbstätigkeit von besonderem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist (z. B. Grundlagenforschung oder Anwendung neuer Technologien; Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe i in Verbindung mit g AuG). Der Gesetzgeber verzichtete jedoch auf die Einführung eines automatischen Aufenthaltsanspruchs für Drittstaatsangehörige nach dem Studienabschluss. Die in Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe d AuG geforderte Verpflichtung zur Wiederausreise nach beendigtem Studium zeitigt keine Wirkungen auf die Möglichkeit für Hochschulabsolventen und Arbeitgeber bezüglich Einreichung und Beurteilung eines Gesuches um erleichterte Zulassung nach dem Studium.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Studienabsolventen werden beim Zugang zum Arbeitsmarkt massgeblich bevorzugt, da sie dem Vorrang der Inländer nicht mehr unterstehen. Die übrigen Zulassungsvoraussetzungen (v. a. Sprachkenntnisse, Integrationsfähigkeit) werden nach ihrer Ausbildung in der Schweiz normalerweise erfüllt. Liegt das Gesuch eines Arbeitgebers vor, müssen sie das Land nicht mehr verlassen und können ihr Wissen in den Dienst der schweizerischen Volkswirtschaft stellen; die Kantone geben in aller Regel eine Kontingentszustimmung. Dies gilt zurzeit namentlich für zahlreiche Maschinen-, Elektro- und Informatikingenieure, Physiker, Biologen, Chemiker, Wirtschaftsprüfer oder Ökonomen für das Banken- und Finanzwesen. Gemäss Bundesamt für Statistik (BFS 2007) waren 67 Prozent  der zur Ausbildung in die Schweiz eingereisten Ausländerinnen und Ausländer nach ihrer Promotion hier auch erwerbstätig. Sie bilden ohne Zweifel einen wichtigen Teil des schweizerischen Wirtschafts- und Hochschulsystems.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die erleichterte Zulassung bedeutet aber zugleich, dass ausländische Hochschulabsolventen auch zahlreiche Schweizerinnen und Schweizer konkurrenzieren. Im Jahre 2004 waren insgesamt 11 340 Hochschulabsolventen arbeitslos (7,4 Prozent aller Arbeitslosen), 2006 waren es 10 027 (7,6 Prozent) und im November 2007 immer noch 8537 (8,1 Prozent) - dies trotz guter Konjunkturentwicklung und einem markanten Rückgang der Arbeitslosigkeit. Würden alle ausländischen Studienabsolventen automatisch eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wäre mit erhöhter Arbeitslosigkeit zu rechnen. Die dadurch entstehenden Kosten wären bei der Prüfung der vorliegenden Motion ebenfalls zu berücksichtigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Nachfrage des Arbeitsmarkts richtet sich nicht nach der Zahl der Hochschulabsolventen oder gar nach dem Ausbildungsangebot der Hochschulen und Universitäten. Absolventen gewisser Studiengänge tun sich bereits heute schwer beim Einstieg in den Arbeitsmarkt. Das BFS stellte 2006 fest, dass 42 Prozent der Absolventen in den Geistes- und Sozialwissenschaften ein Jahr nach Studienabschluss immer noch oder wieder auf Stellensuche waren oder aber eine unterqualifizierte Erwerbstätigkeit ausübten, für die kein Hochschulabschluss verlangt wurde. Umgekehrt besteht insbesondere bei den Naturwissenschaften ein grosser Bedarf an gut qualifizierten Arbeitskräften, den die schweizerischen Hochschulen offensichtlich nicht abdecken können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften richtet sich nach arbeitsmarktlichen und wirtschaftlichen Kriterien; er kann sich schnell verändern. Das neue Gesetz bietet hierzu ein kontrolliertes, nachfrageorientiertes Zulassungsinstrument. Es ermöglicht eine Optimierung zwischen Angebot und Nachfrage und kann auch dem konjunkturellen Wandel rasch und flexibel Rechnung tragen. Der Gesetzgeber hatte deshalb im neuen Ausländergesetz einen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung für Drittstaatsangehörige nach Studienabschluss abgelehnt. Mit der automatischen Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung würde ihnen ein Recht zum Verbleib gegeben, auch wenn sie auf dem Arbeitsmarkt nicht nachgefragt und arbeitslos würden. Sie könnten in der Schweiz verbleiben, ohne dass sie sich der Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt hätten stellen müssen. Dies liegt nicht im Interesse der schweizerischen Volkswirtschaft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ausländerinnen und Ausländer aus EU- und Efta-Staaten, mit denen ein Freizügigkeitsabkommen besteht, haben nach dem Abschluss des Studiums in der Schweiz ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, wenn sie eine Arbeitsstelle finden oder über genügend finanzielle Mittel verfügen. Vorbehalten bleiben die mit einigen Vertragsstaaten noch bestehenden Übergangsfristen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, die:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe d des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) vom 16. Dezember 2005 aufhebt; &lt;/p&gt;&lt;p&gt;- eine neue Bestimmung vorsieht, wonach Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz einen Master- oder einen Doktortitel erlangt haben, eine Aufenthaltsbewilligung erhalten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Aufenthaltsbewilligung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss</value></text></texts><title>Aufenthaltsbewilligung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss</title></affair>