{"id":20073797,"updated":"2025-11-14T06:51:19Z","additionalIndexing":"09;Rekrut;Rekrutenschule;Qualitätssicherung;Militärdiensttauglichkeit;Feuerwaffe;Rekrutenprüfung;Psychiatrie","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-12-17T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4801"},"descriptors":[{"key":"L05K0402030302","name":"Rekrut","type":1},{"key":"L06K040203070301","name":"Rekrutenprüfung","type":1},{"key":"L05K0402031003","name":"Militärdiensttauglichkeit","type":1},{"key":"L04K16030202","name":"Psychiatrie","type":1},{"key":"L06K070305020401","name":"Qualitätssicherung","type":1},{"key":"L05K0402040202","name":"Feuerwaffe","type":2},{"key":"L05K0402030703","name":"Rekrutenschule","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-03-20T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2008-02-27T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1197846000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1205967600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2647,"gender":"m","id":1267,"name":"Stöckli Hans","officialDenomination":"Stöckli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2500,"gender":"m","id":476,"name":"Hofmann Urs","officialDenomination":"Hofmann Urs"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2489,"gender":"m","id":465,"name":"Fehr Mario","officialDenomination":"Fehr Mario"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2583,"gender":"f","id":1131,"name":"Allemann Evi","officialDenomination":"Allemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2597,"gender":"f","id":1125,"name":"Galladé Chantal","officialDenomination":"Galladé"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2697,"gender":"m","id":3894,"name":"Lumengo Ricardo","officialDenomination":"Lumengo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"07.3797","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) prüfte im Jahre 2003 den Einsatz von stark umstrittenen psychiatrischen Tests, die mit dem neuen Rekrutierungssystem für die Armee zur Anwendung gelangten. Trotz anhaltender Skepsis einer Minderheit zeigte sich die SiK-N, gestützt auf einen unkritischen internen Bericht des VBS, in ihrer Mitteilung vom 9. September 2003 vom neuen Rekrutierungssystem überzeugt und hielt fest, es werde professionell und wissenschaftlich sowie im Interesse der Dienstleistenden gearbeitet.<\/p><p>Nach dem tragischen Tötungsdelikt in Höngg stellt sich die Frage, weshalb das neue Rekrutierungssystem und namentlich die psychiatrisch-psychologischen Abklärungen versagt haben. Der Bundesrat erklärte zu den psychiatrischen Abklärungen von Rekruten in seiner Antwort auf die Interpellation 03.3421: \"Es geht darum, im Militärdienst einen verantwortungsvollen Umgang mit gefährlichen Technologien und in Stresssituationen sicherzustellen sowie die Selbstgefährdung und Gefährdung Dritter möglichst auszuschliessen.\" Es stellt sich die Frage, ob das heutige Instrumentarium genügt, um diese Zielsetzung zu erreichen. Im Hinblick darauf, dass durch das Übergeben einer Waffe an die Angehörigen der Armee das Gewaltmonopol gleichsam personifiziert wird, ist es gerechtfertigt, alles im Rahmen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes Mögliche zu unternehmen, damit die Legitimation der Konkretisierung des staatlichen Gewaltmonopols nicht auf die schiefe Ebene des Missbrauchs gerät und sich so letztlich selber widerlegt.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die psychiatrischen Tests der Rekrutierung dienen dazu, frühzeitig jene Stellungspflichtigen zu ermitteln, welche mit grösster Wahrscheinlichkeit den psychischen Belastungen einer Rekrutenschule nicht gewachsen sein werden und deshalb während der Rekrutenschule aus psychiatrischen Gründen ausfallen würden. Dem im Jahr 2003 umstrittenen, inzwischen aber akzeptierten und bewährten \"Vetter-Test\" werden alle Stellungspflichtigen unterzogen. Jene, die in den Testresultaten ein gewisses Mass an Auffälligkeiten zeigen, werden in einem sogenannten \"Explorationsgespräch\" durch klinische Psychologen und\/oder Psychiater näher untersucht, und der Befund wird den für die Tauglichkeitsbeurteilung zuständigen Rekrutierungsärzten zur Verfügung gestellt. Die übrigen psychologischen Tests dienen der Eignungsabklärung für besondere Funktionen. Was die bisher angewandten psychiatrisch-psychologischen Abklärungen nicht vermögen, ist die Ermittlung des Gewaltpotenzials eines Stellungspflichtigen. Auf solche Tests wurde bisher aus Persönlichkeits- und Datenschutzgründen verzichtet. In diesem Sinne haben die Abklärungen nicht versagt.<\/p><p>Der Oberfeldarzt hat bereits vor den tragischen Ereignissen von Höngg seine Fachspezialisten beauftragt, die Machbarkeit und die Kosten einer auf die Beurteilung des Gewaltpotenzials gerichteten psychiatrisch-psychologischen Abklärung anlässlich der Rekrutierung zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden in die Arbeiten der vom Chef VBS eingesetzten Arbeitsgruppe \"Ordonnanzwaffen\" einfliessen. Letztere hat den Auftrag, bis spätestens Ende 2008 die militärischen, rechtlichen, staatspolitischen und soziologischen Aspekte rund um die persönliche Dienstwaffe umfassend zu analysieren und auch in Bezug auf die Abklärungen anlässlich der Rekrutierung entsprechende Massnahmen vorzuschlagen. Im Übrigen wird im neuen Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme vorsorglich die Grundlage geschaffen, dass Daten über das Gefahrenpotenzial betreffend den Missbrauch der persönlichen Waffe erhoben werden dürfen.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat das Anliegen der Motion als in Umsetzung.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Qualität der psychiatrischen Abklärung von Rekruten zu erhöhen und unter Einhaltung aller Anforderungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit aus psychiatrischer Sicht ungeeignete oder vorbestrafte Soldaten rechtzeitig identifiziert werden und diesen keine Waffe ausgehändigt wird.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Qualität der psychiatrischen Abklärung von Rekruten erhöhen"}],"title":"Qualität der psychiatrischen Abklärung von Rekruten erhöhen"}