{"id":20073808,"updated":"2023-07-28T08:56:57Z","additionalIndexing":"09;junger Mensch;Kind;Feuerwaffe;Gewalt;Waffenbesitz","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2706,"gender":"m","id":3903,"name":"Rielle Jean-Charles","officialDenomination":"Rielle"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-12-19T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4801"},"descriptors":[{"key":"L05K0402040202","name":"Feuerwaffe","type":1},{"key":"L04K05010209","name":"Waffenbesitz","type":1},{"key":"L05K0107010204","name":"junger Mensch","type":1},{"key":"L04K01010207","name":"Gewalt","type":1},{"key":"L05K0107010205","name":"Kind","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-03-16T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2008-02-27T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1198018800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1237158000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2647,"gender":"m","id":1267,"name":"Stöckli Hans","officialDenomination":"Stöckli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2500,"gender":"m","id":476,"name":"Hofmann Urs","officialDenomination":"Hofmann Urs"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2489,"gender":"m","id":465,"name":"Fehr Mario","officialDenomination":"Fehr Mario"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2692,"gender":"m","id":3889,"name":"Hodgers Antonio","officialDenomination":"Hodgers"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2579,"gender":"m","id":1065,"name":"Leuenberger Ueli","officialDenomination":"Leuenberger-Genève"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2413,"gender":"m","id":349,"name":"Rennwald Jean-Claude","officialDenomination":"Rennwald"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2583,"gender":"f","id":1131,"name":"Allemann Evi","officialDenomination":"Allemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2714,"gender":"m","id":3911,"name":"Voruz Eric","officialDenomination":"Voruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2597,"gender":"f","id":1125,"name":"Galladé Chantal","officialDenomination":"Galladé"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2446,"gender":"m","id":390,"name":"Widmer Hans","officialDenomination":"Widmer Hans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2591,"gender":"m","id":1152,"name":"Daguet André","officialDenomination":"Daguet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2697,"gender":"m","id":3894,"name":"Lumengo Ricardo","officialDenomination":"Lumengo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2412,"gender":"m","id":348,"name":"Rechsteiner Rudolf","officialDenomination":"Rechsteiner-Basel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2706,"gender":"m","id":3903,"name":"Rielle Jean-Charles","officialDenomination":"Rielle"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"07.3808","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Gemäss Angaben der Kriseninterventionsgruppe des Schulpsychologischen Dienstes des Kantons St. Gallen kündigte ein 16-jähriger Schüler in seiner Schule einen Amoklauf an, wobei er keine Waffe besass. Die Drohung war so ernst, dass die Polizei eingriff und den Schüler festnahm. Das Datum, auf das der Amoklauf angekündigt war, fiel zusammen mit dem Tag, an dem sich der Schüler in einen Jungschützenkurs eingeschrieben hatte. Nach aktueller Rechtslage hätte die Armee bzw. der anerkannte Schützenverein dem Schüler dort aller Wahrscheinlichkeit nach ein Sturmgewehr 90, d. h. eine hochwirksame Armeewaffe, zur Verfügung gestellt. Dies hätte möglicherweise schreckliche Folgen haben können.<\/p><p>Solange am ausserdienstlichen Schiesswesen festgehalten wird, ist dieses im Interesse der öffentlichen Sicherheit auf die unmittelbaren Erfordernisse der Armee und ihre Angehörigen einzuschränken. Es ist keine Aufgabe der Armee, Kindern ab zehn Jahren (!) und Ausländerinnen und Ausländern Armeewaffen und Munition zur Verfügung zu stellen, wie dies die Schiessverordnung in den Artikeln 5 und 8 vorsieht. Wollen Personen, die der Armee nicht angehören und die auch keine Aufgaben im Rahmen des ausserdienstlichen Schiesswesens erfüllen, Schiesssport betreiben, so sollen sie dies mit Sportwaffen und nach den Vorschriften des Waffengesetzes auf privater Basis tun.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Abgabe von Ordonnanzwaffen als persönliche Leihwaffen an Personen, die nicht Angehörige der Armee sind oder Funktionen im Schiesswesen ausser Dienst ausüben, beschränkt sich auf Mitglieder anerkannter Schiessvereine und ehemalige Angehörige der Armee für die Dauer ihrer regelmässigen Teilnahme an den Bundesübungen. Dabei ist mindestens alle drei Jahre die Berechtigung zur Belassung der Leihwaffe nachzuweisen (Art. 42ff. Schiessverordnung-VBS vom 11. Dezember 2003; SR 512.311).<\/p><p>Davon zu unterscheiden ist die Abgabe von Ordonnanzwaffen als unpersönliche Leihwaffe (Art. 48ff. Schiessverordnung-VBS) an Schiessvereine, insbesondere für Jungschützenkurse, zu welchen Schweizerinnen und Schweizer ab dem Jahr zugelassen werden, in dem sie das 17. Altersjahr vollenden (Art. 15 Schiessverordnung vom 5. Dezember 2003; SR 512.31). Die Verantwortung für die Wartung, Aufbewahrung und Verwendung der unpersönlichen Leihwaffen obliegt den Vereinsvorständen. Dabei dürfen die Leihwaffen an Personen, die das 18. Altersjahr nicht vollendet haben, nicht zur Aufbewahrung überlassen werden.<\/p><p>Weiter kann der Bund auf Gesuch hin Jugendschiessen von nationaler, kantonaler oder regionaler Bedeutung für Teilnehmende ab dem 10. Altersjahr durch die Abgabe von Kaufmunition und die Ausleihe von Sturmgewehren 90 an die Organisatoren unterstützen (Art. 8 Schiessverordnung und Art. 3 Schiessverordnung-VBS). Solche Jugendschiessen, als Beispiel sei das Zürcher Knabenschiessen genannt, werden seit Jahrzehnten durchgeführt und durch das VBS unterstützt. Die Jugendlichen erhalten - im Gegensatz zu den Jungschützenkursen - keine eigentliche Waffenausbildung und benützen die Leihwaffen einzig für das Wettkampfschiessen.<\/p><p>Die Volksinitiative \"Schutz vor Waffengewalt\", mehrere Vorstösse aus dem Parlament sowie einzelne kriminelle Ereignisse in der näheren Vergangenheit machen es notwendig, den Umgang mit der Ordonnanzwaffe umfangreich zu analysieren. Der Chef VBS hat deshalb eine Arbeitsgruppe \"Ordonnanzwaffen\" eingesetzt, mit dem Auftrag, bis spätestens Ende 2008 die militärischen, rechtlichen, staatspolitischen und soziologischen Aspekte rund um die persönliche Dienstwaffe umfassend zu analysieren. Dazu gehört auch die leihweise Abgabe von Ordonnanzwaffen im Schiesswesen ausser Dienst. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt sich nicht auf einzelne Massnahmen - wie vom Motionär gefordert - festlegen. Er wird Entscheide fällen, sobald der Bericht der Arbeitsgruppe \"Ordonnanzwaffen\" vorliegt.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die leihweise Abgabe von Ordonnanzwaffen an Personen, die nicht Angehörige der Armee sind oder Aufgaben im Rahmen des ausserdienstlichen Schiesswesens erfüllen, zu unterbinden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Keine Abgabe von Militärwaffen an Kinder, Jugendliche und weitere Zivilpersonen"}],"title":"Keine Abgabe von Militärwaffen an Kinder, Jugendliche und weitere Zivilpersonen"}