{"id":20073823,"updated":"2023-07-27T23:27:29Z","additionalIndexing":"48;Individualverkehr;Verkehrszeichengebung;Strassenverkehrsordnung;Verkehrsbeeinflussung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2691,"gender":"m","id":3888,"name":"Hiltpold Hugues","officialDenomination":"Hiltpold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-12-19T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4801"},"descriptors":[{"key":"L04K18020406","name":"Strassenverkehrsordnung","type":1},{"key":"L05K1802040601","name":"Verkehrszeichengebung","type":1},{"key":"L05K1802020801","name":"Verkehrsbeeinflussung","type":1},{"key":"L04K18010210","name":"Individualverkehr","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-03-20T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-02-27T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1198018800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1205967600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2605,"gender":"m","id":1126,"name":"Hutter Markus","officialDenomination":"Hutter Markus"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2698,"gender":"m","id":3895,"name":"Lüscher Christian","officialDenomination":"Lüscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2626,"gender":"m","id":1115,"name":"Reymond André","officialDenomination":"Reymond"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2598,"gender":"m","id":1117,"name":"Germanier Jean-René","officialDenomination":"Germanier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2649,"gender":"m","id":1289,"name":"Barthassat Luc","officialDenomination":"Barthassat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2691,"gender":"m","id":3888,"name":"Hiltpold Hugues","officialDenomination":"Hiltpold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"07.3823","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Im Zusammenhang mit dem Postulat Hochreutener 06.3553, \"Rechtsabbiegen bei Rotlicht\", vom 5. Oktober 2006 führte das Bundesamt für Strassen eine internationale Umfrage zum Thema \"Rechtsabbiegen bei Rotlicht\" durch, mit dem Ziel, bestehende Systeme und damit gemachte Erfahrungen zu untersuchen. Aus dieser Umfrage konnten insbesondere die folgenden Erkenntnisse gewonnen werden:<\/p><p>Unter dem Begriff \"Rechtsabbiegen bei Rotlicht\" finden sich mehrere Systeme, die sich jedoch in wesentlichen Punkten unterscheiden. Ein System, wonach Rechtsabbiegen bei Rot ohne zusätzliche Signalisation zulässig ist, kennen einzig diverse Bundesstaaten der USA und die Provinz Quebec in Kanada. Eine solche Lösung widerspricht jedoch dem internationalen Übereinkommen vom 8. November 1968 über Strassenverkehrszeichen (SR 0.741.20), welches von den USA und Kanada - im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern - nicht unterzeichnet wurde.<\/p><p>In Europa erlauben verschiedene Staaten das Rechtsabbiegen bei Rot dann, wenn dies an einer Kreuzung spezifisch signalisiert wird. Diese spezifische Signalisation geht dem Rotlicht vor und besteht entweder aus einer Zusatztafel, einem zusätzlichen grünen Leuchtpfeil oder einem gelben Blinkerpfeil. Der Einsatz dieser Massnahme ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden, welche von Land zu Land variieren.<\/p><p>Die Umfrage kommt zum Schluss, dass die Auswirkungen einer solchen Regelung auf den Verkehrsfluss bescheiden bleiben. Sofern kein separater Streifen für Rechtsabbieger erstellt werden kann, wird die betroffene Fahrzeugkolonne schon durch ein einzelnes Fahrzeug, welches geradeaus fahren oder links abbiegen will, blockiert, sodass alle nachfolgenden Fahrzeuge ohnehin nicht mehr abbiegen können.<\/p><p>Die positiven Auswirkungen auf die Umwelt blieben beschränkt, weil auch nach Vorstellung des Postulanten vor dem Abbiegen angehalten werden müsste und einzig die Emissionen des laufenden Motors beim Warten während der Rotlichtphase verringert werden könnten.<\/p><p>Auf die Verkehrssicherheit würde sich die Massnahme aus folgenden Gründen negativ auswirken:<\/p><p>- Unter Fahrzeugen erhöht sich die Gefahr von Kollisionen, weil die Rechtsabbieger mit dem Verkehr auf der Querstrasse direkt zusammentreffen. Gefährdet sind dabei vor allem Radfahrer, welche geradeaus fahren wollen. Diese sind für die Rechtsabbieger nicht immer gut erkennbar.<\/p><p>- Die Anforderungen an Fahrzeuglenker steigen, weil sie ihr Augenmerk gleichzeitig auf verschiedene Verkehrsströme und Gefahrenquellen richten müssen. Um sich in den Verkehr auf der Querstrasse einfügen zu können, müssen sich Rechtsabbieger nach links orientieren, wodurch ein Gefahrenpotenzial insbesondere für jene Fussgänger entsteht, welche den Zebrastreifen auf der Querstrasse bei Grün benützen wollen.<\/p><p>- Durch Fahrzeuge, die bei Rot nach rechts abbiegen, werden neue Konfliktsituationen mit Zu-Fuss-Gehenden hervorgebracht. Neben den Fussgängern auf der Querstrasse werden auch jene gefährdet, welche den Zebrastreifen vor der Verzweigung bei Grün überqueren.<\/p><p>Aus der Umfrage des Bundesamtes für Strassen ergibt sich, dass die erwähnten negativen Auswirkungen besonders bei stark frequentierten Kreuzungen ins Gewicht fallen.<\/p><p>Mit Blick auf die Verkehrssicherheit finden sich überdies deutliche Parallelen zwischen dem System \"Rechtsabbiegen bei Rot\" und dem in der Schweiz zulässigen sogenannten \"Konfliktgrün\", bei welchem sowohl der Rechtsabbiegeverkehr wie auch der Fussverkehr auf der Querstrasse mit grünem Licht freigegeben wird. Weil damit aber schlechte Erfahrungen bezüglich der Sicherheit für letztere Gruppe gemacht wurden, tendieren immer mehr Gemeinwesen auf eine Abschaffung bzw. eine restriktive Verwendung dieses Konfliktgrüns. Die Freigabe des Rechtsabbiegens bei Rot würde diesen Erkenntnissen und Bestrebungen zuwiderlaufen.<\/p><p>In einer Gesamtbeurteilung überwiegen die Interessen der schwächsten Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fussgänger, weil das Rechtsabbiegen bei Rot insbesondere für diese neue und unnötige Konfliktmöglichkeiten mit sich bringt. Deshalb befürwortet der Bundesrat in Bestätigung seiner Erklärung zum eingangs erwähnten Postulat eine Beibehaltung der heutigen Regelung.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit einer Einführung des Prinzips \"Turn Right On Red\" (Rechtsabbiegen bei Rotlicht) auf Schweizer Strassen zu überprüfen und dem Parlament dazu einen Bericht vorzulegen. Der Bundesrat hat insbesondere die Auswirkungen dieses Prinzips auf den Verkehrsfluss und die Umwelt zu bewerten. Anschliessend soll er sich zur Möglichkeit einer Änderung der schweizerischen Strassenverkehrsgesetzgebung im Hinblick auf die Einführung des Prinzips \"Turn Right On Red\" äussern.<\/p><p>In verschiedenen Ländern wie den USA, Deutschland und Kanada gilt das Prinzip bereits. Es erlaubt den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern, bei Rotlicht nach einem kurzen Sicherheitshalt nach rechts abzubiegen, wenn eine Kreuzung frei ist. Diese Regel kann für einen besseren Verkehrsfluss sorgen und zur Reduktion der Emissionen von Motorfahrzeugen beitragen, da sich die durchschnittlichen Fahrzeiten verkürzen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich zu überlegen, ob eine Einführung in der Schweiz nicht für einen vernünftigeren, nachhaltigeren motorisierten Individualverkehr sorgen würde.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Einführung des Prinzips \"Turn Right On Red\""}],"title":"Einführung des Prinzips \"Turn Right On Red\""}