{"id":20073833,"updated":"2023-07-28T13:03:46Z","additionalIndexing":"34;Übertragungsnetz;Eidgenössische Kommunikationskommission;Rückzahlung;Interkonnektion;Swisscom;Preisbildung;Fernmeldegerät;Preisfestsetzung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2606,"gender":"m","id":1118,"name":"Ineichen Otto","officialDenomination":"Ineichen"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-12-20T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4801"},"descriptors":[{"key":"L04K08040709","name":"Eidgenössische Kommunikationskommission","type":1},{"key":"L05K1202020104","name":"Interkonnektion","type":1},{"key":"L05K1202020107","name":"Swisscom","type":1},{"key":"L04K11050304","name":"Preisbildung","type":1},{"key":"L04K11050302","name":"Preisfestsetzung","type":1},{"key":"L05K1104030103","name":"Rückzahlung","type":2},{"key":"L05K1202020101","name":"Fernmeldegerät","type":2},{"key":"L06K120202010203","name":"Übertragungsnetz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-03-20T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-03-07T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1198105200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1205967600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2584,"gender":"m","id":1135,"name":"Amstutz Adrian","officialDenomination":"Amstutz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2651,"gender":"m","id":1294,"name":"Füglistaller Lieni","officialDenomination":"Füglistaller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2680,"gender":"f","id":3877,"name":"Fiala Doris","officialDenomination":"Fiala"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2659,"gender":"m","id":1343,"name":"Hany Urs","officialDenomination":"Hany"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2369,"gender":"m","id":304,"name":"Baumann J. 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Falls binnen dreier Monate keine Einigung zustande kommt, kann eine Partei die Comcom um Festlegung der Interkonnektionsbedingungen inkl. Preise ersuchen. Gestützt auf ein solches Verfahren hat denn auch die Comcom die Interkonnektionspreise der Swisscom für die Jahre 2004 bis 2006 festgelegt.<\/p><p>1.-3. Bei den Verfahren vor der Comcom handelt es sich um streitige Zweiparteienverfahren. Bei dieser Konstellation ist es nicht verwunderlich, dass die durch die entscheidende Behörde festgelegten Preise zuweilen zwischen den Positionen der beteiligten Parteien liegen. Auch wenn Gesetz und Verordnung präzise Vorgaben enthalten, bleiben bei der Rechtsanwendung Ermessensspielräume, welche die entscheidende Behörde im Einzelfall ausfüllen muss. Dabei folgt die Comcom ihrer durch das Bundesgericht  mehrfach bestätigten Praxis und orientiert sich an den jeweils relevanten Kostenelementen, die unter Berücksichtigung der von den Parteien geltend gemachten Argumente erhoben und festgelegt werden. Zudem ist vor jedem Entscheid der Comcom eine Stellungnahme des Preisüberwachers einzuholen. <\/p><p>Nach Auskunft der Comcom hat sie in ihrem Entscheid zu den Interkonnektionspreisen 2004-2006 weitestgehend die Praxis aus den vorangegangenen Entscheiden weitergeführt. Anpassungen wurden dort vorgenommen, wo die Swisscom selbst von der gerichtlich gestützten Praxis abgewichen ist oder wo die klagende Partei neue Argumente vorgebracht resp. der Preisüberwacher weiter gehende Überprüfungen empfohlen hat.<\/p><p>Die Berechnungsmethodik ist übrigens seit 2007 in einem Anhang zur Comcom-Verordnung zum FMG detailliert ausgeführt. Die Berechnungsgrundlagen sind rechtlich hinreichend festgelegt, und eine Anpassung des geltenden Rechts erachtet der Bundesrat nicht als notwendig.<\/p><p>4. Die Preisentwicklung im schweizerischen Telekommunikationsmarkt während der letzten zehn Jahre zeigt, dass die Konsumentinnen und Konsumenten massiv von der Liberalisierung profitiert haben und auch weiterhin davon profitieren. Indem das Fernmeldegesetz kostenorientierte Grosshandelspreise vorschreibt, fördert es den Wettbewerb zwischen den Telekomanbieterinnen. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe tiefere Kosten in Form von günstigeren Detailpreisen den Konsumentinnen und Konsumenten zugutekommen, entscheidet letztlich der Markt. Bei funktionierendem Wettbewerb zwingt der Wettbewerbsdruck die Akteure, Kostenminderungen an die Konsumentinnen und Konsumenten weiterzugeben.<\/p><p>5.\/6. Der Preis der Swisscom-Aktie lag am Tag nach der hier infrage stehenden Comcom-Verfügung auf dem gleichen Niveau wie am Tag zuvor, d. h., der Entscheid der Comcom hat sich nicht auf den Aktienkurs ausgewirkt. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Swisscom gemäss ihrer Medienmitteilung vom 20. Dezember 2007 Rückstellungen in dreistelliger Millionenhöhe für die im Streite liegenden Interkonnektionspreise gebildet hat, welche die hier infrage stehenden Rückzahlungen übersteigen. Auch im internationalen Vergleich stellen die von der Comcom verfügten Preise keine Überraschung dar, liegen sie doch insgesamt etwa am günstigeren Rand des Mittelfeldes.<\/p><p>7.\/8. Im Jahr 2006 wurden insgesamt etwa 800 Millionen Franken ins Festnetz investiert, rund drei Viertel davon durch die Swisscom. Reduzierte Grosshandelspreise ermöglichen es alternativen Anbieterinnen, vermehrt in die Netzinfrastruktur zu investieren und auch in dieser Hinsicht den Wettbewerb zu beleben. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Swisscom ihre Investitionstätigkeit reduziert. Im Gegenteil: Über die letzten Jahre hat Swisscom ihre Investitionstätigkeit erhöht. Technologische Entwicklungen und der Wettbewerbsdruck zwingen, auch künftig die Infrastruktur mithilfe von Investitionen konkurrenzfähig zu halten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In den Medien konnte man lesen, dass die Comcom die Preise für Interkonnektion von Swisscom nachträglich für die Jahre 2004 bis 2006 um durchschnittlich 15-20 Prozent gesenkt hat. Im \"Blick\" äussert sich der Comcom-Präsident wie folgt: \"Die Swisscom verlangt jedes Jahr etwa 100 Millionen Franken zu viel.\" Und weiter: \"Die Mittel werden entweder in neue Dienste und Infrastruktur investiert, oder die Tarife werden gesenkt, aber das Geld kommt erst mit Verzögerung beim Kunden an.\" <\/p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: <\/p><p>1. Wie kann es dazu kommen, dass die Preisberechnungen für die Interkonnektion zwischen Swisscom und der Comcom so weit auseinanderliegen? <\/p><p>2. Verfügen die Marktteilnehmer über ausreichende Indikatoren und Parameter, um die Preise festzulegen, oder ist aufgrund vager Parameter eine genaue Berechnung für Swisscom gar nicht möglich? Verändern sich diese Parameter für die Berechnung im Laufe der Zeit? Wenn ja, welche und um wie viel? War den Marktteilnehmenden zum Voraus bekannt, nach welchen Parametern die Preisfestsetzung zu erfolgen hat? <\/p><p>3. Falls die Berechnungsgrundlagen ungenau sind: Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um die Planbarkeit und Rechtssicherheit für die Marktteilnehmer innerhalb der geltenden Rechtsordnung zu verbessern? <\/p><p>4. Kann er die Aussage des Comcom-Präsidenten bestätigen, dass diese Rückzahlungen \"mit Verzögerung\" wirklich dem Schweizer Kunden zugutekommen? Kann er dies anhand von Beispielen aus der Vergangenheit aufzeigen, und könnten Massnahmen ergriffen werden, damit die Rückzahlungen die Kunden schneller und besser erreichen und nicht in die Kassen von ausländisch dominierten Unternehmen fliessen? <\/p><p>5. Wie gross ist der Verlust für den Bund als Mehrheitsaktionär aufgrund dieser Rückzahlungen an Konkurrenten von Swisscom? <\/p><p>6. Wie steht die Schweiz mit den neu verordneten Preisen für Interkonnektion im internationalen Vergleich da? Stimmt die Aussage von Swisscom gegenüber den Medien, dass die Preise in der Schweiz jetzt zu den günstigsten in Europa gehören? <\/p><p>7. Wie hoch sind die jährlichen Investitionen in die Telekommunikationsinfrastruktur, und wie hoch ist der Anteil von Swisscom und von den einzelnen anderen Anbieter? <\/p><p>8. Wie kann sichergestellt werden, dass Swisscom weiterhin genügend Mittel in den Ausbau der Festnetzinfrastruktur der Schweiz investiert?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Comcom verlangt von Swisscom und Bund Hunderte von Millionen zu viel"}],"title":"Comcom verlangt von Swisscom und Bund Hunderte von Millionen zu viel"}