{"id":20073855,"updated":"2023-07-28T11:58:03Z","additionalIndexing":"2841;öffentliche Dienstleistung;Aufgabenüberprüfung;Leistungsauftrag;Giftstoff;Leistungsabbau;Toxikologie;Sparmassnahme;Informationsverbreitung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2380,"gender":"f","id":316,"name":"Egerszegi-Obrist Christine","officialDenomination":"Egerszegi-Obrist"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2007-12-20T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4801"},"descriptors":[{"key":"L04K01050216","name":"Toxikologie","type":1},{"key":"L05K0806010105","name":"Leistungsauftrag","type":1},{"key":"L04K12010202","name":"Informationsverbreitung","type":1},{"key":"L05K0806011101","name":"öffentliche Dienstleistung","type":1},{"key":"L04K11080108","name":"Sparmassnahme","type":1},{"key":"L05K0602010402","name":"Giftstoff","type":2},{"key":"L05K0802030201","name":"Aufgabenüberprüfung","type":2},{"key":"L05K0806010104","name":"Leistungsabbau","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2008-03-13T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2008-02-27T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1198105200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1205362800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2437,"gender":"f","id":373,"name":"Leumann Helen","officialDenomination":"Leumann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2432,"gender":"f","id":370,"name":"Forster-Vannini Erika","officialDenomination":"Forster"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2042,"gender":"m","id":57,"name":"David Eugen","officialDenomination":"David"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2044,"gender":"f","id":61,"name":"Diener Lenz Verena","officialDenomination":"Diener Lenz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2534,"gender":"f","id":512,"name":"Sommaruga Simonetta","officialDenomination":"Sommaruga Simonetta"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2495,"gender":"m","id":471,"name":"Gutzwiller Felix","officialDenomination":"Gutzwiller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2380,"gender":"f","id":316,"name":"Egerszegi-Obrist Christine","officialDenomination":"Egerszegi-Obrist"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"07.3855","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das STIZ ist in der Bevölkerung und bei den Fachleuten als \"Tox-Zentrum\" bestens bekannt. Seit über vierzig Jahren ist es die einzige und unentbehrlich gewordene, kompetente Auskunfts- und Beratungsstelle für Vergiftungsprobleme. Für die erste Hilfe bei toxikologischen Notfällen ist das \"Tox-Zentrum\" 7 Tage in der Woche 24 Stunden über die Telefonnummer 145 erreichbar. Keine andere Stelle in der Schweiz verfügt über vergleichbares Wissen und Erfahrung, um Laien und Fachleuten bei Vergiftungen jederzeit rasch und zuverlässig helfen zu können. Entsprechend geniesst das \"Tox-Zentrum\" bei allen seinen Benutzern ein hohes Ansehen. <\/p><p>Dieser aussergewöhnlichen Stellung und Qualität war sich der Gesetzgeber bewusst, als er im Chemikaliengesetz das \"Tox-Zentrum\" als einzige Auskunftsstelle für Vergiftungen vorsah und bestimmte, dass der Bundesrat für die finanzielle Abgeltung der ihm übertragenen Aufgaben zu sorgen habe. Dieses Vertrauen in das \"Tox-Zentrum\" war im Nationalrat und Ständerat ebenso unbestritten wie die Absicht, die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben finanziell abzugelten.<\/p><p>Gemäss der Chemikalienverordnung schliesst das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit dem \"Tox-Zentrum\" jährlich eine Vereinbarung über die Höhe der Abgeltung für dessen Leistungen ab. Bis vor Kurzem galt dafür die Rahmenvereinbarung 2005-2012. Sie sah alljährliche Leistungsvereinbarungen vor, mit Abgeltungssummen von durchschnittlich rund 650 000 Franken pro Jahr. Im Frühjahr 2007 eröffnete das BAG dem \"Tox-Zentrum\", dass es seine vertraglichen Leistungen wegen finanzpolitischer Restriktionen erheblich kürzen müsse. Die Abgeltung, die das BAG dem \"Tox-Zentrum\" seit 2007 leistet, beträgt infolgedessen nur noch 400 000 Franken pro Jahr, also eine Reduktion um mehr als ein Drittel der vereinbarten Summe.<\/p><p>Mit dieser massiven Kürzung steht dem \"Tox-Zentrum\" eine ungewisse Zukunft bevor. Als Fachorgan, getragen von einer privaten Stiftung, muss es mit den knappen Mitteln auskommen, die ihm seine Stifterorganisationen und Vertragspartner zur Verfügung stellen. Wichtigster Partner sind mit jährlich rund 1,1 Millionen Franken die Kantone. Sie haben mit dem \"Tox-Zentrum\" soeben eine langfristig angelegte Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Sie taten dies im Vertrauen darauf, dass auch der Bund den im Rahmenvertrag 2005-2012 festgelegten Betrag an die Finanzierung beiträgt und seine dem \"Tox-Zentrum\" gesetzlich übertragenen Aufgaben leistungsgerecht abgilt. Nach dem erwähnten massiven Schnitt des BAG ist dies nicht mehr erfüllt. <\/p><p>Korrigiert der Bund seine Abgeltung an das \"Tox-Zentrum\" nicht in dem Umfang, wie es die leistungsgerechte Abgeltung des von Chemikaliengesetz und -verordnung her zu erfüllenden Auftrages erfordert, so ist das \"Tox-Zentrum\" zu einem einschneidenden Leistungs- und Personalabbau gezwungen. Das hat für seine Benützer (pro Jahr über 30 000 Beratungsfälle), die auf seine 24-Stunden-Dienstleistung im Vergiftungsnotfall lebensnotwendig angewiesen sind, bedenkliche Folgen. Namentlich absehbar sind die Einschränkung der Präsenzzeit am Notruftelefon und eine verminderte Dienstleistungsqualität wegen Mangels an Fachkräften zur vertieften Abklärung der akuten Vergiftungsfälle.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat stellt die Wichtigkeit und Notwendigkeit einer kompetenten Beratungsstelle für Vergiftungsfälle, die 7 Tage in der Woche, 24 Stunden am Tag erreichbar ist, keinesfalls infrage und ist auch in Zukunft bereit, eine solche Dienstleistung zusammen mit den Kantonen und weiteren Partnern leistungsgerecht abzugelten.<\/p><p>Gestützt auf die Artikel 30 und 37 des Chemikaliengesetzes (ChemG; SR 813.1), auf Artikel 91 Absatz 1 der Chemikalienverordnung sowie auf das Subventionsgesetz hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit dem Schweizerischen Toxikologischen Informationszentrum (STIZ) einen Rahmenvertrag für die Jahre 2005-2012 abgeschlossen. Dieser wurde durch jährliche Leistungsvereinbarungen konkretisiert. Dass das BAG die finanziellen Rahmenbedingungen für die jährliche Abgeltung klärt und an die Leistungserbringung bestimmte Voraussetzungen knüpft, ist im Rahmen des aufgezeigten Verfahrens notwendig. Insofern stellt eine begründete Kürzung der Abgeltung eine vertraglich und gesetzlich zulässige Massnahme dar. <\/p><p>Infolge ausstehender und unvollständig erbrachter Vertragsleistungen wurde die für das STIZ ursprünglich für das Jahr 2007 vorgesehene Abgeltung über 665 000 um 130 000 auf 535 000 Franken gekürzt. Betroffen waren vorwiegend wissenschaftliche Abklärungen und Expertisen, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Notfalltelefon stehen. In gegenseitigem Einvernehmen wurde entschieden, den Rahmenvertrag 2005-2012 aufzulösen und durch einen neuen zu ersetzen, der sich ausschliesslich auf die Aufgaben gemäss Artikel 30 ChemG beschränkt. Damit wird eine Auskunftsstelle für Vergiftungen beauftragt, die Auskunft, Beratung und statistische Auswertung der Anfragen zu Vergiftungen mit Chemikalien vorzunehmen.<\/p><p>Im Rahmen der Verhandlungen zum neuen Rahmenvertrag haben sich die Vertragsparteien bisher noch nicht über die Höhe der langfristigen Abgeltung für die Aufgaben gemäss Artikel 30 ChemG einigen können. Als Übergangslösung wurde deshalb für das Jahr 2008 ein Jahresvertrag abgeschlossen. Ausgehend von den Abgeltungen, die vom BAG in den Jahren 2000-2004 an das STIZ erbracht wurden, wurde die voraussichtliche Abgeltung für das Jahr 2008 auf 400 000 Franken festgelegt; dies unter der Annahme, dass sich die Anzahl Beratungsfälle in ähnlichem Rahmen wie in den letzten Jahren bewegt. Momentan wird gemeinsam mit den Beteiligten abgeklärt, auf welche Höhe die einer Auskunftsstelle für Vergiftungen übertragenen Aufgaben tatsächlich zu beziffern sind.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die leistungsgerechte Abgeltung des Auftrages sicherzustellen, den das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum (STIZ) gemäss Artikel 30 des Chemikaliengesetzes vom 15. Dezember 2000 und Artikel 91 der Chemikalienverordnung vom 18. Mai 2005 im Dienste der Öffentlichkeit erfüllt.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Abgeltung des Leistungsauftrages des Bundes an das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum"}],"title":"Abgeltung des Leistungsauftrages des Bundes an das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum"}