{"id":20073862,"updated":"2023-07-28T09:36:26Z","additionalIndexing":"09;junger Mensch;Fundamentalismus;öffentliche Ordnung;Gewalt;Islam","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2704,"gender":"m","id":3901,"name":"Reimann Lukas","officialDenomination":"Reimann Lukas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2007-12-21T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4801"},"descriptors":[{"key":"L05K0107010204","name":"junger Mensch","type":1},{"key":"L04K01060202","name":"Islam","type":1},{"key":"L04K08020208","name":"Fundamentalismus","type":1},{"key":"L04K01010207","name":"Gewalt","type":1},{"key":"L03K040303","name":"öffentliche Ordnung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-03-20T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2009-12-11T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-02-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1198191600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1260486000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2704,"gender":"m","id":3901,"name":"Reimann Lukas","officialDenomination":"Reimann Lukas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"07.3862","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat nimmt zu den Fragen des Interpellanten wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Der Bundesrat hat die vom deutschen Bundesministerium des Inneren in Auftrag gegebene Studie \"Muslime in Deutschland\" aus dem Jahr 2007 zur Kenntnis genommen. Die Studie befasst sich mit der Integration und Religiosität von Muslimen in Deutschland sowie deren Einstellung zu Demokratie, Rechtsstaat und politisch-religiöser Gewalt. Hierfür wurden in vier grossstädtischen Agglomerationen Befragungen durchgeführt mit Stichproben aus der muslimischen Wohnbevölkerung, der muslimischen Schüler- und Studentenschaft sowie Interviews mit Vertretern islamischer Vereine und Organisationen. Erstens geht aus der Studie hervor, dass 24 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler angaben, zum Einsatz von physischer Gewalt gegen Nichtmuslime zugunsten der Muslimgemeinschaft bereit zu sein. Dieser Prozentsatz wird nicht auf die muslimische Jugend in Deutschland hochgerechnet. Zweitens geht aus der Studie hervor, dass bei etwa 40 Prozent der deutschen Muslime eine \"fundamentale Orientierung\" bestehe und zwischen 4,5 und 7,6 Prozent als \"fundamentalistisch\" gelten könnten. \"Fundamental\" bezieht sich auf die Zentralität der Religion im Alltag und die Rigidität des Islamverständnisses, während \"fundamentalistisch\" eine Extremform von \"fundamental\" bezeichnet. Drittens geht aus der Studie hervor, dass knapp unter 40 Prozent der Befragten physische Gewalt als Reaktion auf die Bedrohung des Islams durch den Westen legitimieren, wobei \"Bedrohung des Islams\" und \"Westen\" nicht weiter definiert werden. Auch dieser Prozentsatz wird nicht auf die deutsche Muslimgemeinschaft hochgerechnet. Bei etwa 6 Prozent der Befragten ist eine hohe Akzeptanz massiver Formen politisch-religiöser Gewalt zu verzeichnen.<\/p><p>2. Die Grundeinstellungen der Muslime in der Schweiz werden von den Schweizer Behörden grundsätzlich weder erfasst noch beurteilt, da sie durch die Glaubens- und Gewissensfreiheit gemäss Artikel 15 der Bundesverfassung geschützt sind. In den letzten Jahren haben jedoch Forscherteams im Auftrag der Eidgenössischen Ausländerkommission (heute Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen) und des Sicherheitsausschusses des Bundesrates zwei Studien zum Islam und zu den Muslimen in der Schweiz durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Studien weichen von den Ergebnissen der deutschen Studie teils erheblich ab. Allein schon deshalb kann von den Ergebnissen der deutschen Studie nicht auf die Situation der hiesigen Muslimgemeinschaft bezüglich Religiosität und Einstellung zu politisch-religiöser Gewalt geschlossen werden. Zudem weist die Schweiz keine mit Deutschland vergleichbaren grossstädtischen Agglomerationen auf, in denen eine ähnliche Studie durchgeführt werden könnte. Das seit Herbst 2007 über drei Jahre laufende Nationale Forschungsprogramm \"Religionen in der Schweiz\" (NFP 58) beschäftigt sich ebenfalls mit Fragen der Religiosität und Radikalisierung.<\/p><p>Im Übrigen ist festzuhalten, dass die Religionszugehörigkeit an sich kein Indiz für ein sicherheitsgefährdendes Verhalten darstellt (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Motion der SVP-Fraktion 07.3693).<\/p><p>3. Werden bei islamistischen Aktivitäten Gewalttaten verübt, befürwortet oder gefördert, gelten sie gemäss Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (SR 120.2) als gewalttätiger Extremismus. Es obliegt dem Dienst für Analyse und Prävention im Bundesamt für Polizei in Ausführung seines Auftrages gemäss Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), permanent die Aktivitäten extremistischer Gruppierungen oder Einzelpersonen zu beobachten und die von ihnen ausgehende Gefährdung für die innere Sicherheit der Schweiz zu beurteilen. Dazu zählen auch gewaltbereite und fundamentalistische Strömungen unter den Muslimen. Die Sicherheitsbehörden des Bundes informieren und treffen präventive Massnahmen gegen islamistischen Gewaltextremismus, z. B. in Form von Einreiseverboten, Ausweisungen und anderen Administrativmassnahmen.<\/p><p>Zudem hat der Bundesrat am 15. Juni 2007 die Botschaft zur Änderung des BWIS verabschiedet, um die Instrumente zum Schutz der inneren Sicherheit gezielt zu verstärken. Zusätzliche Massnahmen erachtet der Bundesrat zurzeit als nicht notwendig.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gemäss einer vom deutschen Bundesinnenministerium in Auftrag gegebenen Studie - im Dezember 2007 veröffentlicht - gilt jeder vierte junge Muslim in Deutschland als gewaltbereit. Aus der vom Institut für Kriminalwissenschaften an der Universität Hamburg erstellten Studie geht hervor, dass 40 Prozent der Muslime fundamentalistisch orientiert seien und dass gar eine Mehrheit Gewalt zur Verteidigung des Islams für gerechtfertigt hält. Es ist unwahrscheinlich, dass die Situation unter Muslimen in der Schweiz erheblich anders ist.<\/p><p>1. Ist dem Bundesrat die Studie bekannt?<\/p><p>2. Wie werden die Grundeinstellungen der Muslime in der Schweiz erfasst und beurteilt?<\/p><p>3. Welche Massnahmen trifft der Bundesrat, um fundamentalistischen und gewaltbereiten Strömungen unter Muslimen in der Schweiz entgegenzuwirken?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Radikalisierung unter Muslimen in der Schweiz"}],"title":"Radikalisierung unter Muslimen in der Schweiz"}