{"id":20080431,"updated":"2024-04-10T08:44:57Z","additionalIndexing":"12;Inhaftierung;Gefängnisstrafe;Strafgesetzbuch;Richter\/in;Strafe;Ersatzstrafe;Geldstrafe","affairType":{"abbreviation":"Pa. Iv.","id":4,"name":"Parlamentarische Initiative"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-06-05T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4804"},"descriptors":[{"key":"L04K05010107","name":"Geldstrafe","type":1},{"key":"L04K05010106","name":"Inhaftierung","type":1},{"key":"L05K0501010601","name":"Gefängnisstrafe","type":1},{"key":"L04K05010104","name":"Ersatzstrafe","type":1},{"key":"L03K050101","name":"Strafe","type":1},{"key":"L04K05010207","name":"Strafgesetzbuch","type":2},{"key":"L04K05050201","name":"Richter\/in","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":null,"date":"2015-09-09T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"RK-NR","id":12,"name":"Kommission für Rechtsfragen NR","abbreviation1":"RK-N","abbreviation2":"RK","committeeNumber":12,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"2008-06-05T00:00:00Z","registrations":[]}],"references":[],"relatedDepartments":[],"states":[{"date":"\/Date(1212616800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1441749600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2698,"gender":"m","id":3895,"name":"Lüscher Christian","officialDenomination":"Lüscher"},"type":"speaker"}],"sequentialNumber":230,"shortId":"08.431","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Nach fast achtzehn Monaten Anwendung scheinen sich die Praktiker, allen voran die Anwälte und Richter, eindeutig gegen das System der Tagessätze auszusprechen. Aus verschiedenen Gründen funktioniert dieses System überhaupt nicht, oder es hat zumindest nicht die gewünschte Wirkung. Ursprünglich sollten die Geldstrafen, berechnet nach Tagessätzen, eigentlich die Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten ersetzen. Bald traten in der Praxis jedoch verschiedene Probleme auf, die man wie folgt zusammenfassen könnte: <\/p><p>1. Das Gesetz sieht keinen Mindesttagessatz vor. Dies hat zur Folge, dass das Gericht für mittelose Verurteilte einen Tagessatz von einem Franken bestimmt, was der Geldstrafe natürlich jeglichen Charakter von Abschreckung oder Strafe nimmt. <\/p><p>2. Abgesehen von der Tatsache, dass diese Geldstrafen systematisch bedingt verhängt werden, besitzt, wer eigentlich zur Zahlung von Tagessätzen verurteilt wäre, diverse Möglichkeiten, um sich seiner Strafe zu entziehen (Widerstand gegen die Durchsetzung der Geldstrafe, angebliche Verschlechterung der finanziellen Lage, usw.). <\/p><p>3. In vielen Fällen würden die Justizbehörden anstelle der Geldstrafe mit Tagessätzen lieber andere Strafen, im Speziellen gemeinnützige Arbeit, verhängen. Diese kann jedoch nur mit Zustimmung des Täters oder der Täterin angeordnet werden. <\/p><p>Mit der Aufnahme der Geldstrafe in Form von Tagessätzen ins Strafegesetzbuch verschwanden die kurzen bedingten Freiheitsstrafen, welche insbesondere in Bezug auf Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz oder das Betäubungsmittelgesetz eine abschreckende Wirkung hatten. <\/p><p>Ebenso wurde mit der Einführung der Geldstrafe mit Tagessätzen das Ermessen des Tatrichters oder der Tatrichterin sowohl in Bezug auf kurze Freiheitsstrafen als auch auf Bewährungsstrafen beträchtlich eingeschränkt. So ist der Richter oder die Richterin gehalten - ausser es liegen aussergewöhnliche Umstände vor -, anstelle der Freiheitsstrafe die bedingte Geldstrafe zu verhängen. <\/p><p>Aus diesen Gründen muss die Bundesversammlung das Strafgesetzbuch so rasch wie möglich den Sachzwängen der modernen Kriminalität anpassen. Es sei darauf hingewiesen, dass das Geldstrafensystem, obgleich es erst im Jahre 2007 in Kraft getreten ist, eher Überlegungen aus den Siebziger- und Achtzigerjahren zu entstammen scheint, einer Zeit, in der man hinsichtlich des Strafrechtes noch eine ganz andere Sichtweise vertrat. <\/p><p>Angesichts dieser Tatsachen fordert die freisinnig-demokratische Fraktion die Bundesversammlung auf, das Strafgesetz umgehend zu ändern, wobei die Geldstrafe entweder gänzlich abgeschafft oder nur noch subsidiär zu einer Freiheitsstrafe oder zu gemeinnütziger Arbeit angewandt werden soll. Ebenfalls soll den Richterinnen und Richtern in Sachen Strafen und Gewährung des bedingten Strafvollzuges wieder die alte Ermessensfreiheit zurückgegeben werden.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir die folgende parlamentarische Initiative ein:<\/p><p>Die Bundesversammlung wird beauftragt, das 1. Kapitel des 3. Titels des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches so zu ändern, dass die Geldstrafe abgeschafft wird oder nur noch subsidiär zu einer Freiheitsstrafe und zu gemeinnütziger Arbeit zur Anwendung kommt.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Geldstrafe. Abschaffung oder Subsidiarisierung"}],"title":"Geldstrafe. Abschaffung oder Subsidiarisierung"}