﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20081000</id><updated>2025-06-24T23:25:16Z</updated><additionalIndexing>66;nuklearer Unfall;Bericht;nukleare Sicherheit;Elsass;radioaktive Verseuchung;Frankreich;Erdbeben;Kernkraftwerk</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2699</code><gender>m</gender><id>3896</id><name>Malama Peter</name><officialDenomination>Malama</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-03-03T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4802</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K17030201</key><name>Kernkraftwerk</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17030106</key><name>nukleare Sicherheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06020312</key><name>radioaktive Verseuchung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1703010601</key><name>nuklearer Unfall</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0602020601</key><name>Erdbeben</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K020206</key><name>Bericht</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010106</key><name>Frankreich</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K03020608</key><name>Elsass</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2008-05-30T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-03-03T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2008-05-30T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2699</code><gender>m</gender><id>3896</id><name>Malama Peter</name><officialDenomination>Malama</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>Freisinnig-demokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>08.1000</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1./3. Das Kernkraftwerk Fessenheim unterliegt der Aufsicht der französischen Nuklearsicherheitsbehörde Autorité de sûreté nucléaire (ASN). Diese beurteilt auch den baulichen Zustand und das Risiko des Kernkraftwerks. Nach Einschätzung der für die Aufsicht der nuklearen Sicherheit in der Schweiz zuständigen Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) nimmt die ASN ihre Aufsichtspflicht kompetent und konsequent wahr. Gestützt auf die Beurteilung der HSK hat der Bundesrat keinen Anlass zur Annahme, dass das Kernkraftwerk Fessenheim eine erhöhte Gefahr für die Bevölkerung in der Schweiz darstellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Grenzüberschreitende Fragen der nuklearen Sicherheit werden von der Gemischten Kommission Frankreich-Schweiz für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz (Commission franco-suisse de sûreté nucléaire et de radioprotection, CFS) behandelt. Die in der CFS vertretenen Behörden und Fachstellen verfügen über die Kenntnisse, sich unabhängige Meinungen zu bilden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Bundesamt für Energie hat im Auftrag des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die in der Anfrage erwähnte Erdbebenexpertise der CFS zur Stellungnahme unterbreitet. Nach Abschluss der Überprüfung sollen die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht werden. Der Bundesrat sieht deshalb keine Veranlassung, von Frankreich eine zusätzliche unabhängige Prüfung der Erdbebensicherheit des Kernkraftwerks Fessenheim zu verlangen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Schweiz ist nicht in die dritte Zehnjahresüberprüfung des Kernkraftwerks Fessenheim eingebunden. Die Ergebnisse der dritten Zehnjahresüberprüfung werden jedoch im Rahmen der CFS behandelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Nach Kenntnis der HSK überprüft die französische Aufsichtsbehörde ASN die Sicherheitskriterien nach dem internationalen Stand von Wissenschaft und Technik.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das KKW Fessenheim (Frankreich) produziert permanent Un- und Ausfälle. Erst kürzlich wurde bekannt, dass Arbeiter erhöhter radioaktiver Strahlung ausgesetzt wurden. Eine durch die Kantone Basel-Stadt und Jura in Auftrag gegebene Erdbebenexpertise stellt die Erdbebenresistenz des KKW Fessenheim infrage.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Wissen, dass das KKW Fessenheim in einem besonders erdbebengefährdeten Oberrheingraben steht und die dort herrschende Hauptwindrichtung nach Basel zeigt, ist es höchst irritierend, dass aus der Sicht der betroffenen Bevölkerung auf eidgenössischer Seite ein gezieltes und koordiniertes Vorgehen in Bezug auf die Reduktion des Sicherheitsrisikos nach wie vor nicht erkennbar ist; dies, obwohl die neue wissenschaftliche Expertise unmissverständlich festhält, dass die Neubestimmung der Erdbebengefährdung, wie sie bis heute von Electricité de France im Hinblick auf die dritte Zehnjahreskontrolle vorgeschlagen worden ist, zu einer ausgeprägten Unterschätzung der Gefährdung führt und daher inakzeptabel sei.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt der Bundesrat das Risikopotenzial des KKW Fessenheim für Mensch, Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft? Und dies mit welchen Auswirkungen und Konsequenzen für die Eidgenossenschaft?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er bereit, so schnell als möglich eine vertiefte Überprüfung der Erdbebenresistenz durch unabhängige Experten und nach transparenten Kriterien in Bezug auf alle sicherheitsrelevanten Bauten und Anlagen des KKW Fessenheim bei den französischen Behörden einzufordern und die Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er in Kenntnis über den baulichen Zustand des KKW Fessenheim, und wie fällt seine Beurteilung betreffend Risikostandards aus?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Für Fessenheim ist die dritte Zehnjahresüberprüfung (visite décennale) in Vorbereitung. Wie kann der Bundesrat auf den Inhalt und Umfang dieser Revision Einfluss nehmen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche Sicherheitskriterien setzt der Bundesrat im Rahmen dieser bevorstehenden Überprüfung?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>KKW Fessenheim. Risikopotenzial</value></text></texts><title>KKW Fessenheim. Risikopotenzial</title></affair>