{"id":20081006,"updated":"2025-06-24T22:35:40Z","additionalIndexing":"12;Bericht;häusliche Gewalt;Opfer;Feuerwaffe;Waffenbesitz","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-03-05T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4802"},"descriptors":[{"key":"L04K05010209","name":"Waffenbesitz","type":1},{"key":"L05K0402040202","name":"Feuerwaffe","type":1},{"key":"L05K0101020701","name":"häusliche Gewalt","type":1},{"key":"L04K05010205","name":"Opfer","type":1},{"key":"L03K020206","name":"Bericht","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-05-30T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1204671600000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1212098400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"08.1006","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat nimmt die Probleme im Zusammenhang mit Waffenmissbräuchen sehr ernst. In der vorliegenden Anfrage werden allerdings verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Ordonnanzwaffen angesprochen, die voneinander zu unterscheiden sind:<\/p><p>Im Zusammenhang mit der Pflicht, die persönliche Waffe zwischen den Militärdiensten sicher zu Hause aufzubewahren, spielt auf der einen Seite die Frage der öffentlichen Sicherheit eine massgebliche Rolle. Auf der anderen Seite sind aber auch der gesetzliche Auftrag der Armee und die Interessen der betroffenen Kreise (Armee, Polizei, Bevölkerung, Schützen usw.) zu berücksichtigen. Missbräuche sollen allerdings mit geeigneten Massnahmen verhindert werden. Schon heute besteht die Möglichkeit der vorsorglichen Hinterlegung oder Abnahme der Waffe bei drohender Selbst- oder Drittgefährdung (Art. 7 der Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen; SR 514.10).<\/p><p>Die Problematik rund um die Ordonnanzwaffe ist aber komplexer Natur, und Lösungen können nicht über Nacht gefunden werden. Deshalb hat das VBS eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die - nebst anderem - mögliche Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit bei der Abgabe von Waffen an Rekruten und bei der Heimaufbewahrung der persönlichen Waffe prüfen soll.<\/p><p>Auch die Voraussetzungen für den Erwerb der Ordonnanzwaffen zu Eigentum beim Ausscheiden aus der Armee werden durch die Arbeitsgruppe überprüft. Nach dem Eigentumsübergang gelten jedoch die Bestimmungen des zivilen Waffenrechtes. Die Revision des Waffengesetzes, die vom Parlament letztes Jahr beschlossen wurde und die voraussichtlich auf den 1. November 2008 in Kraft gesetzt wird, sieht in Artikel 31a (neu) vor, dass die Kantone Waffen, wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile gebührenfrei entgegennehmen müssen. Die Logistikcenter und Retablierungsstellen (bisher kantonale und eidgenössische Zeughäuser) der Logistikbasis der Armee nehmen im Übrigen alte Armeewaffen schon heute bedingungslos entgegen.<\/p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass das Parlament den Bundesrat im Herbst\/Winter 2007 beauftragt hat, die Taschenmunition zurückzuziehen. Sie soll nur noch den Angehörigen von Truppenkörpern und Formationen, die für Ersteinsätze vorgesehen sind, als Teil der persönlichen Ausrüstung abgegeben werden. Auch damit wurde ein Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit geleistet.<\/p><p>Zum jetzigen Zeitpunkt laufen die erwähnten umfassenden Abklärungen der Arbeitsgruppe. Es wäre daher verfrüht, bereits jetzt weitere Massnahmen oder Übergangslösungen zu erlassen. Alle Massnahmen sollen in Kenntnis der gesamten Analysen und der entsprechenden Auswirkungen erfolgen. Die Arbeitsgruppe ist jedoch bemüht, ihre Arbeiten so rasch als möglich abzuschliessen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Unser Land trauert jedes Jahr um 300 Tote, die durch ehemalige Armeewaffen ums Leben kommen. Und trotzdem befinden sich immer noch 1,6 Millionen Schusswaffen in Schweizer Haushalten. Zur Verbesserung der öffentlichen und häuslichen Sicherheit ist es nun an der Zeit, der \"Tradition\" des bewaffneten Bürgersoldaten ein Ende zu setzen, denn sie hat zu Beginn des 21. Jahrhunderts keine Existenzberechtigung mehr.<\/p><p>Im Kanton Neuenburg hat sich im Januar erneut ein Familiendrama ereignet, bei dem mit einer ehemaligen Armeewaffe ein Tötungsdelikt begangen wurde. Die Liste der Fälle von häuslicher Gewalt, der Frauen in Not, der Kinder, der Opfer, der Selbstmorde, der Toten, die auf die Existenz solcher Waffen in Privathaushalten zurückzuführen sind, wird immer länger und ist nicht mehr tragbar. Die Bevölkerung, die Medien, alle stellen sich dieselben Fragen: Wie ist das möglich? Weshalb zögern die Verantwortlichen in Bern, anstatt zu handeln?<\/p><p>Es ist heute unsere Pflicht, zu handeln und die längst überfälligen Entscheidungen zu treffen. Wenn wir durch die Lagerung der Dienstwaffen und der ehemaligen Armeewaffen im Zeughaus auch nur ein einziges Leben retten können, dann haben wir kein Recht, noch länger zu zögern. Jedes Opfer ist ein Opfer zu viel. Weshalb sollten wir uns am Mythos von Wilhelm Tell mit seiner Armbrust festklammern? Damit die Bürgersoldaten jederzeit mit ihren Waffen auf die Strasse stürmen können? Damit sie die Bevölkerung gegen einen Angriff verteidigen, obwohl niemand sagen kann, wer Anfang des 21. Jahrhunderts überhaupt angreifen könnte? Wie viele Leute müssen noch sterben, bevor wir die nötigen Massnahmen ergreifen?<\/p><p>Nimmt der Bundesrat in Anbetracht der besorgniserregenden Zahl von Opfern durch Dienstwaffen und ehemalige Armeewaffen nicht ein allzu grosses Risiko in Kauf, wenn er auf die Ergebnisse einer Studie wartet, die erst Ende 2008 vorliegt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Armeewaffen. Wie viele Tote noch?"}],"title":"Armeewaffen. Wie viele Tote noch?"}