﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20081008</id><updated>2025-06-24T22:45:07Z</updated><additionalIndexing>09;Soldat;Sicherheit;öffentliche Ordnung;Feuerwaffe</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2611</code><gender>m</gender><id>1158</id><name>Lang Josef</name><officialDenomination>Lang</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-03-10T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4802</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K040303</key><name>öffentliche Ordnung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0402030303</key><name>Soldat</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0402040202</key><name>Feuerwaffe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020225</key><name>Sicherheit</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2008-05-30T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-03-10T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2008-05-30T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2611</code><gender>m</gender><id>1158</id><name>Lang Josef</name><officialDenomination>Lang</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>08.1008</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Bereits vor mehreren Jahren wurde die Notwendigkeit der Überarbeitung der Weisungen über den Wachtdienst vom 2. September 1997 erkannt und diese Überarbeitung eingeleitet. Die neuen Weisungen beinhalten diverse Ausnahmen und geben dem verantwortlichen Kommandanten letztlich einen grossen Ermessensspielraum. Wachtdienst darf nur leisten, wer die entsprechende Ausbildung erfolgreich absolviert hat. Die Armee muss die Voraussetzungen schaffen, damit sich die Armeeangehörigen im Wachtdienst auch gegen einen zu allem entschlossenen Angreifer mit adäquaten Mitteln zur Wehr setzen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Bestimmungen im Wachtdienst wurden u. a. verschärft, nachdem sich in den letzten Jahren die Diebstähle an Waffen, Munition und klassifiziertem Material gehäuft hatten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3. Der Bundesrat teilt die Meinung des Fragestellers nicht. Die Angehörigen der Armee sind gut ausgebildet und befähigt, Waffe und Munition situationsgerecht und verhältnismässig einzusetzen. Dazu gehört, dass sie die Waffe auch dann beherrschen, wenn die Ladebewegung gemacht ist. Im Übrigen bleibt auch die durchgeladene Waffe bis unmittelbar vor der Schussabgabe gesichert. Unsere Soldaten üben seit Jahrzehnten den Umgang mit geladener Waffe. Der Bundesrat sieht deshalb nicht ein, warum die Waffe nur im Übungsfall durchgeladen sein und im Ernstfall bzw. Einsatz darauf verzichtet werden soll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat weist ausserdem darauf hin, dass der Dialog zwischen den verantwortlichen Truppenkommandanten und den kommunalen Behörden institutionalisiert ist. Die Truppenkommandanten berücksichtigen dabei in ihrer Lagebeurteilung lokale Vorbehalte von Behörden und Bevölkerung. Unsere Bevölkerung kann sich darauf verlassen, dass die Armee über Truppenkommandanten mit gesundem Menschenverstand und ausreichendem Realitätssinn verfügt, welche eine den konkreten Rahmenbedingungen angepasste Entscheidung zu treffen wissen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) hat dem VBS gegenüber Anfang Januar 2008 grossmehrheitlich bestätigt, dass die neue Regelung zum Wachtdienst mit durchgeladener Waffe begründet und sachgerecht ist. Das VBS wird der SiK-S einen praxisbezogenen und detaillierten Bericht erstatten über die mit der neuen Regelung innerhalb der nächsten sechs Monate gemachten Erfahrungen. Der Bundesrat sieht folglich keine Veranlassung, den neuen Wachtbefehl durch das VBS wieder aufheben zu lassen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Aufgrund des neuen Wachtbefehls stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er der Meinung, dass sich die Sicherheitslage in der Schweiz derart verschärft hat, dass sich der neue Wachtbefehl rechtfertigt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er nicht auch der Meinung, dass durch den neuen Wachtbefehl in der Bevölkerung erst recht ein Gefühl der Unsicherheit provoziert wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er nicht auch der Meinung, dass das Risiko von Unfällen steigt, wenn die Armee ihren Wachtdienst mit durchgeladener Waffe leistet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist er bereit, das VBS anzuweisen, den neuen Wachtbefehl aufzuheben, sodass der Wachtdienst künftig wieder ohne die an der Waffe ausgeführte Ladebewegung durchgeführt wird?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Den neuen Wachtbefehl rückgängig machen</value></text></texts><title>Den neuen Wachtbefehl rückgängig machen</title></affair>