{"id":20081010,"updated":"2025-06-24T21:22:21Z","additionalIndexing":"24;Wettbewerb;Steuerausweichung;Finanzplatz;Steuerrecht","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-03-11T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4802"},"descriptors":[{"key":"L04K11070601","name":"Steuerausweichung","type":1},{"key":"L04K11060112","name":"Finanzplatz","type":1},{"key":"L03K070301","name":"Wettbewerb","type":1},{"key":"L04K11070312","name":"Steuerrecht","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-05-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1205190000000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1211320800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"speaker"}],"shortId":"08.1010","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die vom Bundesrat verfolgte schweizerische Aussenwirtschaftspolitik ist vor allem auf die Stimulierung und die internationale Öffnung der schweizerischen Wirtschaftszweige, inklusive des Finanzsektors, fokussiert. Ziel ist es, deren Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Auf diesen Grundsätzen genereller Tragweite fussen sowohl die bilaterale als auch die multilaterale Politik der Schweiz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den schweizerischen Finanzplatz. Ausserdem kommt im internationalen Steuerbereich die Amtshilfe zum Tragen, wenn diese für die korrekte Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen notwendig ist. Diese Amtshilfe wurde aufgrund der gegenüber der OECD eingegangenen Verpflichtungen in einigen Doppelbesteuerungsabkommen auch ausdrücklich auf Holding-Gesellschaften ausgedehnt. Die Schweiz bietet zudem Hand im Kampf gegen den Steuerbetrug, dies sowohl im Bereich der Amts- als auch im Bereich der Rechtshilfe. Der Bundesrat hat seine Haltung in dieser Sache schon mehrfach dargelegt. Was den Zugang zu Bankinformationen für steuerliche Zwecke betrifft, so werden die ausländischen Steuerbehörden vergleichbar mit den schweizerischen behandelt.<\/p><p>2. Im Hinblick auf die Wahrung sämtlicher schweizerischer Interessen beruht die schweizerische Aussenpolitik auf den Prinzipien der Allgemeinheit und der Einhaltung des internationalen Rechtes. Es besteht für die Schweiz kein Grund, gegenüber den Steuerparadiesen eine besondere Aussenpolitik zu entwickeln.<\/p><p>3. Die Vermögensverwaltung, ob in der Schweiz oder im Ausland, erfolgt in einem Umfeld, das vom freien Kapitalverkehr geprägt ist. Die Schweizer Steuerpflichtigen haben sich aber an die in unserem Steuerrecht verankerten Verfahrenspflichten zu halten. So müssen sie u. a. ihre weltweiten Einkommen und Vermögenswerte deklarieren, dies auch dann, wenn solche Werte in einem Steuerparadies angelegt sein sollten. Bei Widerhandlungen kommen die im Bundes- bzw. kantonalen Steuerrecht vorgesehenen Sanktionen zum Tragen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das OECD-Fiskalkomitee hat seit Veröffentlichung seines Berichts über schädlichen Steuerwettbewerb (1998) einiges erreicht. 35 Steuerparadiese von den Cayman-, Cook- und Marschall-Inseln bis zu Malta, San Marino, Antigua und Barbados, Seychellen und Bahamas haben den Zielsetzungen der OECD in politischer Hinsicht zugestimmt. Barbados, die Malediven und Tonga konnten von der schwarzen Liste der nicht kooperativen Steuerparadiese gestrichen werden. Allein Liechtenstein, Andorra und Monaco gelten weiterhin als nicht kooperativ. In vielen Fällen folgten den politischen Absichtserklärungen nur wenige wirksame Umsetzungsschritte. Auch erlahmte mit dem Wechsel der Clinton- zur Bush-Regierung der Motor im OECD-Fiskalkomitee. Dies kann sich aber wieder ändern.<\/p><p>1. Was unternimmt der Bundesrat auf internationaler Ebene, damit der Wettbewerb zwischen den global tätigen Finanzplätzen auf der Exzellenz der erbrachten Dienstleistungen und nicht auf der Unterlaufung nationaler Rechtsvorschriften befreundeter Staaten beruht?<\/p><p>2. Auf welchen aussenpolitischen Grundsätzen beruht die Schweizer Aussenpolitik gegenüber den Offshore-Steuerparadiesen?<\/p><p>3. Wie beurteilt der Schweizer Fiskus die Verwaltung von Schweizer Vermögen in Offshore-Steuerparadiesen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Offshore-Steuerparadiese"}],"title":"Offshore-Steuerparadiese"}