{"id":20081015,"updated":"2025-06-24T23:36:56Z","additionalIndexing":"55;52;Pestizid;Bewilligung;Giftstoff;Bienenzucht;Zerstörung von Pflanzenkulturen","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2692,"gender":"m","id":3889,"name":"Hodgers Antonio","officialDenomination":"Hodgers"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-03-17T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4802"},"descriptors":[{"key":"L06K140108020303","name":"Pestizid","type":1},{"key":"L05K0602010402","name":"Giftstoff","type":1},{"key":"L04K06020215","name":"Zerstörung von Pflanzenkulturen","type":1},{"key":"L05K0806010102","name":"Bewilligung","type":1},{"key":"L05K1401010201","name":"Bienenzucht","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-05-30T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1205708400000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1212098400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2692,"gender":"m","id":3889,"name":"Hodgers Antonio","officialDenomination":"Hodgers"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"08.1015","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Pflanzenschutzmittel, die in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, unterstehen der Zulassungspflicht (Art. 4 Abs. 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV; SR 916.161). Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird sichergestellt, dass einerseits ein Pflanzenschutzmittel zum vorgesehenen Gebrauch geeignet ist und andererseits sein vorschriftsgemässer Gebrauch keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt hat.<\/p><p>In der Schweiz sind zwei Produkte mit dem Namen Cruiser zugelassen:<\/p><p>1. Cruiser (W 6195), Saatbeizmittel gegen Drahtwürmer und Fritfliegen in Getreide und Mais;<\/p><p>2. Cruiser 600 FS (W 6457), Saatbeizmittel gegen Blattläuse, Drahtwürmer, Erdflöhe, Moosknopfkäfer, Rübenfliege und virusübertragende Blattläuse in Futter- und Zuckerrüben.<\/p><p>Bewilligungsinhaber ist für beide Produkte die Firma Syngenta Agro AG mit Sitz in der Schweiz. Beide Produkte werden in Europa formuliert.<\/p><p>Die seit einigen Jahren weltweit beobachteten Bienenverluste sind vermutlich nicht auf eine einzige Ursache, sondern auf ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren zurückzuführen. Pflanzenschutzmittel dürften für das Bienensterben kaum eine wichtige Rolle spielen, denn Völkerverluste werden auch in zahlreichen Gegenden festgestellt, in denen der Feldbau eine geringe Rolle spielt (z. B. im Berggebiet). Objektive Untersuchungen der Völkerverluste weisen darauf hin, dass die wahrscheinlichen Ursachen am ehesten im Bereich der Krankheiten zu finden sind.<\/p><p>Studien zur Bienentoxizität sind ein fester Bestandteil der Zulassungsanforderungen von Pflanzenschutzmitteln. Falls Produkte eine potenzielle Toxizität auf Bienen aufweisen, wird eine Risikobeurteilung der vorgesehenen Anwendungen durchgeführt. Im vorliegenden Fall hat diese Beurteilung den Schluss erlaubt, dass die vorgesehene Anwendung (Saatbeizmittel) kein Risiko für Bienen darstellt. Sollten sich jedoch neue Kenntnisse ergeben, kann gemäss Artikel 21 PSMV die Zulassungsstelle die Bewilligung jederzeit überprüfen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das französische Landwirtschaftsministerium hat kürzlich die Verwendung von neuem Maissaatgut zugelassen, das mit dem gefährlichen systemischen Insektizid Cruiser mit dem Wirkstoff Thiamethoxam behandelt wird.<\/p><p>Diese Zulassung betrifft zwar weder Maissorten, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, noch die männliche Linie, die für die Saatgutproduktion verwendet wird. Dennoch ist der Entscheid Frankreichs für die Zukunft eine grosse Hypothek.<\/p><p>Das Insektizid ist sehr giftig: 5 Nanogramm reichen aus, um eine Biene zu töten. Die Toxizität entspricht derjenigen der Wirkstoffe Fipronil und Imidacloprid, deren schädliche Auswirkungen auf den Bienenbestand in Frankreich bekannt sind (vgl. Gaucho und Regent).<\/p><p>Zudem haben Dosen von nur 0,5 Nanogramm Thiamethoxam pro Biene erhebliche subletale Auswirkungen. So kann Thiamethoxam dazu führen, dass Bienen ihren Stock nicht mehr finden, was die Bienenvölker dezimiert. Thiamethoxam ist ausserdem in den Böden nachweisbar, wodurch nachfolgende Kulturen kontaminiert werden könnten.<\/p><p>Der Staub, der sich bei der Aussaat des pillierten Saatguts freisetzt, war schuld am Verenden zahlreicher Bienen in Italien im Frühjahr 2007.<\/p><p>Ich stelle folgende Fragen:<\/p><p>- Ist Cruiser zur Verwendung in der Schweiz zugelassen?<\/p><p>- Wird Cruiser in der Schweiz hergestellt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Cruiser von Syngenta. Zulassung in der Schweiz?"}],"title":"Cruiser von Syngenta. Zulassung in der Schweiz?"}