﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20081016</id><updated>2025-06-24T23:24:03Z</updated><additionalIndexing>24;Deutschland;Doppelbesteuerung;Schiffs- und Flugpersonal;Quellensteuer;Gleichbehandlung;wirtschaftliche Diskriminierung;Steuerveranlagung;Steuerübereinkommen;bilaterale Verhandlungen;Steuerrecht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2693</code><gender>m</gender><id>3890</id><name>Hurter Thomas</name><officialDenomination>Hurter Thomas</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-03-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4802</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11070312</key><name>Steuerrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070301</key><name>Steuerveranlagung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010105</key><name>Deutschland</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1801020503</key><name>Schiffs- und Flugpersonal</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020303</key><name>Gleichbehandlung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070302</key><name>Doppelbesteuerung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070313</key><name>Steuerübereinkommen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070208</key><name>Quellensteuer</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K100202010201</key><name>bilaterale Verhandlungen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020411</key><name>wirtschaftliche Diskriminierung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2008-05-14T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-03-18T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2008-05-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2693</code><gender>m</gender><id>3890</id><name>Hurter Thomas</name><officialDenomination>Hurter Thomas</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>08.1016</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1./2. Im Unterschied zur Schweiz hat Deutschland bis Ende 2006 nur denjenigen Teil des Lohnes mit der Lohnsteuer belegt, der auf die tatsächlich in Deutschland ausgeübte Tätigkeit entfällt. Der in Deutschland nicht besteuerte Teil des Lohnes konnte nach der Regelung von Artikel 15 Absatz 3 DBA-D in der Schweiz besteuert werden. Das Steueränderungsgesetz 2007 hat nun aber eine Revision des deutschen Einkommensteuerrechtes gebracht, indem neu das gesamte Einkommen des fliegenden Personals besteuert werden kann. Der Grund für diese Besteuerung liegt aber nicht in der Änderung des in diesem Bereich seit Jahren geltenden und angewendeten DBA-D. Vielmehr hat Deutschland eine Lücke im deutschen Steuerrecht geschlossen und  wendet nun die international übliche und auch nicht infrage gestellte Regelung von Artikel 15 Absatz 3 DBA-D an. Es ist im Übrigen zu berücksichtigen, dass das fliegende Personal, das in Deutschland ansässig und bei einem schweizerischen Flugunternehmen tätig ist, in der Schweiz schon seit Langem der vollen Quellensteuer unterliegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Änderung der beanstandeten Regelung kann nur durch eine Teilrevision des Doppelbesteuerungsabkommens erwirkt werden. Die letzte Revision des DBA-D liegt erst einige Jahre zurück und enthält ausgewogene Lösungen insbesondere auch zum Vorteil der Schweizer Wirtschaft. Der Bundesrat befürchtet, dass eine Gesprächsöffnung für eine weitere Teilrevision des DBA-D im heutigen Zeitpunkt das anlässlich der letzten Revision erreichte Vertragsgleichgewicht gefährden könnte. Zudem rechnet er damit, dass Deutschland eine gebotene Gelegenheit zu offiziellen Verhandlungen nutzen und Forderungen gegenüber der Schweiz geltend machen könnte, die weit über das von der Schweiz mit diesen Gesprächen angestrebte Ziel hinausgehen könnten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die Aufnahme von Revisionsverhandlungen mit Deutschland zum hier angesprochenen Thema mit Fingerspitzengefühl angegangen werden sollte. Zu diesem Zweck behält die Eidgenössische Steuerverwaltung das Geschäft im Auge und prüft laufend die zeitliche Opportunität für ein Begehren nach technischen Vorgesprächen zur vorliegenden Frage. Aller Voraussicht nach werden solche Gespräche frühestens ab der zweiten Hälfte 2008 stattfinden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Nachdem bislang keine Revisionsverhandlungen mit Deutschland stattgefunden haben, liegen noch keine Ergebnisse vor. Somit sind vorläufig keine Prognosen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens neuer Lösungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland möglich.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Mit der Annahme der Motion 06.3540, "Besteuerung von Schweizer Flugpersonal bei deutschen Flugunternehmen", durch den Ständerat am 8. März 2007 und den Nationalrat am 25. September 2007 hat der Bundesrat den Auftrag erhalten, eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Deutschland auszuhandeln und abzuschliessen. Ziel ist es, eine gerechte Besteuerung für Schweizer Flugpersonal bei deutschen Flugunternehmen sicherzustellen und Artikel 15 Absatz 3 DBA dahingehend abzuändern, dass ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens im Arbeitsstaat und der Rest im Wohnstaat der Besteuerung unterliegt. Seit Anfang 2007 wird nämlich Schweizer Flugpersonal, das in Deutschland für deutsche Flugunternehmen tätig ist, vollumfänglich in Deutschland und nicht am Wohnort besteuert. Trotz einer in der Schweiz wohnhaften Familie wird der Schweizer Arbeitnehmer in Deutschland neu wie ein Lediger in die oberste Steuerklasse eingestuft. Auch sind keine Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten bei einem Eigenheim abzugsfähig. Ebenso wenig können freiwillige AHV-Beiträge oder Beiträge der zweiten und dritten Säule abgezogen werden. Der Angestellte kann aber trotzdem in Deutschland keine der schweizerischen dritten Säule entsprechenden Renten in Anspruch nehmen, da er nicht in Deutschland wohnt, sondern in der Schweiz. In der Schweiz wird ihm gleichzeitig die dritte Säule wiederum verwehrt, da er in Deutschland und nicht in der Schweiz dem AHV-Abzug entsprechende Beiträge zahlt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Was ist der Stand der Umsetzung der durch die Räte angenommenen Motion 06.3540?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wann gedenkt er die entsprechenden Verhandlungen mit Deutschland abzuschliessen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ab wann können die betroffenen Schweizer Arbeitnehmer endlich mit dem Ende dieser steuerlichen Benachteiligung und Diskriminierung rechnen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Besteuerung von Schweizer Flugpersonal bei deutschen Flugunternehmen</value></text></texts><title>Besteuerung von Schweizer Flugpersonal bei deutschen Flugunternehmen</title></affair>