﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20081023</id><updated>2025-06-24T23:14:25Z</updated><additionalIndexing>2841;Tarif;Spitalkosten;Festpreis;Preistafel;Preisindexierung;Krankenkasse</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2455</code><gender>f</gender><id>405</id><name>Fehr Jacqueline</name><officialDenomination>Fehr Jacqueline</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-03-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4802</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0104010902</key><name>Krankenkasse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1105030201</key><name>Festpreis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K110503020101</key><name>Tarif</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0105050102</key><name>Spitalkosten</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1105030203</key><name>Preistafel</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11050306</key><name>Preisindexierung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2008-05-21T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-03-20T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2008-05-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2455</code><gender>f</gender><id>405</id><name>Fehr Jacqueline</name><officialDenomination>Fehr Jacqueline</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>08.1023</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. In den Übergangsbestimmungen vom 21. Dezember 2007 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung im Bereich der Spitalfinanzierung (KVG; BBl 2008 9) ist vorgesehen, dass die Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen spätestens am 31. Dezember 2011 abgeschlossen sein muss (Abs. 1). Am 18. Januar 2008 haben Santésuisse, H+ Die Spitäler der Schweiz, die FMH und die Gesundheitsdirektorenkonferenz mit der Gründung der gemeinnützigen Aktiengesellschaft Swiss DRG mit Sitz in Bern eine Organisation eingesetzt, die nach Artikel 49 Absatz 2 des revidierten KVG für die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege der Struktur im stationären akutsomatischen Bereich zuständig sein soll. Die Geschäftsstelle dieser Organisation hat ihre Tätigkeit in der Zwischenzeit aufgenommen. Im Hinblick auf die Erarbeitung und Pflege weiterer Strukturen (z. B. im Bereich der Psychiatrie und der Rehabilitation) sind entsprechende Projekte im Gange.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am 4. Februar 2008 hat das Eidgenössische Departement des Innern seinen Vorschlag zur Umsetzung der Gesetzesbestimmungen auf Verordnungsebene in eine Anhörung gegeben. Die Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen bedingt, dass die gesamtschweizerisch gültige Struktur rechtzeitig bekannt ist. Deshalb ist im Vorschlag zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (SR 832.102) eine Frist zur Unterbreitung des gesamtschweizerisch gültigen Tarifvertrages an den Bundesrat bis Ende Juni 2009 vorgesehen. Dieser Vertrag muss die einheitliche Tarifstruktur und die Anwendungsmodalitäten des Tarifs enthalten. Mit diesem Zeitplan soll die Einhaltung der gesetzlichen Frist sichergestellt werden. Es ist indessen verfrüht, zu beurteilen, ob die Arbeiten bis dahin abgeschlossen werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Gesetzgeber hat die Einführung von leistungsbezogenen Pauschalen gestützt auf gesamtschweizerische Strukturen beschlossen. Die Versicherer sind durchführende Organe und haben die vom Gesetzgeber beschlossenen Massnahmen umzusetzen. Wie bereits zu Frage 1 festgehalten, haben die Versicherer an der Gründung der Swiss DRG AG mitgewirkt. In diesem Sinne erfolgt eine Beteiligung, wie dies der Gesetzgeber vorgesehen hat. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass sich die Versicherer oder ein Teil davon der Einführung entgegenstellen sollen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Im revidierten Artikel 49 Absatz 1 KVG wird festgehalten, dass die Pauschalen leistungsbezogen sein und auf gesamtschweizerisch einheitlichen Strukturen beruhen müssen. Genehmigungsbehörde der Strukturen, die Teil eines nationalen Tarifvertrages bilden müssen, wie deren Anpassungen ist der Bundesrat. Er hat bei der Genehmigung zu prüfen, ob die Vorgaben des Gesetzes erfüllt sind. Er kann eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Struktur genehmigen und sie für alle Versicherer und Leistungserbringer als verbindlich erklären, sodass sie auch für dissidente Versicherer gültig ist. Können sich die Leistungserbringer und Versicherer nicht einigen, legt der Bundesrat nach Artikel 49 Absatz 2 KVG die Struktur fest.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Tarifverträge, welche die konkrete Höhe der Vergütungen zum Inhalt haben, werden wiederum zwischen den Leistungserbringern und Versicherern beziehungsweise deren Verbänden geschlossen. Auch Tarifverträge mit einzelnen Leistungserbringern sind denkbar. Gestützt auf eine transparente einheitliche Tarifstruktur können in diesem Fall unterschiedliche Verhandlungsergebnisse erzielt werden, der Wettbewerb kann hier daher verstärkt spielen. Diese Tarifverträge bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Kantonsregierung.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Kernelement der jüngst beschlossenen Spitalfinanzierung ist die Einführung schweizweit einheitlicher Fallkostenpauschalen. Dem Vernehmen nach sabotieren die grossen Krankenversicherungen die Erarbeitung dieser Pauschalen. Da sie in einem gegenseitigen Wettbewerb stehen, scheinen sie die unternehmerischen Interessen höher zu gewichten als die politische Vorgabe nach vergleichbaren Instrumenten zur Steuerung des Gesundheitswesens.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wo steht der Prozess zur Erarbeitung und Einführung der Fallkostenpauschalen für den stationären Bereich, und wann ist mit einem Abschluss der Arbeiten zu rechnen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. lnwiefern treffen die obigen Schilderungen zu? Welche Rollen spielen die Krankenversicherungen in diesem Prozess? Welche Versicherungen legen sich in erster Linie quer?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Auswirkungen hat das Konkurrenzgebahren der grossen Versicherungen auf die Erarbeitung und Einführung der Fallkostenpauschalen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Sabotieren Krankenversicherungen die Einführung der Fallkostenpauschalen?</value></text></texts><title>Sabotieren Krankenversicherungen die Einführung der Fallkostenpauschalen?</title></affair>