{"id":20081029,"updated":"2025-06-24T21:29:05Z","additionalIndexing":"55;Tierernährung;Konsumenteninformation;Lebensmitteldeklaration;tierisches Erzeugnis;Umweltzeichen;Gentechnikrecht;gentechnisch veränderte Organismen","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-03-20T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4802"},"descriptors":[{"key":"L07K07060105010403","name":"Gentechnikrecht","type":1},{"key":"L04K14010104","name":"Tierernährung","type":1},{"key":"L08K0706010501040202","name":"gentechnisch veränderte Organismen","type":1},{"key":"L06K070101030401","name":"Umweltzeichen","type":1},{"key":"L05K0105060601","name":"Lebensmitteldeklaration","type":1},{"key":"L06K070106030101","name":"Konsumenteninformation","type":2},{"key":"L03K140205","name":"tierisches Erzeugnis","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-06-06T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1205967600000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1212703200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"08.1029","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die bisherige deutsche Regelung der Kennzeichnung \"ohne Gentechnik\" nach der Ersten Verordnung zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutatenverordnung vom 13. Oktober 1998 war im Wesentlichen deckungsgleich mit der Schweizer Regelung der Kennzeichnung \"ohne Gentechnik hergestellt\" nach Artikel 7 Absatz 8 der Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL; SR 817.022.51). Nach aktuellem Wissensstand ist mit den Beschlüssen des Deutschen Bundestages vom 25. Januar 2008 und des deutschen Bundesrates vom 15. Februar 2008 zum Vierten Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutatenverordnung nach deutschem Recht die Kennzeichnung \"ohne Gentechnik\" inskünftig auch dann zulässig, wenn in der Fütterung von Tieren Futtermittelzusätze aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verwendet werden. Diese Änderung hat also eine Aufweichung der bisherigen Regelung zur Folge.<\/p><p>2. Die Regelung der Kennzeichnung \"ohne Gentechnik hergestellt\" von Erzeugnissen, zu deren Herstellung keine GVO verwendet wurden, ist in Artikel 7 Absatz 8 VGVL klar geregelt. Die Kennzeichnung \"ohne Gentechnik hergestellt\" ist zulässig, wenn im gesamten Herstellungsprozess des Erzeugnisses keine Hilfsstoffe zur Anwendung kommen, die GVO sind, enthalten oder daraus gewonnen wurden. Darin eingeschlossen sind namentlich Futtermittel und Zusatzstoffe in Futtermitteln wie Enzyme, Aminosäuren oder Vitamine. Der kantonale Vollzug entscheidet gemäss diesen Vorgaben. Der Bundesrat hat keine Kenntnisse über Probleme mit der Interpretation dieser Vorschriften.<\/p><p>3. Die geltenden Bestimmungen sind transparent und praktikabel. Der Vollzug verfügt über die notwendigen Vorgaben, um die Einhaltung der bestehenden Vorschriften zu überwachen und gegebenenfalls durchzusetzen. Hingegen bliebe der Täuschungsschutz bei einer Änderung der geltenden Bestimmungen nach deutschem Vorbild nicht mehr im bisherigen Umfang gewährleistet. Nach Auffassung des Bundesrates drängt sich deshalb eine solche Änderung nicht auf.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In Artikel 7 Absatz 8 der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL; 817.022.51) wird die Deklaration \"ohne Gentechnik hergestellt\" geregelt.<\/p><p>Der Deutsche Bundestag hat am 25. Januar 2008 (der deutsche Bundesrat am 15. Februar 2008) den von der Bundesregierung vorgelegten Änderungen des Gentechnik-Gesetzes zugestimmt. Das geänderte deutsche Gentechnik-Gesetz kann damit in Kraft treten. Damit wurde auch eine neue \"Ohne Gentechnik\"-Kennzeichnung angenommen. Künftig können tierische Lebensmittel wie Fleisch, Eier oder Milch aus Deutschland mit einem \"Ohne Gentechnik\"-Etikett versehen werden, wenn die Tiere eine Zeitperiode lang kein Futter aus Gentech-Pflanzen erhalten haben. Mit Gentech-Mikroorganismen hergestellte Futterzusätze wie Vitamine, Aminosäuren oder Enzyme dürfen auch bei \"Ohne Gentechnik\"-Produkten verwendet werden.<\/p><p>Dadurch wird es in Deutschland möglich werden, dass Anbieter tierischer Lebensmittel wie Milch, Fleisch oder Eier sich damit profilieren können, wenn sie bei der Tierhaltung weitgehend auf Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen verzichten. Andererseits können nun die deutschen Konsumentinnen und Konsumenten weiter gehend entscheiden, ob sie den Anbau und Import von Gentech-Pflanzen durch den Kauf von tierischen Produkten aus Gentech-Fütterung unterstützen oder ablehnen wollen.<\/p><p>In der Schweiz hat die Praxis dieser Deklaration an keiner Bedeutung gewonnen. Sie bedarf einer praktikableren Ausgestaltung, um für Konsumentinnen und Konsumenten Transparenz zu schaffen.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Welche wesentlichen Differenzen erkennt er zwischen der Regelung im Schweizer Recht in Artikel 7 Absatz 8 VGVL und den neuen Bestimmungen in Deutschland?<\/p><p>2. Inwiefern gibt es Probleme mit dem heutigen Vollzug der Verordnung bezüglich der Deklaration \"ohne Gentechnik hergestellt\" für tierische Produkte ohne Gentech-Fütterung? Wie würde heute über die Zulässigkeit einer Deklaration entschieden?<\/p><p>3. Ist er der Meinung, dass sich eine Anpassung von Artikel 7 Absatz 8 VGVL für tierische Produkte ohne Gentech-Fütterung aufdrängt (transparentere und praktikablere Ausgestaltung, Konkretisierung Vollzug), um unsere gentechfreien tierischen Produkte ebenso wie in Deutschland auszuloben?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Deklaration tierischer Produkte ohne Gentechfütterung"}],"title":"Deklaration tierischer Produkte ohne Gentechfütterung"}