{"id":20081039,"updated":"2025-06-24T22:48:32Z","additionalIndexing":"2841;Lohn;Unternehmensleitung;Krankenkasse;Transparenz;Führungskraft","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-06-10T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4804"},"descriptors":[{"key":"L05K0104010902","name":"Krankenkasse","type":1},{"key":"L05K0702020204","name":"Führungskraft","type":1},{"key":"L05K0702010103","name":"Lohn","type":1},{"key":"L05K0703040303","name":"Unternehmensleitung","type":1},{"key":"L05K1201020203","name":"Transparenz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-09-03T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1213048800000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1220392800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"08.1039","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Versicherer nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) haben die Verwaltungskosten (darunter fallen auch die Löhne ihrer Angestellten) für die soziale Krankenversicherung auf das für eine wirtschaftliche Geschäftsführung erforderliche Mass zu beschränken. Das für die Aufsicht über die Krankenversicherer zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) überwacht die Verwaltungskosten. Es prüft je Versicherer den Verwaltungsaufwand insgesamt und dessen Verteilung auf die verschiedenen Versicherungszweige und -formen sowie auf die Kantone. Bei erkennbaren Fehlentwicklungen schreitet es ein. Weiter veröffentlicht es je Versicherer den Verwaltungsaufwand (in Prozent der Ausgaben und je versicherte Person in Franken). Die Struktur der Verwaltungskosten und insbesondere die Festsetzung der Entlöhnungen überlässt es der unternehmerischen Verantwortung der Versicherer. Wie der Bundesrat bereits verschiedentlich festgehalten hat, sieht er keinen Bedarf, die Lohnkosten näher zu prüfen oder besondere Weisungen dazu zu erlassen, solange das allgemein übliche Mass der gesamten Verwaltungskosten nicht überschritten wird.<\/p><p>1.\/4. Die Verwaltungskosten der Helsana Versicherungen AG (Helsana) halten sich insgesamt im allgemein üblichen Rahmen. Der Bundesrat hat deshalb keinen Anlass, sich zu den Löhnen der leitenden Organe zu äussern.<\/p><p>2. Auf eine Anfrage des BAG hat die Helsana erklärt, sie habe die Vergütungselemente im Geschäftsbericht 2007 weiter definiert als im Geschäftsbericht 2006. Neu enthalte die Vergütung alle variablen Anteile und alle Vorsorgebeiträge. Dies begründe den Unterschied zur Angabe des Vorjahres.<\/p><p>3. Gemäss Angaben der Helsana werden die Betriebsaufwendungen (inklusive Löhne) zu 40 Prozent der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und zu 60 Prozent der freiwilligen Zusatzversicherung belastet. Der Bundesrat hält diesen Schlüssel im Vergleich zu den anderen Krankenversicherern für angemessen und vertretbar.<\/p><p>5. Der Bundesrat hat keine Kenntnis von der Höhe der Saläre der Konzernleitungsmitglieder für das kommende Jahr.<\/p><p>6. Die Versicherer nach dem KVG haben für jedes Geschäftsjahr einen Geschäftsbericht zu erstellen, der aus dem Jahresbericht und der Jahresrechnung besteht. Sie sind zurzeit aber nicht verpflichtet, Angaben zu den Entlöhnungen ihrer Angestellten zu veröffentlichen. Der Bundesrat hat heute somit von den Entlöhnungen der leitenden Organe der einzelnen Versicherer nur insoweit Kenntnis, als diese von den Versicherern veröffentlicht werden.<\/p><p>Dem BAG liefern die einzelnen Versicherer im Rahmen des Prämiengenehmigungsverfahrens Angaben zu den Verwaltungskosten, welche bis auf Stufe \"Lohnkosten gesamt\" differenziert werden. Damit verfügt das BAG über die entsprechende Vergleichsbasis. Über weiter gehende Angaben verfügt es nicht.<\/p><p>Der Bundesrat weist abschliessend darauf hin, dass er bezüglich der Veröffentlichung der Entlöhnungen der Kaderangestellten der Krankenversicherer einen gewissen Handlungsbedarf anerkennt. Er erklärt sich deshalb bereit, das Postulat Teuscher 08.3318, \"Offenlegungspflicht der Kaderlöhne und Verwaltungsratsentschädigungen bei den Krankenversicherern\", anzunehmen und für die erforderliche Transparenz zu sorgen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Geschäftsbericht der Helsana kann man lesen, dass dem Konzernchef im Jahre 2007 ein Salär von 880 000 Franken ausgerichtet worden ist. Im Jahre davor waren es noch 580 000 Franken.<\/p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wie beurteilt er ein Salär von 880 000 Franken für den CEO eines Versicherungsunternehmens, das seinen Geschäftserfolg wesentlich auf der Akquisitionsplattform \"Grundversicherung\" aufbaut? Wo sieht der Bundesrat die unternehmerische Leistung, die ein solches Gehalt rechtfertigen könnte?<\/p><p>2. Mit welcher unternehmerischen Leistung erklärt sich der Bundesrat die Gehaltssteigerung um 300 000 Franken in einem einzigen Jahr?<\/p><p>3. Wie hoch ist der Gehaltsanteil, der der Grundversicherung belastet wird? Wie steht dieser Gehaltsanteil im Vergleich zu anderen Krankenversicherungen?<\/p><p>4. Wie beurteilt er die Entschädigungen für die anderen Unternehmensorgane in Bezug auf die unternehmerische Leistung und im Vergleich zu anderen Krankenversicherungen?<\/p><p>5. Hat er Kenntnis von der Höhe des Salärs der Konzernleitungsmitglieder fürs kommende Jahr?<\/p><p>6. Positiv vermerken muss man, dass Helsana diese Gehälter im Geschäftsbericht offen ausweist. Wie steht es mit den anderen Krankenversicherungen? Hat der Bundesrat Kenntnis über die Entschädigungen der jeweiligen Konzernleitung? Wie stellt er sicher, dass nicht ein zu hoher Anteil dieser Entschädigungen der Grundversicherung belastet wird?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Löhne der Helsana-Konzernleitung"}],"title":"Löhne der Helsana-Konzernleitung"}