{"id":20081044,"updated":"2025-06-24T23:29:39Z","additionalIndexing":"24;Ausländer\/in;Steuererhebung;Steuerausweichung;Kanton;Pauschalsteuer;Ländervergleich;Statistik","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-06-11T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4804"},"descriptors":[{"key":"L04K11070207","name":"Pauschalsteuer","type":1},{"key":"L03K020218","name":"Statistik","type":1},{"key":"L04K05060102","name":"Ausländer\/in","type":1},{"key":"L06K080701020108","name":"Kanton","type":1},{"key":"L04K11070602","name":"Steuererhebung","type":1},{"key":"L04K11070601","name":"Steuerausweichung","type":2},{"key":"L04K02022201","name":"Ländervergleich","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-09-03T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1213135200000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1220392800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"08.1044","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die aktuellste Steuerstatistik der Eidgenössischen Steuerverwaltung weist für das Jahr 2005 zu den nach Aufwand besteuerten Personen noch keine definitiven Zahlen aus. Aus dieser Statistik geht hervor, dass im Jahr 2005 insgesamt 3772 Steuerpflichtige in der Schweiz pauschal besteuert wurden. Informationen über die Nationalität dieser Personen existieren nicht. Es ist aber davon auszugehen, dass sich unter diesen Aufwandbesteuerten auch Schweizer Bürger und Bürgerinnen befinden, die erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Landesabwesenheit in der Schweiz steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt genommen haben. Diese haben aber bloss im Jahre des Zuzuges das Recht auf Aufwandbesteuerung.<\/p><p>2. Gemäss Statistik der direkten Bundessteuer für das Jahr 2005 verteilen sich die nach dem Aufwand besteuerten Personen wie folgt auf die einzelnen Kantone: 14 Kantone (Uri, Obwalden, Glarus, Solothurn, Basel-Stadt, Baselland, Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen, Aargau, Thurgau, Neuenburg, Jura) vermelden weniger als 5 nach Aufwand besteuerte Personen. Im Kanton Schwyz werden 27 Steuerpflichtige nach Aufwand besteuert, im Kanton Freiburg 54, in Zug 63, in Nidwalden 70, in Zürich 73 und im Kanton Luzern 94. Am meisten nach Aufwand besteuerte Personen leben in den Kantonen Bern (141), Graubünden (191), Tessin (481), Genf (584), Wallis (799) und Waadt (1192). Über die Verteilung auf die einzelnen Gemeinden stehen keine Angaben zur Verfügung.<\/p><p>3. Die 3772 im Jahr 2005 bei der direkten Bundessteuer nach Aufwand besteuerten Steuerpflichtigen versteuerten insgesamt ein steuerbares Einkommen von 1 086 321 700 Franken (rund 1,08 Milliarden Franken). Dies entspricht einem durchschnittlichen versteuerten Einkommen von rund 288 000 Franken pro steuerpflichtige Person. Über das durchschnittlich versteuerte Einkommen und Vermögen bei den kantonalen Steuern liegen dem Bund keine Zahlen vor.<\/p><p>4. Der Bundesrat hat in der Verordnung über die Besteuerung nach dem Aufwand bei der direkten Bundessteuer (SR 642.123) festgelegt, dass die jährlichen Lebenshaltungskosten mindestens dem Fünffachen des Mietzinses oder des Mietwertes der Wohnung im eigenen Haus oder dem Doppelten des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung entsprechen. Die meisten Kantone verweisen bezüglich Bemessungsregeln auf diese Bundesratsverordnung oder wiederholen deren Wortlaut. Die so berechnete Steuer nach dem Aufwand darf sodann nicht niedriger sein als die nach dem ordentlichen Tarif berechneten Steuern der Einkünfte aus schweizerischen Quellen sowie der ausländischen Einkünfte, für die ein Doppelbesteuerungsabkommen beansprucht wird (sogenannte \"Kontrollrechnung\"). Einige Kantone haben in der Praxis zusätzlich eine Untergrenze in Form eines Frankenbetrages gesetzt.<\/p><p>5. Personen, die nach dem Aufwand besteuert werden, haben in ihrer Steuererklärung lediglich die in Artikel 14 Absatz 3 DBG festgehaltenen Einkünfte aus schweizerischen Quellen sowie ausländische Einkünfte, für die ein Doppelbesteuerungsabkommen beansprucht wird, anzugeben. Die Eidgenössische Steuerverwaltung verfügt daher über keine Grundlagen, um Schätzungen über die möglichen Einnahmen bei einer ordentlichen Besteuerung heute nach dem Aufwand besteuerter Personen durchzuführen.<\/p><p>6. Eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz schliesst die Aufwandbesteuerung aus. Das Steuergeheimnis verbietet es, über die Behandlung einzelner Steuerzahler Auskunft zu erteilen.<\/p><p>7. Ein summarischer Vergleich der verschiedenen Rechtssysteme zeigt, dass formell kein Staat ein identisches System einer Besteuerung nach dem Aufwand besitzt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass andere Länder keine speziellen Besteuerungsregeln für Ausländer kennen. Namentlich Frankreich und Luxemburg, aber auch Grossbritannien und Irland kennen grosszügige Regelungen für Ausländer.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Sowohl das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer als auch das Steuerharmonisierungsgesetz sehen die Möglichkeit der Besteuerung nach dem Aufwand vor. Anstelle der ordentlichen Veranlagung tritt bei Ausländerinnen und Ausländern eine Besteuerung nach dem Lebensaufwand. Das Parlament hat Vorstösse zur Aufhebung der Pauschalbesteuerung abgelehnt. Der Bundesrat wird gebeten, zum aktuellen Stand der Aufwandbesteuerung in der Schweiz folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie viele Personen werden in der Schweiz aktuell insgesamt nach dem Aufwand besteuert? Wie viele Personen, die der Steuerpauschalierung unterliegen, sind ohne Schweizer Bürgerrecht?<\/p><p>2. Wie verteilen sich diese Personen auf die einzelnen Kantone und Gemeinden?<\/p><p>3. Wie hoch sind das pro Kopf der pauschal besteuerten Personen durchschnittlich versteuerte Einkommen und Vermögen bei den kantonalen und bei den direkten Bundessteuern?<\/p><p>4. Wie hoch sind die aktuellen Bemessungslimiten in den einzelnen Kantonen? Wie lauten die entsprechenden Empfehlungen der EFK?<\/p><p>5. Nimmt die Eidgenössische Steuerverwaltung zumindest stichprobenweise Kontrollrechnungen zum Vergleich mit der ordentlichen Besteuerung vor? Wie hoch sind die durch die Aufwandbesteuerung geschätzten Steuereinnahmen im Vergleich zur ordentlichen Besteuerung?<\/p><p>6. Wie beurteilt er die Tatsache, dass in der Schweiz auch offensichtlich erwerbstätige Personen wie z. B. der Investor Victor Veckselberg das Privileg der Steuerpauschalierung geniessen? Sind dem Bundesrat andere vergleichbare Fälle bekannt?<\/p><p>7. Welche Länder kennen mit jener der Schweiz vergleichbare Steuerpauschalierungen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Besteuerung nach dem Aufwand"}],"title":"Besteuerung nach dem Aufwand"}