{"id":20081050,"updated":"2025-06-24T23:04:10Z","additionalIndexing":"09;Informationsrecht;Soldat;Militärgerichtsbarkeit;gerichtliche Untersuchung;Transparenz;Sachbeschädigung","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2296,"gender":"m","id":97,"name":"Gross Andreas","officialDenomination":"Gross Andreas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-06-12T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4804"},"descriptors":[{"key":"L05K0402030303","name":"Soldat","type":1},{"key":"L05K0101020702","name":"Sachbeschädigung","type":1},{"key":"L04K05040102","name":"gerichtliche Untersuchung","type":1},{"key":"L04K05050109","name":"Militärgerichtsbarkeit","type":1},{"key":"L04K12010201","name":"Informationsrecht","type":1},{"key":"L05K1201020203","name":"Transparenz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-08-27T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1213221600000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1219788000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2296,"gender":"m","id":97,"name":"Gross Andreas","officialDenomination":"Gross Andreas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"08.1050","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Während des Wiederholungskurses wurde die Einheit täglich durch den Einheitskommandanten über den Fortgang der Untersuchungen durch die Militärjustiz informiert. Es wurde dabei stets auf die für jedes Verfahren geltende grundsätzliche Unschuldsvermutung hingewiesen. Die Information der Öffentlichkeit oblag nach Anordnung der vorläufigen Beweisaufnahme der Militärjustiz, konkret dem fallführenden Untersuchungsrichter.<\/p><p>Am Ende des Wiederholungskurses wurde, wiederum durch den Einheitskommandanten, den Angehörigen der Kompanie die ausserdienstliche Information zum Resultat des Verfahrens versprochen.<\/p><p>Am 19. Mai 2008 haben der Bataillons- und der Einheitskommandant in einem gemeinsam unterschriebenen Brief alle Angehörigen der Richtstrahlkompanie 18\/2 über das Ergebnis der Untersuchungen des Militärgerichtes 4 informiert. Dem Informationsschreiben wurde auch eine Stellungnahme des Offiziers Konventionen und Recht der Führungsunterstützungsbrigade 41 in seiner Eigenschaft als strafprozessualer Sachverständiger beigelegt. Der Einheitskommandant hat zudem angeordnet, dass zu Beginn des Wiederholungskurses 2009 die Kader und Soldaten der Einheit nochmals mündlich über den Abschluss des Verfahrens informiert werden.<\/p><p>Aus der Sicht des Bundesrates haben der Bataillons- und der Einheitskommandant ihre Informationspflicht korrekt und umfassend wahrgenommen. Schliesslich weist der Bundesrat darauf hin, dass jeder Armeeangehörige, der glaubt, es sei ihm Unrecht getan worden, eine Dienstbeschwerde nach Dienstreglement erheben kann.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am Samstag, den 19. Januar dieses Jahres wurden 80 Soldaten der Richtstrahlkompanie 18\/2 erst mit sechsstündiger Verspätung ins Wochenende entlassen, weil der Kommandant behauptet hatte, in der Nacht zuvor sei in sein Kompaniebüro gepinkelt worden und nun müssten alle Soldaten eine DNA-Probe abgeben. Bei den fünf Soldaten, die an jenem Tag definitiv aus dem Militär entlassen wurden, wurde dies auch gemacht; von zwei von ihnen, darunter Soldat Markus Marti (Basel), wurden auch noch Fussabdrücke abgenommen. Dann wurde die Übung abgeblasen, und die zwei besonders untersuchten Soldaten waren und wurden als die Hauptverdächtigen gebrandmarkt; sie bekamen denn auch von ihren Kollegen Aggressionen zu spüren.<\/p><p>Der Untersuchungsrichter des Militärgerichtes 4 (Aktenzeichen MG4 08 3) hat am 5. Mai nun festgestellt, dass sich der \"Tatverdacht gegen die betreffenden Personen nicht erhärtet hat\", weitere Untersuchungen unverhältnismässig wären und auf eine weitere Verwertung der \"DNA-Asservate\" verzichtet wird. Doch der Kompaniekommandant hat es nie für nötig gefunden, die ganze Kompanie zu informieren und insbesondere die verdächtigten Soldaten von irgendwelcher Schuld zu entlasten.<\/p><p>Ist der Bundesrat bereit, beim oder statt dem Kompaniekommandanten tätig zu werden, damit die Kompanie weiss, dass die verdächtigten Soldaten sich keine Verfehlungen haben zukommen lassen, und damit diese vollumfänglich rehabilitiert werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rehabilitation von fälschlicherweise verdächtigten Soldaten"}],"title":"Rehabilitation von fälschlicherweise verdächtigten Soldaten"}