﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20081051</id><updated>2025-06-24T20:59:41Z</updated><additionalIndexing>09;Nichtverbreitung von Kernwaffen;Schweiz;nukleare Abrüstung;internationale Sicherheit;Europa;Beitritt zu einer internationalen Organisation</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2446</code><gender>m</gender><id>390</id><name>Widmer Hans</name><officialDenomination>Widmer Hans</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-06-12T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4804</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K040101010501</key><name>nukleare Abrüstung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0401010105</key><name>Nichtverbreitung von Kernwaffen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K040101</key><name>internationale Sicherheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L02K0301</key><name>Europa</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002010301</key><name>Beitritt zu einer internationalen Organisation</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010101</key><name>Schweiz</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2008-08-27T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-06-12T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2008-08-27T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2446</code><gender>m</gender><id>390</id><name>Widmer Hans</name><officialDenomination>Widmer Hans</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>08.1051</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Verträge zur Errichtung kernwaffenfreier Zonen sind alle mit Zusatzprotokollen verbunden, die die Kernwaffenstaaten, die sie ratifiziert haben, verpflichten, gegen Staaten der betreffenden Zone keine Atomwaffen einzusetzen und nicht mit dem Einsatz solcher Waffen zu drohen. Es besteht aber kein automatischer Zusammenhang zwischen der Errichtung einer kernwaffenfreien Zone und der Abgabe solcher negativer Garantieerklärungen. Die Ratifizierung der Zusatzprotokolle erfolgt durch die Kernwaffenstaaten, die von Fall zu Fall souverän entscheiden. So gibt es Zusatzprotokolle, die nicht von allen Kernwaffenstaaten ratifiziert wurden. Zudem brachten verschiedene Staaten bei der Ratifizierung einzelner Zusatzprotokolle Vorbehalte an.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1999 erliess die Abrüstungskommission der Uno Richtlinien zur Errichtung von kernwaffenfreien Zonen. Diese sehen insbesondere vor, dass die Kernwaffenstaaten während der Aushandlung jedes Vertrages und jedes Zusatzprotokolls konsultiert werden, um die Ratifizierung von Zusatzprotokollen zu erleichtern. Bei diesen Richtlinien handelt es sich um einen Leitfaden mit "Best Practices". Sie sind jedoch nicht verbindlich und erlegen den Kernwaffenstaaten keine Verpflichtungen auf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was die Fragen betrifft, erstens welcher Sicherheitsgewinn in Europa entstehen würde, falls in Europa eine atomwaffenfreie Zone etabliert würde, und zweitens wie hoch der Sicherheitsgewinn der Schweiz bei einem Beitritt zu einer solchen Zone wäre, ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Errichtung einer kernwaffenfreien Zone in Europa für die Schweiz und die übrigen Staaten unseres Kontinents einen beträchtlichen Sicherheitsgewinn zur Folge hätte. Wie der Bundesrat jedoch in seiner Antwort vom 13. Februar 2008 auf die Motion Widmer 07.3802, "Eine atomwaffenfreie Zone im Herzen Europas", schrieb, wäre die Mehrheit der Staaten Europas wegen ihres Status als Nuklearstaaten (Frankreich, Grossbritannien) und/oder ihrer Beteiligung an der Nato heute nicht in der Lage, sich an einer solchen Zone zu beteiligen. Die Russische Föderation könnte sich ebenfalls nicht an einer atomwaffenfreien Zone beteiligen, da sie einerseits über Atomwaffen verfügt und andererseits mit ihrem Territorium über Europa hinausreicht. Da sich somit nur wenige Staaten an einer solchen Zone beteiligen könnten, wäre der Sicherheitsgewinn begrenzt. Dieser Gewinn ist auch zu relativieren, da von den europäischen Atomwaffenstaaten von vornherein keine Bedrohung für die Schweiz ausgeht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hingegen ist der Bundesrat überzeugt, dass juristisch bindende negative Garantieerklärungen durch die Kernwaffenstaaten gegenüber allen Staaten, die auf Kernwaffen verzichtet haben (d. h. alle Staaten, die den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, NVV, als Nichtkernwaffenstaaten unterzeichnet haben), und nicht nur gegenüber Staaten, die sich an einer kernwaffenfreien Zone beteiligen, einen wesentlichen Sicherheitsgewinn bringen würden. Deshalb unterstützt die Schweiz die Aufnahme von Diskussionen über solche Garantieerklärungen im Rahmen der Genfer Abrüstungskonferenz oder der Konferenz zur Überprüfung des NVV.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Entsprechend Uno-Beschlüssen werden die Verträge zur Konstituierung einer atomwaffenfreien Zone von Zusatzprotokollen begleitet. Darin werden die Nuklear-Mächte verpflichtet, Mitglieder einer solchen Zone nicht anzugreifen. Im Hinblick auf diesen Nichtangriffspakt sowie weitere sicherheitspolitische Implikationen einer angestrebten atomwaffenfreien Zone in Europa wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt er den Sicherheitsgewinn in Europa, falls in Europa eine atomwaffenfreie Zone etabliert würde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie hoch wäre der Sicherheitsgewinn der Schweiz bei einem allfälligen Beitritt zu einer solchen Zone?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Mehr Sicherheit dank einer atomwaffenfreien Zone?</value></text></texts><title>Mehr Sicherheit dank einer atomwaffenfreien Zone?</title></affair>