{"id":20081059,"updated":"2025-06-24T22:53:30Z","additionalIndexing":"52;Bär;Wildschäden;Jagd;Wolf;biologische Vielfalt;Interessenkonflikt;Jagdvorschrift;Akzeptanz;Alpen","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2677,"gender":"m","id":3873,"name":"Caviezel Tarzisius","officialDenomination":"Caviezel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-06-12T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4804"},"descriptors":[{"key":"L05K0603030703","name":"Bär","type":1},{"key":"L05K0603030702","name":"Wolf","type":1},{"key":"L04K06030306","name":"biologische Vielfalt","type":1},{"key":"L04K08020201","name":"Akzeptanz","type":1},{"key":"L05K1401070109","name":"Wildschäden","type":1},{"key":"L04K01010107","name":"Jagd","type":2},{"key":"L05K0601040801","name":"Jagdvorschrift","type":2},{"key":"L04K08020339","name":"Interessenkonflikt","type":2},{"key":"L05K0603010201","name":"Alpen","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-09-19T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1213221600000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1221775200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2677,"gender":"m","id":3873,"name":"Caviezel Tarzisius","officialDenomination":"Caviezel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"Freisinnig-demokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"08.1059","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Rückkehr der Grossraubtiere Luchs, Wolf und Bär in die Kulturlandschaften Mitteleuropas ist eine Bereicherung der einheimischen Artenvielfalt und damit aus der Sicht des Natur- und Artenschutzes eine weiter zu fördernde Entwicklung. Dass die Grossraubtiere die Artenvielfalt der Beutetiere beeinträchtigen, d. h. einzelne Arten zum Aussterben bringen, ist bisher nirgends beobachtet worden. Allerdings kann die Prädation durch etablierte und relativ hohe Luchs- oder Wolfsbestände regional zu tieferen Reh- und Gämsbeständen führen. Deshalb muss die Politik im Umgang mit den Grossraubtieren je nach Situation respektive Phase der Wiederbesiedlung differenziert gestaltet werden. Das 2008 revidierte \"Konzept Wolf Schweiz\" skizziert im ersten Kapitel die sowohl sachlich wie auch soziopolitisch tragfähigen Lösungsansätze des Bundes. Für die Phase der flächigen Ausbreitung mit regelmässiger Reproduktion der Grossraubtiere überprüft der Bund zurzeit die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die dann notwendigen regulativen Eingriffe in die Bestände der geschützten Tierarten.<\/p><p>1. Die Interpretation des Begriffs \"Wildschaden\" im Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) ist seit der Inkraftsetzung des Konzepts Luchs Schweiz des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) im Jahre 2004 umstritten. Pro Natura bezweifelt gestützt auf ein Rechtsgutachten, dass die Regulierung eines hohen Luchsbestandes wegen starken Einbussen bei der jagdwirtschaftlichen Nutzung bundesgesetzkonform sei. Ein Rechtsgutachten des Jägerverbandes Jagd Schweiz dagegen legt dar, dass der Wildschadenbegriff weit gefasst werden könne und Regaleinbussen bei der jagd- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung für die Kantone einen \"Schaden\" im Sinne des JSG darstellten. Angesichts der fundamentalen Uneinigkeit dieser beiden Gutachten liess das Bafu dieses Jahr ein weiteres Rechtsgutachten erstellen. Dieses kommt zum Schluss, dass das JSG die weite Auslegung des Wildschadenbegriffs zulässt.<\/p><p>2. Luchs, Wolf und Bär geniessen nach nationalem und internationalem Recht einen hohen Schutz. Dieser Schutzstatus verunmöglicht eine \"umfassende Regulation\", wie sie das Jagdrecht für die als \"jagdbar\" erklärten Tierarten vorsieht. Führen wachsende oder hohe Bestände von Grossraubtieren aber zu Problemen mit der Erhaltung der Artenvielfalt als Ganzes oder zu grossen Wildschäden, können unter bestimmten Umständen regulative Eingriffe auch in die Bestände von geschützten Säugetier- und Vogelarten vorgenommen werden. Die Regulation über Abschüsse muss dabei aber immer als ultima Ratio in Betracht gezogen werden; im Vordergrund stehen vorerst die Schadenverhütung oder die Umsiedlung in noch wenig besiedelte, aber ideale Lebensräume.<\/p><p>3. In Anbetracht der politischen Diskussionen um die Rückkehr der Grossraubtiere in die Kulturlandschaft Schweiz ist ein Totalschutz von Luchs, Wolf und Bär, der sich einzig an der ökologischen Lebensraumkapazität orientiert und die Sorgen der besonders betroffenen Bevölkerung ausser Acht lässt, auf die Dauer nicht opportun. Deshalb hat der Departementsvorsteher des UVEK dem Bafu den Auftrag erteilt, den Bedarf und die Möglichkeiten einer Revision der Jagdgesetzgebung - Gesetz oder\/und Verordnung - zu evaluieren. Auf der Basis dieser Evaluation wird der Bundesrat über die Einleitung eines Revisionsprozesses entscheiden.<\/p><p>4. Monitoringprogramme und Managementpläne müssen zwischen Nachbarländern abgesprochen werden. Auf der Ebene dieses technischen Informationsaustausches steht das Bafu in engem Kontakt mit den Partnerämtern der umliegenden Länder. Die politischen Absprachen laufen über die internationalen Konventionen, namentlich über die Berner Konvention.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In den nächsten Jahren ist vermehrt mit einwandernden Grossraubtieren wie Bär und Wolf bzw. mit deren Nachwuchs in der Schweiz zu rechnen. Die Ausbreitung und Vermehrung von Grossraubtieren führt zu einem lokalen und regionalen Rückgang der Beutetiere und einem Rückgang der Artenvielfalt. <\/p><p>Als Kulturfolger sind Grossraubtiere in der Lage, Lebensräume bis tief in Siedlungen und Agglomerationen des Menschen hinein zu besiedeln. Die Auswirkungen von Grossraubtieren sind mancherorts gravierend; die Akzeptanz in der Bevölkerung für ihre Anwesenheit schwindet. Die Einstellung der Bevölkerung gegenüber den Grossraubtieren kann dadurch verbessert werden, dass die von den Grossraubtieren ausgehenden negativen Auswirkungen minimiert werden. Dies ist durch eine Regulierung der Populationen von Grossraubtieren - in Einzelfällen auch mit Abschüssen - zu erreichen.<\/p><p>Bei den Instrumenten für ein lösungsorientiertes Vorgehen herrschen in der Schweiz aber bestimmte Ungewissheiten. Unklar ist, welche Ziele die Schweiz im Bereich der Ansiedlung von Grossraubtieren verfolgt. Es gibt aber auch Fragezeichen bei der Interpretation der geltenden nationalen Gesetze und der von der Schweiz ratifizierten internationalen Verträge (Berner Konvention, Biodiversitätskonvention).<\/p><p>Ein kürzlich von Jagd Schweiz vorgestelltes Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass sich der Begriff \"Wildschaden\" auf den Wildschadenbegriff im engeren Sinn bezieht und dass dieser den wirtschaftlichen Nachteil, die wirtschaftliche Einbusse oder den rechtlichen Schaden umfasst, den eine geschützte Art durch Übernutzung ihres Lebensraums an der Artenvielfalt oder Gütern verursacht, an welchen wirtschaftliche Interessen bestehen. Dazu gehören gleichermassen wirtschaftliche Interessen an Nutztieren und an wildlebenden Tieren. Bei Zielkonflikten zwischen dem Schutz von bedrohten Tieren und der angemessenen Nutzung oder der Verhinderung von Schaden bestimmt damit das Jagdgesetz, dass Einzeltiere und der Bestand an geschützten Tieren reguliert werden dürfen.<\/p><p>1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass unter dem Aspekt des \"Wildschadens\" sowohl der Schaden an Nutztieren als auch Einbussen an der jagdlichen Nutzungsmöglichkeit enthalten sind?<\/p><p>2. Teilt er die Position, dass das Jagdgesetz die notwendigen rechtlichen Grundlagen zur umfassenden Regulierung von Grossraubtierbeständen enthält?<\/p><p>3. Ist er bereit, die näheren Bestimmungen zur Regulierung der Grossraubtierbestände auf Verordnungsstufe zu regeln?<\/p><p>4. Welche Massnahmen plant er, um das Management der Grossraubtiere alpenweit zu koordinieren?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Management und Regulierung von Grossraubtieren"}],"title":"Management und Regulierung von Grossraubtieren"}