{"id":20081061,"updated":"2025-06-24T23:19:21Z","additionalIndexing":"12;junger Mensch;Jugendarbeit;politische Mitbestimmung;Rechte des Kindes;Evaluation;Kind;Konvention UNO;Vorbehalt bei einem Übereinkommen","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-06-13T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4804"},"descriptors":[{"key":"L04K05020508","name":"Rechte des Kindes","type":1},{"key":"L06K100202020501","name":"Konvention UNO","type":1},{"key":"L04K08020302","name":"Evaluation","type":1},{"key":"L05K0107010204","name":"junger Mensch","type":1},{"key":"L05K0107010205","name":"Kind","type":1},{"key":"L05K0506020601","name":"Vorbehalt bei einem Übereinkommen","type":2},{"key":"L05K0107010204","name":"junger Mensch","type":2},{"key":"L04K01040205","name":"Jugendarbeit","type":2},{"key":"L04K08020329","name":"politische Mitbestimmung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-08-20T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1213308000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1219183200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"08.1061","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Umsetzung des Uno-Übereinkommens über die Rechte des Kindes (KRK) ist das Hauptthema der Staatenberichte, die dem Uno-Ausschuss für die Rechte des Kindes regelmässig unterbreitet werden müssen. Deshalb wird der nächste Staatenbericht der Schweiz die Fortschritte, Mängel und Schwierigkeiten im Bereich der Kinderrechte darlegen.<\/p><p>Den zweiten Teil dieser Frage hat Bundesrätin Micheline Calmy-Rey bereits in der Fragestunde vom 2. Juni 2008 im Zusammenhang mit der Frage Tschümperlin 08.5126, \"Kinderrechtskonvention im Staatenbericht an die Uno\", beantwortet: Der zweite und der dritte Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der KRK, die zu einem Gesamtbericht zusammengefasst werden, werden derzeit ausgearbeitet und dürften Anfang 2009 vorliegen.<\/p><p>2. Seit der Ratifizierung der Uno-Kinderrechtskonvention konnten die Vorbehalte zu Artikel 5 KRK (elterliche Sorge) und Artikel 7 KRK (Recht auf Erwerb der schweizerischen Staatsangehörigkeit) zurückgezogen werden. Die Vorbehalte zur endgültigen Kostenbefreiung für die Inanspruchnahme eines Dolmetschers und zum Recht auf Weiterziehung eines Urteils an ein höherinstanzliches Gericht wurden ebenfalls zurückgezogen.<\/p><p>Hingegen bestehen noch die Vorbehalte zu Artikel 10 KRK (Familiennachzug), Artikel 37 Buchstabe c KRK (Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen im Freiheitsentzug) sowie zu Artikel 40 KRK (zwei Vorbehalte) in Bezug auf den bedingungslosen Anspruch auf einen Beistand und die Garantie der organisatorischen und personellen Trennung zwischen untersuchender und urteilender Behörde.<\/p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Motion Teuscher 02.3194, \"Vorbehaltloser Kinderschutz\", erklärt, dass die personelle und organisatorische Trennung zwischen untersuchender und urteilender Behörde nicht der schweizerischen Rechtstradition entspricht.<\/p><p>Zudem hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Leuenberger-Genève 07.3127, \"Verzicht auf Vorbehalt zu Artikel 37 Buchstabe c des Übereinkommens über die Rechte des Kindes\", zum Vorbehalt zu Artikel 37 Buchstabe c KRK Stellung genommen. Dabei wies er darauf hin, dass Artikel 48 des Jugendstrafgesetzes den Kantonen eine zehnjährige Übergangsfrist einräumt, um die notwendigen Einrichtungen zu schaffen.<\/p><p>Was die Garantie des bedingungslosen Anspruchs auf einen Beistand betrifft, hielt der Bundesrat in seiner Botschaft vom 21. September 1998 zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes sowie zu einem Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht fest, \"dass die Schweiz Artikel 40 Ziffer 2 Buchstabe b ii) des Übereinkommens weiterhin nicht als Verpflichtung zur Bestellung eines amtlichen Verteidigers in allen, sondern nur in den Fällen der notwendigen Verteidigung auslegt\" (BBl 1999 2279).<\/p><p>Schliesslich untersagt es das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20) den Inhaberinnen und Inhabern einer befristeten Aufenthaltsbewilligung nicht mehr, ihre Familien nachzuziehen (Art. 45 AuG). Unter gewissen Bedingungen erlaubt das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer auch vorläufig aufgenommenen Personen den Familiennachzug (Art. 85 AuG). Hingegen sieht das Asylgesetz (SR 142.31) für Asylsuchende keinen Familiennachzug vor.<\/p><p>Aus diesem Grund können die vier Vorbehalte vorläufig nicht zurückgezogen werden.<\/p><p>3. Ein Entwurf des Berichtes liegt vor. Der Bericht wird dem Bundesrat voraussichtlich Anfang September 2008 unterbreitet.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, zum Stand der Kinder- und Jugendpolitik folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie präsentiert sich der Stand der Umsetzung der Kinderrechtskonvention der Uno, die von der Schweiz 1997 ratifiziert worden ist? Bis wann werden der zweite und der dritte Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention vorgelegt?<\/p><p>2. Welche Vorbehalte der Schweiz zur Kinderrechtskonvention bestehen noch, und bis wann sollen sie aufgehoben werden?<\/p><p>3. Auf wann kann der auf April 2008 in Aussicht gestellte Bericht des Bundesrates zur \"Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik\" zum Postulat Janiak 00.3469 erwartet werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kinder- und Jugendpolitik. Stand"}],"title":"Kinder- und Jugendpolitik. Stand"}