{"id":20081074,"updated":"2025-06-24T22:46:46Z","additionalIndexing":"48;Strassennetz;Autobahn;Kostenrechnung;Kantonsstrasse;Schaffhausen (Kanton)","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2693,"gender":"m","id":3890,"name":"Hurter Thomas","officialDenomination":"Hurter Thomas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2008-09-15T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4805"},"descriptors":[{"key":"L04K18030102","name":"Strassennetz","type":1},{"key":"L05K1803010201","name":"Autobahn","type":1},{"key":"L05K1803010204","name":"Kantonsstrasse","type":1},{"key":"L05K0703020201","name":"Kostenrechnung","type":1},{"key":"L05K0301010113","name":"Schaffhausen (Kanton)","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2008-11-26T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1221429600000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1227654000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2693,"gender":"m","id":3890,"name":"Hurter Thomas","officialDenomination":"Hurter Thomas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"08.1074","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Zur einheitlichen und in sich konsistenten Festlegung des Nationalstrassennetzes hat der Bundesrat im Sachplan Verkehr funktionale Kriterien bestimmt, welche ein Netzteil von nationaler Bedeutung erfüllen muss. Die Ergebnisse der Überprüfung sowie die daraus gezogenen Schlüsse bilden die Grundlage für die vorgeschlagenen Anpassungen des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz.<\/p><p>Dass der Kanton Schaffhausen der einzige Kanton ist, der von einer Entlassung aus dem Nationalstrassennetz betroffen ist, ist eine Folge der konsequenten Anwendung der im Sachplan Verkehr definierten Kriterien. Die Überprüfung hat gezeigt, dass der Abschnitt der N4 zwischen Schaffhausen und Bargen als einziger Abschnitt des bestehenden Nationalstrassennetzes die Kriterien nicht erfüllt. Die aus heutiger Sicht falsche Zuordnung der N4 Bargen-Schaffhausen zum Nationalstrassennetz lässt sich historisch begründen: Der Netzbeschluss aus dem Jahre 1960 sah vor, den Verkehr aus dem süddeutschen Raum über die N4 zu führen. Inzwischen ist klar, dass Deutschland den Nord-Süd-Transitverkehr aus dem Raum Stuttgart über Thayngen führt. Folgerichtig hat die Anwendung der Kriterien des Sachplans auch ergeben, dass die Verbindung Schaffhausen-Thayngen neu ins Nationalstrassennetz aufzunehmen ist.<\/p><p>2.-4. Die Kantone werden durch die Aufnahme von Strassen ins Nationalstrassennetz unmittelbar von den Aufwendungen für den Betrieb und Unterhalt der abgetretenen Strassen finanziell entlastet. Der Bundesrat sieht vor, dass die betroffenen Kantone diese Lastenverschiebung vollständig kompensieren.<\/p><p>Weitergehende Massnahmen des Bundes sind nicht vorgesehen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gemäss Bericht zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (SR 725.113.11) ist geplant, dass die H15 (Schaffhausen-Thayngen) ins Grundnetz der Nationalstrassen aufgenommen  und die N4-Teilstrecke Schaffhausen-Bargen ins Ergänzungsnetz abklassiert werden soll. Der Kanton Schaffhausen wird somit als einziger Kanton weniger Nationalstrassen als bis anhin aufweisen.<\/p><p>Durch die Abklassierung entstehen für den Kanton zusätzliche Kosten (zwei Kantonsstrassen praktisch nebeneinander, Kosten für den Rückbau sowie teilweise Erneuerungsinvestitionen). Es wird mit einem Finanzbedarf von rund 21 Millionen Franken gerechnet. Der Kanton Schaffhausen wird dadurch ungleichmässig belastet.<\/p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie begründet der Bund, dass Schaffhausen der einzige Kanton ist, der von einer Abklassierung betroffen ist?<\/p><p>2. Ist der Bund bereit, sich am Finanzbedarf der Abklassierung zu beteilligen?<\/p><p>3. Wenn ja, in welcher Höhe?<\/p><p>4. Wenn nein, ist der Bund bereit, die Abklassierung anderweitig zu entgelten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Abklassierung der N4-Teilstrecke Schaffhausen-Bargen ins Ergänzungsnetz"}],"title":"Abklassierung der N4-Teilstrecke Schaffhausen-Bargen ins Ergänzungsnetz"}