﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20081075</id><updated>2025-06-24T21:17:08Z</updated><additionalIndexing>2811;Flüchtling;Tschetschenien;Ausschaffung;Rückwanderung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2296</code><gender>m</gender><id>97</id><name>Gross Andreas</name><officialDenomination>Gross Andreas</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2008-09-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4805</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K030104020101</key><name>Tschetschenien</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080101</key><name>Flüchtling</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080309</key><name>Rückwanderung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010801020102</key><name>Ausschaffung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2008-11-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2008-09-16T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2008-11-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2296</code><gender>m</gender><id>97</id><name>Gross Andreas</name><officialDenomination>Gross Andreas</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>08.1075</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Bundesamt für Migration prüft Asylgesuche von Personen aus Tschetschenien weiterhin individuell. Asylsuchende aus Tschetschenien werden in der Schweiz wie bisher als Flüchtlinge anerkannt, wenn sie aus asylrelevanten Gründen individuell verfolgt sind. Ergibt die Einzelfallprüfung, dass die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllt sind, wird in einem nächsten Schritt geprüft, ob die Rückkehr ins Heimatland zulässig, zumutbar und möglich ist. Muss dies verneint werden, wird eine vorläufige Aufnahme verfügt. Die vorläufige Aufnahme wird regelmässig überprüft und kann aufgehoben werden, wenn der entsprechende Grund dafür nicht mehr besteht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Individuellen Wegweisungshindernissen trägt das Bundesamt für Migration also im Rahmen der Einzelfallprüfung Rechnung. Wird der Wegweisungsvollzug nach Tschetschenien im Einzelfall als unzumutbar erachtet, so wird nach wie vor subsidiär eine innerstaatliche Aufenthaltsalternative in der Russischen Föderation geprüft. Personen, bei welchen individuelle Gründe gegen die Anordnung eines Wegweisungsvollzugs vorliegen, werden wie bis anhin in der Regel wegen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs vorläufig aufgenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wird der Wegweisungsvollzug als zumutbar erachtet, hat eine Person die Schweiz zu ver-lassen. Wegweisungsverfügungen des Bundesamtes für Migration können beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Rückkehrer nach Tschetschenien werden im Rahmen der individuellen Rückkehrhilfe finanziell und materiell unterstützt. Bei Bedarf wird zudem eine medizinische Unterstützung gewährt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Hinblick auf eine allfällige Aufhebung bestehender vorläufiger Aufnahmen gibt das Bundesamt für Migration den betroffenen Personen die Gelegenheit, individuelle Gründe vorzubringen, die gegen den Vollzug der Wegweisung sprechen. Diese werden in jedem Einzelfall geprüft, und die vorläufige Aufnahme wird nicht aufgehoben, wenn individuelle Gründe gegen eine Rückkehr sprechen. Eine allfällige Aufhebung der vorläufigen Aufnahme und Anordnung des Vollzugs der Wegweisung erfolgt sodann in Form einer Verfügung, die ebenfalls beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Bundesgesetzgebung verpflichtet die Kantone, Weg- und Ausweisungen von ausländischen Personen zu vollziehen. Der zwangsweise Vollzug muss lediglich in Einzelfällen und nur gegenüber Personen angewendet werden, die ihrer Pflicht zur Ausreise nicht selbstständig nachgekommen sind. Die schweizerische Asyl- und Ausländerpolitik wäre unglaubwürdig, wenn der illegale Aufenthalt von weg- oder ausgewiesenen Personen toleriert würde. Da individuellen Wegweisungshindernissen im Rahmen der Einzelfallprüfung Rechnung getragen wird, sieht der Bundesrat keine Veranlassung, auf zwangsweise Rückführungen von ausreisepflichtigen Tschetschenen generell zu verzichten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Freiwillige Rückkehrer nach Tschetschenien werden im Rahmen der individuellen Rückkehrhilfe finanziell und materiell unterstützt. Im Vordergrund stehen Projekte zur Förderung der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung. Bei Bedarf wird medizinische Unterstützung gewährt. Die Umsetzung der Ausreiseorganisation erfolgt durch die Internationale Organisation für Migration in Moskau und eine lokale Nichtregierungsorganisation in Grozny. Seit 2004 kehrten insgesamt 66 Personen selbstständig mit Rückkehrhilfe nach Tschetschenien zurück. Die Anzahl der freiwillig Ausreisenden hat seit 2007 stark zugenommen (36 Personen).&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das Bundesamt für Migration hat kürzlich seine Praxis bezüglich Rückkehr der Flüchtlinge aus Tschetschenien revidiert. Trotz einer gewissen oberflächlichen Beruhigung der Lage darf bezüglich Tschetschenien freilich nicht vergessen werden, dass dort immer noch ein Diktator herrscht, der eine Günstlingswirtschaft betreibt, Kritik und andere Meinungen nicht zulässt und Verbrechen nicht nur nicht aufklärt, sondern neue immer wieder zulässt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist der Bundesrat in diesem Kontext bereit, nur jene Flüchtlinge zur Rückkehr zu ermutigen, welche dies aus freien Stücken selber in Erwägung ziehen, und im Zweifelsfalle davon abzusehen bzw. zu garantieren, dass jeder einzelne Fall genau geprüft wird und von einer Rückkehr vor allem dann vorläufig abzusehen ist, wenn der Flüchtlingsgrund vorwiegend politisch begründet war?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Rückkehr von Flüchtlingen aus Tschetschenien</value></text></texts><title>Rückkehr von Flüchtlingen aus Tschetschenien</title></affair>